Hier kommt das kleine Lexikon rund um das Thema Bruttolistenpreis zu Firmenwagen. Alles, was Sie wissen sollten, finden Sie hier
Das Auto ist für uns immer noch ein unersetzlicher Bestandteil des alltäglichen Lebens. Besonders im Geschäftsleben spiegelt sich das wider, wie eine aktuelle Veröffentlichung von Statista belegt: Von Januar bis Mai 2023 wurden in Deutschland insgesamt etwa 1,12 Millionen Personenkraftwagen neu zugelassen. Der Anteil gewerblicher Halter betrug etwa 68,5 Prozent. Im Segment der Oberklasse belief sich der Anteil der Neuzulassungen durch gewerblicher Halter auf rund 85,6 Prozent. Kein Wunder, denn betrieblich genutzte Firmenwagen werden steuerlich begünstigt. Die private Nutzung eines Firmenwagens reguliert dabei den sogenannten geldwerten Vorteil. Um diesen zu ermitteln, benötigt man den Bruttolistenpreis des Firmenwagens. Wie sich der Bruttolistenpreis berechnet, ob Sonderausstattung zum Bruttolistenpreis gehört und was sonst noch wichtig ist, das erfahren Sie hier.
Was versteht man unter dem Begriff Bruttolistenpreis?
Der Bruttolistenpreis ist der Preis, zu dem ein Fahrzeughersteller ein Fahrzeug unverbindlich anbietet. Er gibt den Wert des Fahrzeugs, einschließlich der serienmäßigen Ausstattung und der Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer an. Der Bruttolistenpreis ist also der Preis, den ein Kunde zahlen müsste, wenn er das Fahrzeug neu und unverändert beim Händler erwerben würde.
Warum wird bei der Privatnutzung des Firmenwagens der Bruttolistenpreis ermittelt?
Kurz und knapp: Bei der Privatnutzung eines Firmenwagens wird der Bruttolistenpreis zur Berechnung des geldwerten Vorteils herangezogen. Der geldwerte Vorteil ist der Betrag, den ein Arbeitnehmer versteuern muss, wenn er den Dienstwagen auch privat nutzen darf. Der Bruttolistenpreis dient als Grundlage für die Ermittlung dieser steuerlichen Belastung.
Welche Bestandteile gehören zum Bruttolistenpreis?
Zum Bruttolistenpreis gehören die Kosten für das Basismodell des Fahrzeugs sowie die serienmäßige Ausstattung. Dazu zählen unter anderem:
- Fahrzeuggrundpreis
- Umsatzsteuer
- Elektronisches Fahrtenbuch
- ABS
- Diebstahlsicherung
- Airbag
- Anhängerkupplung
- Autoradio
- Gasantrieb
- Klimaanlage
- Mehrwertsteuer
- Standheizung
- Navigationsgerät
Was zählt nicht zum Bruttolistenpreis?
Nicht zum Bruttolistenpreis gehören optionale Sonderausstattungen, die über die serienmäßige Ausstattung hinausgehen. Dazu zählen beispielsweise besondere Lackierungen, Ledersitze oder spezielle Felgen. Diese zusätzlichen Ausstattungsmerkmale werden separat aufgeführt und können den Gesamtpreis des Fahrzeugs erhöhen. Auch die
Kosten für Autotelefon, Überführungs- und Zulassungskosten und Kosten für Winterreifen mit Felgen zählen nicht dazu.
Wie findet man den Bruttolistenpreis heraus?
Den Neupreis der aktuellen Modelle aller gängigen Automobilhersteller finden Sie zum Beispiel in der Datenbank des ADAC. Der erste Weg ist jedoch, beim Autohändler nach dem Bruttolistenpreis zu fragen. Wurde der Wagen bei einem offiziellen, gewerblichen Autohaus erstanden, sollte es mit der Auskunft keine Probleme geben. Vertragshändler der großen Deutschen Marken geben dabei oft eine schriftliche Bestätigung heraus, die man dem Finanzamt vorlegen kann. In einigen Fällen ist der Bruttolistenpreis nicht mit der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers gleichzusetzen. Wurde das Auto jedoch privat gekauft oder gar Zweite Hand erworben, wird einem der Verkäufer mit großer Wahrscheinlichkeit keine zuverlässige Auskunft geben können. In diesem Falle sind weitere Recherchen notwendig, denn es kommt auch auf die Ausstattung des Wagens an. Hat er zum Beispiel eine Sonderausstattung, ist auch der Bruttolistenpreis dementsprechend höher.
Wird die Sonderausstattung bei der Ermittlung des Bruttolistenpreises berücksichtigt?
Nein, die Sonderausstattung wird normalerweise nicht in den Bruttolistenpreis einbezogen. Der Bruttolistenpreis bezieht sich in der Regel nur auf die serienmäßige Ausstattung des Fahrzeugs. Die Sonderausstattung wird separat aufgeführt und kann den Preis des Fahrzeugs erhöhen.
Wie wird eine nachträglich eingebaute Sonderausstattung behandelt?
Eine nachträglich eingebaute Sonderausstattung, die nicht ab Werk zur serienmäßigen Ausstattung gehört, wird in der Regel nicht in den Bruttolistenpreis aufgenommen. Diese nachträglichen Änderungen am Fahrzeug werden separat betrachtet und haben keinen Einfluss auf den Bruttolistenpreis.
Wie kann man den Bruttolistenpreis ermitteln?
Den konkreten Bruttolistenpreis eines Fahrzeugs kann man über verschiedene Quellen ermitteln. Autohersteller veröffentlichen oft Preislisten, in denen die Bruttolistenpreise für ihre Fahrzeuge aufgeführt sind. Diese Listen können beim Händler oder auf den Websites der Hersteller eingesehen werden. Alternativ können auch Fahrzeugdatenbanken oder Online-Fahrzeugkonfiguratoren genutzt werden, um den Bruttolistenpreis zu ermitteln.
Der ADAC als größter deutscher Automobil- und Verkehrsclub führt ebenfalls Preislisten zu den unterschiedlichen Modellen und Listenpreisen. Unter www.adac.de finden Sie den ADAC Autokatalog, der übersichtlich alle Automarken und Modelle aufführt und Preislisten – darunter auch Informationen zu den Bruttolistenpreisen – darstellt.
Was gehört zum Bruttolistenpreis bei der 1%-Regelung?
Bei der 1%-Regelung, einer vereinfachten Methode zur Berechnung des geldwerten Vorteils, wird grundsätzlich der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs inklusive aller Kosten und Steuern zugrunde gelegt. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug tatsächlich zu diesem Preis erworben wurde oder ob es sich um einen realistischen Marktwert handelt. Die 1%-Regelung bietet eine einfache Möglichkeit, den geldwerten Vorteil pauschal zu ermitteln, indem ein Prozent des Bruttolistenpreises monatlich als zu versteuernder Betrag angesetzt wird.
Der Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage für die 0,03% Regelung
Auch für die Versteuerung der Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte wird der Listenpreis des Firmenwagens als Bemessungsgrundlage herangezogen. Die Erhöhung des geldwerten Vorteils beläuft sich bei der pauschalen Versteuerung auf 0,03 % des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer pro Monat. Das gilt auch dann, wenn der Fahrer den Firmenwagen z.B. krankheitsbedingt mal nicht bewegt. Wird der Firmenwagen für die Strecke zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte prinzipiell weniger als an 15 Tagen im Monat genutzt, wird über die sogenannte Tagespauschale versteuert. Dabei findet eine Einzelbewertung der tatsächlich gefahrenen Kilometer statt. Je Entfernungskilometer werden 0,002 % des Bruttolistenpreis dem geldwerten Vorteil zugerechnet und müssen wie das Gehalt versteuert werden.
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Wie wird der geldwerte Vorteil anhand des Bruttolistenpreises ermittelt?
Der geldwerte Vorteil bei der Privatnutzung eines Firmenwagens wird in der Regel anhand eines prozentualen Anteils des Bruttolistenpreises berechnet. Die genaue Höhe dieses Prozentsatzes hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Art des Fahrzeugs, dem CO2-Ausstoß und der Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort. Dieser geldwerte Vorteil wird als steuerpflichtiges Einkommen betrachtet und muss entsprechend versteuert werden.
Bruttolistenpreis bei Pkws
Kaum wird jemand einen firmeneigenen Lkw für private Fahrten nutzen, schon alleine deshalb, weil dies wegen der hohen Treibstoffkosten unwirtschaftlich wäre. Daher ist der Bruttolistenpreis vornehmlich für die Nutzung des Pkws relevant. Und selbst dann, wenn hier der Arbeitgeber die Tankkosten übernimmt, wäre der Bruttolistenpreis beim Lkw noch wesentlich höher als beim normalen Pkw. Jedoch ist der Bruttolistenpreis bei Pkws ebenfalls zu hoch, wenn es sich um firmeneigene Luxuswagen handelt, die zum Beispiel zur Buchung von Limousinenfahrten dienen. In diesem Falle bliebe bei einer privaten Nutzung des Autos für den Nachweis der Kosten beim Finanzamt nur das Führen eines Fahrtenbuches.
Welcher Bruttolistenpreis gilt bei Firmenwagen?
Bei Firmenwagen gilt der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs. Dieser Bruttolistenpreis wird als Grundlage für die Ermittlung des geldwerten Vorteils herangezogen, wenn der Arbeitnehmer den Dienstwagen auch privat nutzen darf.
Welcher Preis wird bei Gebrauchtwagen angesetzt?
Bei Gebrauchtwagen wird nicht der Bruttolistenpreis, sondern der Zeitwert oder Verkaufspreis als Grundlage für steuerliche oder versicherungstechnische Berechnungen verwendet. Der Bruttolistenpreis ist in erster Linie für Neufahrzeuge relevant und verliert seine Bedeutung mit zunehmendem Alter und Gebrauchsspuren des Fahrzeugs.
Bruttolistenpreis beim Leasing eines Wagens
Auch beim Leasing eines Wagens wird bei der 1 Prozent Regelung der Preis des Wagens zur Zeit seiner Erstzulassung zugrunde gelegt, da der Wagen nach Abzahlung der Leasingraten in den Besitz der betreffenden Person übergeht, die ihn als Neuwagen mit Leasingvertrag erhalten hat.