Straßenverkehrsordnung

Die Straßenverkehrsordnung der Bundesrepublik Deutschland ist eine Verordnung, die alle Regeln, Vorschriften und Bußgelder für sämtliche Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr, auf Plätzen und Wegen festlegt.

Die Straßenverkehrsordnung - kurz und knapp erklärt

In der Straßenverkehrsordnung (kurz StVO) sind jegliche Regeln beschrieben, die ein Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr einzuhalten hat. Bereits im Mai 1934 entstand die erste Fassung. die im Laufe der Zeit immer wieder verbessert und überholt wurde. Die neue StVO von 2013 besteht aus 53 Paragraphen und 4 Anhängen und beschreibt neben Vorschriften und Bußgeldern auch verschiedene Verkehrsschilder und dessen Bedeutung. Zudem wurden 2020 Änderungen einiger Regeln und ein neuer Bußgeldkatalog vorgestellt, der jedoch auf Grund von Unstimmigkeiten bisweilen nichtig ist.

Der erste Teil der StVO bezieht sich auf das Verhalten im Straßenverkehr. Er beschreibt die Rücksichtnahme, die jeder Teilnehmer nehmen sollte und gilt als eine der wichtigsten Vorschriften im öffentlichen Verkehr. Daneben beschreibt dieser Teil auch Regeln wie die Geschwindigkeitsbegrenzung, den Abstand, das Verhalten beim Überholen, die Regeln der Vorfahrt, das richtige Abbiegen, das Halten und Parken sowie die Beleuchtung an Fahrzeugen.

Im zweiten Teil werden die unterschiedlichen Verkehrszeichen dargestellt und andere Verkehrseinrichtungen klassifiziert. Dem folgt dann noch der Bußgeldkatalog und die Beschreibung der Durchführungsvorschriften.

Straße mit Fahrzeugen
Die Straßenverkehrsordnung muss von allen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden.

Die wichtigsten Paragraphen im Überblick

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Paragraphen der Straßenverkehrsordnung zusammengefasst. Diese Regeln sollten von allen Verkehrsteilnehmern eingehalten und beachtet werden. Dies trägt zur Sicherheit im Straßenverkehr bei.

12 StVO - Halten und Parken

Dieser Paragraph beschreibt das Verhalten und die Vorschriften beim Parken und Halten auf öffentlichen Straßen. Er zeigt den Unterschied zwischen einem haltenden und einem parkenden Fahrzeug und gibt Auskunft über Orte, an denen das Parken bzw. Halten verboten ist. Zudem enthält dieser Paragraph Informationen über die Zeiten, an denen Fahrzeuge mit bestimmten Gesamtmassen an spezifischen Orten nicht parken dürfen.

23 StVO - Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden

Dieser Paragraph beschreibt die Pflichten und Vorschriften, die ein Fahrer während der Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr einzuhalten halt, wie das Fahrzeug geführt werden darf und unter welchen Umständen dies nicht geschehen sollte. Es wird außerdem definiert, wie beispielsweise der Umgang mit einem technischen Gerät während der Fahrt auszusehen hat und welche Ausnahmen auch hier gelten.

§ 35 StVO - Sonderrechte

Der Paragraph 35 der Verkehrsordnung bezieht sich auf weitere Teilnehmer im öffentlichen Raum. Diese können zum Beispiel die Bundeswehr, der Katastrophenschutz, die Feuerwehr und die Polizei während eines Einsatzes sein. In solch einem Fall gelten andere Regeln, da diese Fahrzeuge oftmals schnell am Einsatzort sein müssen und sich in dieser Ausnahme nicht an geltende Verkehrsregeln halten müssen. Der Paragraph definiert darüber hinaus aber auch Vorschriften, die solche Ausnahmefahrzeuge einzuhalten haben und führt aus, dass in allen Fällen keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer entstehen darf.

§ 49 StVO Ordnungswidrigkeiten

Dieser Paragraph listet alle Ordnungswidrigkeiten, die fahrlässig und vorsätzlich gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen auf. Er bezieht sich auf vorhergehende Paragraphen und definiert die verschiedenen Straftaten, die dadurch entstehen.

Dokumente

Die neue StVO

Im April 2020 entstand die neue Fassung der StVO, die Änderungen zum Thema Grünpfeil für Radfahrer, Mindestabstand beim Überholen, neue Verkehrszeichen für Radschnellwege, Fahrradzonen und das Lastenrad sowie Vorschriften zum Carsharing enthält. Zudem wurde ein deutlich verschärfter Bußgeldkatalog vorgestellt, der aber bereits kurze Zeit später kritisiert wurde. Experten stellten daraufhin fest, dass einige Unstimmigkeiten darin zu finden sind. So wurde das Zitiergebot nicht beachtet, welches einen groben Verstoß darstellt und den Katalog nichtig macht. Bis die neue Fassung der Straßenverkehrsordnung überarbeitet wird, ist der alte Bußgeldkatalog von 2013 gültig und wird von den meisten Bundesländern auch genutzt.

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