Ein digitaler Tachograph ist ein elektronisches Kontrollgerät für Fahrzeuge, das Lenk- und Ruhezeiten sowie gefahrene Kilometer und Geschwindigkeiten aufzeichnet. Diese Art von Fahrtenschreibern ist gemäß der EU-Verordnung VO (EG) Nr. 561/2006 seit Mai 2006 für alle neu zugelassenen Fahrzeuge ab einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen vorgeschrieben.
Grundsätzlich besteht ein Tachograph aus einem Tachometer mit angeschlossenem Messschreiber. In erster Linie dient er dazu bei Berufskraftfahrten die Fahrt- und Ruhezeiten sowie die Lenkzeitunterbrechungen zu erfassen. Die verpflichtende Verwendung eines Tachographen soll zum einen die Arbeitnehmer, also die LKW-Fahrer schützen, zum anderen ist dies ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit. Übermüdung auf der Fahrt kann zu Fehleinschätzungen und in der Folge zu schweren Unfällen führen. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben werden mithilfe von Tachographen kontrolliert.
Für welche Fahrzeuge gilt die Vorschrift

Waren die Fahrtenzähler am LKW Tacho früher analoger Natur, ist seit 01. Mai 2006 der Einbau digitaler Tachographen in neu zugelassenen Fahrzeugen auf Grundlage der EU-Verordnung VO (EG) Nr. 561/2006 Pflicht. Dies gilt für gewerblich genutzte LKW mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen wie auch für Omnibusse mit mindestens neun Sitzplätzen. Es besteht keine Pflicht zur Nachrüstung digitaler Tachographen, weshalb bei alten Fahrzeugbeständen weiterhin der analoge Fahrtenschreiber genutzt werden darf. Ein Vorteil eines digitalen Tachograph gegenüber einem analogen ist die Einsparung von Schreibarbeit für den Fahrer. Des Weiteren wird eine Manipulation von Daten erschwert und die Datensicherheit verbessert.
Einige Fahrzeuge sind von den Vorschriften ausgenommen und benötigen auch bei Neuzulassung keinen digitalen Tachograph. Hierzu zählen Fahrzeuge, die bauartbedingt maximal 40 km/h fahren können, Fahrzeuge von Feuerwehr und Polizei, in der Personenbeförderung genutzte Fahrzeuge, die jedoch auf einer Strecke höchstens 50 Kilometer zurücklegen wie auch nicht gewerblich genutzte Gespanne, die ein Gewicht von 7,5 Tonnen nicht übersteigen.
Verwendung des Tachographs
Ein solcher digitaler Tachograph besteht in der Regel aus zwei Chipkartenlesern, einem Display, einer Echtzeituhr, den Bedienelementen sowie einem Drucker, mit dem Protokolle ausgedruckt werden können. Jeder Fahrer verfügt über eine Fahrerkarte, mit welcher er sich vor Fahrtbeginn am Kontrollgerät anmeldet. Der Fahrer verwendet den rechten Kartenslot, ein eventueller Beifahrer den linken. Wechseln sich die Fahrer mit der Fahrzeugführung ab, so tauschen sie auch die Karten. Lenk- und Ruhezeiten, wie auch Geschwindigkeiten werden auf diese Weise automatisch erfasst. Manuell muss gewöhnlich noch bei Grenzübertritt das Land eingegeben werden. Auch sonstige Arbeitszeiten wie etwa Be- und Entladen werden von Hand eingetragen. Die Informationen bleiben im Gerät 365 Tage lang gespeichert, auf der Fahrerkarte jeweils mindestens für 28 Tage. Mit einem externen Auslesegerät können die Daten heruntergeladen und archiviert werden. Der Gesetzgeber schreibt eine Aufbewahrung der Daten für mindestens ein Jahr vor.
Ablauf von Polizeikontrollen
Digitale Tachographen können von Beamten der Polizei, der Gewerbeaufsicht und des Bundesamts für Güterverkehr kontrolliert werden. Genannte Behörden sind im Besitz einer Kontrollkarte. Mit dieser haben sie Zugriff auf die aufgezeichneten Daten. Stellen die Kontrolleure Verstöße gegen die Vorschriften fest, beispielsweise eine Überschreitung der zulässigen Lenkzeiten, so können Sanktionen (meist in der Form von Bußgeld) die Folge sein. Dabei können sowohl Fahrer als auch Arbeitgeber in die Verantwortung genommen werden.

Smarte Versionen digitaler Tachographen
Seit Juni 2019 müssen neu zugelassene Busse und LKW über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht mit einem intelligenten Fahrtenschreiber ausgerüstet werden. Diese Kontrollgeräte der neuesten Generation umfassen zwei weitere Systeme. Zum einen ist das ein GNSS-Modul, mit dem die Geoposition ermittelt wird. Zum anderen ein DSRC-Modul. Diese ermöglicht den Kontrollbehörden eine Fernabfrage von Fahrtenschreiberdaten. Je nach Modell ist der digitale Tachograph zudem eine Vernetzung mit intelligenten Transportsystemen (beispielsweise externe Flottenmanagementsysteme) realisierbar.
Hinweis: Ab dem 01.07.2026 unterliegen auch leichte Nutzfahrzeuge (mit Schlafkabine) über 2,5 t zGG dem EU-Fahrpersonalrecht und damit der Fahrtenschreiberpflicht. Die Neuregelung betrifft grundsätzlich nur den grenzüberschreitenden Einsatz, sofern dann im Fahrzeug ein Fahrtenschreiber verbaut ist, muss dieser aber auch im Inland eingesetzt werden.
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