Abschreibung Pkw: Alles, was Sie wissen müssen

Bei einem gekauften Firmenwagen können Sie den Anschaffungspreis über sechs Jahre hinweg steuerlich abschreiben. Dabei zählt nicht nur der eigentliche Kaufpreis, sondern auch jegliche Sonderausstattung. Sollten Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sein, einen Gebrauchtwagen verwenden oder den Wagen mithilfe des Investitionsabzugsbetrags angeschafft haben, gibt es einige Sonderregelungen zu beachten.

Im Artikel erfahren Sie:

  1. Definition Abschreibung Pkw: Was mit der Abschreibung beim Pkw gemeint ist und welche Bedeutung die Abschreibung für den Fuhrpark hat.
  2. Methoden zur Abschreibung beim Firmenwagen: Wahl zwischen linearer und degressiver Abschreibung mit Rechenbeispiel zur Veranschaulichung.
  3. Grundlage für die Abschreibung: Ein Blick auf die relevanten Kosten für den Firmenwagen inklusive Anschaffungspreis, Versicherung, Wartung und Reparaturen.

Wann kann ein Firmenwagen abgeschrieben werden?

Sobald ein Firmenwagen überwiegend für betriebliche Zwecke genutzt wird, ist eine Abschreibung möglich. Meist erfolgt die Abschreibung mit der gewählten Methode über die Nutzungsdauer des Fahrzeugs, die bei einem Pkw im Normalfall 6 Jahre beträgt.

Als Abschreibungsgrundlage gilt der Kaufpreis des Fahrzeugs plus Anschaffungsnebenkosten. Zu den Anschaffungsnebenkosten, die zur Erhöhung der Gesamtkosten des Fahrzeugs beitragen, zählen folgende Punkte:

  1. Überführungs- und Transportkosten: Kosten, die bei der Lieferung des Fahrzeugs zum Unternehmenssitz anfallen.
  2. Zulassungskosten für die Anmeldung des Fahrzeugs
  3. Steuern wie die beim Kauf anfallende Kfz-Steuer
  4. Versicherung bei der Erstversicherung des Fahrzeugs
  5. Kosten für Umbauten, Anpassungen oder für die Ausstattung des Fahrzeugs

Achtung: Ist das Unternehmen umsatzsteuerpflichtig gilt der Nettopreis des Fahrzeugs (+Anschaffungsnebenkosten) als Berechnungsgrundlage. Für nicht umsatzsteuerpflichtige Unternehmen gilt der Bruttolistenpreis.

Abschreibungsmethoden für Firmenwagen

Für die Abschreibung von Firmenwagen stehen die lineare und die degressive Abschreibung als Abschreibungsmethoden zur Auswahl. Die Wahl der Abschreibungsmethode hängt von steuerlichen Überlegungen genau wie von der jeweiligen Situation des Unternehmens ab.

Lineare vs. Degressive Abschreibung:

Methode

Lineare Abschreibung

Degressive Abschreibung

Gleichmäßige Abschreibung über gesamte Nutzungsdauer

Höhere Abschreibung in den ersten Nutzungsjahren

Besonderheit

Fahrzeug verliert gleichmäßig an Wert

Fahrzeug verliert anfangs schneller an Wert

Lineare Abschreibung am Beispiel erklärt

Für die lineare Abschreibung sind bei neuen Fahrzeugen die amtlichen Abschreibungstabellen (AfA-Tabellen) zu beachten. Die Nutzungsdauer des Autos kann durch die Orientierung an der Branchentabelle unterschiedlich ausfallen. Üblich ist bei Firmenwagen eine Nutzungsdauer von sechs Jahren. Das führt zu einer gleichmäßigen Abschreibung von 16,67 % pro Jahr.

 

Beispielrechnung für die lineare Abschreibung:

 

Kaufpreis des Fahrzeugs inklusive Anschaffungsnebenkosten: 30.000 Euro

 

Lineare Abschreibung über sechs Jahre: 5.000 Euro/ jährlich (16,67 Prozent)

 

Das Fahrzeug ist nach sechs Jahren Nutzungsdauer mit 5.000 Euro Abschreibung pro Jahr vollständig abgeschrieben.

 

Hinweis: Diese Abschreibung ist als Betriebsausgabe zu buchen. Die Kosten eines für Privatfahrten verwendeten Autos zählen jedoch zu Betriebseinnahmen. Bei Privatfahrten ist der geldwerte Vorteil zu versteuern. Dabei können Sie sich zwischen der pauschalen 1-%-Regelung oder dem Fahrtenbuch entscheiden. Für das Fahrzeug gelten dann grundsätzlich eine Abschreibung von 12,5 % und eine Nutzungsdauer von 8 Jahren.

Abschreibung Pkw

Sonderabschreibungen für Firmenwagen

Liegt eine betriebliche Nutzung von mehr als 90 Prozent bei den Fahrzeugen vor, sind Sonderabschreibungen für Firmenwagen möglich. Zu unterscheiden ist dabei in die Sonderabschreibung von 20 Prozent und in den Investitionsabzugsbetrag. Für Unternehmen kann es durch die höheren Ausgaben in den Büchern interessant sein, eine solche Sonderabschreibung vorzunehmen.

20 %ige Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG

Für neue genau wie für gebrauchte Firmenwagen ist eine 20%ige Sonderabschreibung möglich, wenn das Fahrzeug zu mehr als 90 Prozent für betriebliche Fahrten zum Einsatz kommt. Diese überwiegend betriebliche Nutzung ist für das Anschaffungs- oder Herstellungsjahr sowie für das folgende Jahr nachzuweisen. Außerdem gilt die Voraussetzung, dass das Betriebsvermögen des bilanzierenden Unternehmen im Vorjahr nicht über 235.000 Euro lag. Oder der Gewinn der Einnahmen-Überschussrechnung im Vorjahr lag nicht über 100.000 Euro. Diese Bedingung ist zusätzlich zur überwiegend betrieblichen Nutzung zu erfüllen.

Folgende Möglichkeiten gibt es für den Nachweis der Nutzung:

  • Führen eines Fahrtenbuchs
  • Aufzeichnung der Gesamtkilometer eines Jahres, sowie die betrieblichen Fahrten, um dann das Verhältnis zwischen Betriebs- und Privatfahrten auszurechnen

Achtung: Führen Sie keine Aufzeichnung, geht das Finanzamt grundsätzlich von einem höheren Anteil an Privatfahrten aus. Das Führen eines (digitalen) Fahrtenbuchs ist hier empfehlenswert.

Die Sonderabschreibung gilt rückwirkend, wenn die private Nutzung im Folgejahr höher als 10 % ausfällt. Das bedeutet, dass Sie die Sonderabschreibung nur verwenden können, wenn Sie den Firmenwagen in beiden Jahren zu mehr als 90 % für betriebliche Fahrten nutzen. Die Steuerschuld wird in jedem weiteren vollen Monat mit 0,5 % verzinst. Wenn Sie also in dem Folgejahr mehr als 10 % Privatfahrten tätigen, tritt nach Ablauf des Jahres und nach weiteren 15 Monaten die Verzinsung ein.

Investitionsabzugsbetrag bei Abschreibungen Pkw (§ 7g Abs. 1 EStG)

Ein weiterer Sonderfall ist der Investitionsabzugsbetrag. Hier können bei einem neu gekauften Firmenwagen bereits in dem Jahr der Kaufplanung 40 % der Anschaffungskosten als Betriebsausgaben abgezogen werden.

Dies gilt jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen:

  • Das Fahrzeug wird zu weniger als 10 % privat genutzt
  • Das Fahrzeug wird in den nächsten drei Jahren gekauft
  • Der Gewinn vor Abzug des Investitionsbetrags beträgt nicht mehr als 100.000 Euro
  • Der Wert des Betriebsvermögens liegt nicht bei mehr als 235.000 Euro

Achtung: Genau wie bei der Sonderabschreibung gilt die Abschreibung rückwirkend bei einem Wagen mit mehr als 10 % Privatfahrten. Die Steuervorteile und Nachzahlungszinsen sind dann nachträglich zu bezahlen.

Abschreibung Pkw

Abschreibung beim Gebrauchtwagen

Wichtig ist bei der Abschreibung beim Gebrauchtwagen, dass der Restwert des Fahrzeugs von einem Gutachter zu schätzen ist, da hier andere Grundlagen gelten. Die Anschaffungskosten sind durch die voraussichtliche Nutzungsdauer zu teilen, um den Abschreibungswert beim Gebrauchtwagen zu berechnen. Wenn das Fahrzeug beim Kauf beispielsweise 3 Jahre alt ist, muss es nach der klassischen Nutzungsdauer noch 3 Jahre abgeschrieben werden.

Beispielrechnung zur Gebrauchtwagenabschreibung

Angenommen, ein drei Jahre alter Gebrauchtwagen wird im April des laufenden Jahres erworben, bei dem der Gutachter einen Wert von 7.000 Euro feststellt.

Geschätzter Wert des Fahrzeugs: 7.000 Euro

Jahresabschreibung: 2.333 Euro (7.000 Euro/ 3 Jahre)

Zeitanteilige Abschreibung für das Einlagejahr: 1.750 Euro (2.333 Euro x 9/12)

→ gesamte Abschreibung für das Einlagejahr 4.083 Euro

Vorsteuerabzug und Abschreibung kombinieren

Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann diese Steuer vom Finanzamt zurückerhalten und kann den Vorsteuerabzug mit einer Abschreibung kombinieren. Der Vorsteuerabzug ist ebenso mit einer Sonderabschreibung kombinierbar, falls die Bedingungen dafür erfüllt werden.

Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug:

  • ein privat genutzter Wagen wird zu mehr als 10 % für Betriebsfahrten verwendet (nachweisbar durch Aufzeichnungen)
  • das Fahrzeug kann dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen bis spätestens den 31. Mai des Folgejahres zugeordnet werden

Eine Umsatzsteuervoranmeldung mit Geltendmachung des Vorsteuerabzugs ist für das Finanzamt abzugeben.

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Abschreibung Pkw

Fazit: PKW-Abschreibung sinnvoll nutzen

Bei einem Firmenwagen ist es wichtig, die Abschreibung für den Pkw sinnvoll zu nutzen und eine zum Unternehmen passende Lösung zu finden. Neben der gleichmäßigen linearen Abschreibung kann unter bestimmten Voraussetzung die degressive Abschreibung Sinn machen. Weitere wichtige Themen im Zusammenhang sind die eventuell mögliche Sonderabschreibung sowie der Vorsteuerabzug. Die richtige Berechnung der Abschreibungsgrundlage beinhaltet dabei die Anschaffungsnebenkosten, die steuerlich von Bedeutung sind und die Kosten des Firmenwagens erhöhen.

FAQ zur Abschreibung Pkw

1. Wie lange wird ein Pkw abgeschrieben?

Die gesetzlich vorgeschriebene Abschreibungsdauer ist in der Afa-Tabelle vorgegeben und beträgt bei Neuwagen 6 Jahre. Ein Pkw wird somit über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 6 Jahren abgeschrieben.

2. Wie wird ein gebrauchter Pkw abgeschrieben?

Bei einem gebrauchten Pkw ist auf die Restnutzungsdauer zu achten, wenn es um die Abschreibung geht. Ist ein Fahrzeug beispielsweise beim Kauf zwei Jahre alt, beträgt die Restnutzungsdauer vier Jahre. Jährlich ist der Restwert des Fahrzeugs mit 25 Prozent abzuschreiben. Beträgt der Restwert des Fahrzeugs beim Kauf 10.000 Euro, bedeutet das eine jährliche lineare Abschreibung von 2.500 Euro. 

3. Wie wird die Abschreibung von einem Pkw verbucht?

Der Abschreibungsbetrag wird vollständig als Betriebsausgabe verbucht und reduziert damit den steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens für das Jahr.

4. Welchen Sinn hat eine Sonderabschreibung?

Durch eine Sonderabschreibung ist einmalig eine höhere Abschreibung des Fahrzeugs möglich, wodurch der steuerpflichtige Gewinn für das Geschäftsjahr reduziert wird. Das Gesetz fördert hier gezielt kleine und mittlere Betriebe, die die Voraussetzungen bezüglich der Sonderabschreibung erfüllen.

5. Was ist nicht zu den Anschaffungsnebenkosten bei einem Pkw zu zählen?

Nicht alle Kosten in Verbindung mit einem Pkw zählen zu den Anschaffungsnebenkosten. So ist beispielsweise Zubehör nicht in die für die Abschreibung wichtige Summe hineinzurechnen. Als Zubehör wäre hier unter anderem ein mobiles Navigationsgerät anzusehen.

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