Checkliste zum Gebrauchtwagenkauf

Vorschau Checkliste Gebrauchtwagenkauf

Wird ein Fahrzeug für den Fuhrpark benötigt, muss dieses nicht zwingend neu gekauft werden. Ein Gebrauchtwagenkauf ist möglich. Ein gebrauchtes Fahrzeug kann steuerlich ebenso geltend gemacht werden wie ein Neuwagen. Zu beachten ist jedoch, dass der Kauf mit ausgewiesener Mehrwertsteuer erfolgt. Dies schließt einen Gebrauchtwagenkauf von Privat aus. Auch auf die Einhaltung der Wartungsintervalle sollte geachtet werden, um Folgekosten zu vermeiden.

Gebrauchtwagenkauf für den Fuhrpark

Gebrauchtwagen stehen auf einem Parkplatz

Viele Unternehmer fragen sich, ob ein Fahrzeug für die Erweiterung des Fuhrparks auch gebraucht gekauft werden kann. Der Vorteil des Gebrauchtwagenkaufs liegt darin, dass die Kosten deutlich geringer sind als beim Kauf eines Neuwagens. Gerade in jungen Unternehmen und in Firmen, die nicht auf nennenswerte Reserven zurückgreifen können, ist die preiswerte Anschaffung eines Fahrzeugs die einzige Alternative. Von Seiten des Gesetzgebers gibt es keine Vorgaben. Es ist möglich, einen Gebrauchtwagenkauf anzustreben und den Kaufpreis als Betriebsausgabe von der steuerlichen Last abzusetzen. Dennoch sollte der Unternehmer einige Dinge bedenken. Es kann Vorteile haben, einen Neuwagen zu kaufen. Das Fahrzeug wird in den ersten Jahren zuverlässig fahren. Bei einem Gebrauchtwagen ist nicht bekannt, wann die ersten Verschleißteile ausgetauscht werden müssen. Auch Modelle in sehr gutem Zustand können schnell Probleme bereiten. Bei der Entscheidung für einen Gebrauchtwagen sollte auf die Einhaltung der Wartungsintervalle geachtet werden. Wurden bereits Verschleißteile ausgetauscht, ist dies ein Vorteil. Gute gewartete Gebrauchte sind jedoch oftmals nur zu höheren Preisen zu erwerben. Hier stellt sich die Frage, ob ein Neuwagenkauf nicht doch die bessere Option ist.

Die Finanzierung des Gebrauchtwagenkaufs

Gebrauchtwagen werden in der Regel aus Rücklagen oder mit einem Kredit finanziert. Steht ein Fahrzeug aus dem Fuhrpark zur Verfügung, dass durch den Gebrauchten ersetzt werden soll, kann dieses Fahrzeug in Zahlung gegeben werden. Der Unternehmer spart sich den Verkauf und die damit verbundenen Umstände. Der Kaufpreis wird durch die Inzahlungnahme reduziert. Der Tausch des Wagens ist bequem und der Kauf kann schnell abgewickelt werden. Kann der Gebrauchtwagen aus den Rücklagen finanziert werden, ist dies immer von Vorteil. Es fallen keine Zinsen an und der Gebrauchtwagenkauf ist besonders günstig zu realisieren.

Leasing als Alternative zum Kauf eines Gebrauchtwagens

Ein Nachteil des Gebrauchtwagenkaufs ist der, dass in den meisten Fällen kein Leasing angeboten wird. Autoleasing ist für Unternehmen mit verschiedenen Vorteilen verbunden. In den Leasingvertrag kann die Wartung und Pflege des Fahrzeugs eingebunden werden. Dann muss sich der Unternehmer um diese Dinge nicht kümmern und die zusätzlichen Kosten nicht tragen. Die Wartung und Pflege wird von einer Fachwerkstatt übernommen und das Fahrzeug ist bei Bedarf immer einsatzbereit.

Die Leasingraten können steuerlich geltend gemacht werden. So kann ein Neuwagen oder ein Jahreswagen im Vergleich zur Ratenzahlung zu besonders günstigen Konditionen erworben werden. Nach dem Ablauf des Leasingvertrages ist es möglich, das Fahrzeug zurückzugeben und einen neuen Wagen zu leasen. So bleibt der Fuhrpark immer modern und die Reparaturen aufgrund von Verschleiß an Fahrzeugteilen oder Schäden an Motor und Getriebe halten sich in Grenzen. Vor dem Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs sollte daher immer geprüft werden, ob es bei einem Händler nicht ein günstiges Leasingangebot gibt. Die Konditionen sollten im Detail verglichen und dann eine Entscheidung getroffen werden.

Kauf eines Gebrauchtwagens von Privat nicht möglich

Zu beachten ist, dass beim Kauf eines Fahrzeugs für den Fuhrpark die Mehrwertsteuer ausgewiesen werden muss. Ausnahmen gibt es nur im Rahmen der Kleinunternehmerregelung. Hier ist der Unternehmer nicht verpflichtet, die Mehrwertsteuer auszuweisen. Da Betreiber eines Fuhrparks und Händler in der Regel höhere Umsätze erwirtschaften, kommt die Kleinunternehmerregelung nicht infrage.

Da Privatpersonen auf einem Kaufvertrag keine Mehrwertsteuer ausweisen dürfen, kommt der Kauf eines Gebrauchtwagens von Privat nicht infrage. Das Fahrzeug muss von einem Händler erworben werden, was den Kauf in der Regel verteuert. Dafür sind die Fahrzeuge jedoch geprüft und der Händler ist verpflichtet, eine mindestens zwölf Monate währende Garantie zu bieten.

Checkliste zum Gebrauchtwagenkauf

Nutzen Sie ab sofort die kostenlose Checkliste zum Gebrauchtwagenkauf. Denn bei dem Kauf eines gebrauchten Flottenfahrzeugs muss der Wagen detailliert auf Schäden überprüft werden. Schnell verliert der Käufer hier den Überblick. Nutzen Sie ab sofort unsere ausführliche Liste, um nichts mehr zu vergessen und den Fahrzeugkauf zu vereinfachen. Damit Sie das richtige Fahrzeug für Ihren Fuhrpark auswählen. In unserem Formular finden Sie eine ausführliche Auswahl an Punkten, die Sie bei dem Kauf eines Firmenwagens oder Poolfahrzeug beachten sollten. Es ist zu empfehlen, die Liste digital oder ausgedruckt bei der Fahrzeugbetrachtung mitzuführen und auszufüllen. Folgende Bereiche können ausgefüllt werden:
  • Fahrzeuginformationen
  • Terminliche Daten
  • Checkliste Schäden
  • Reparaturaufwand der Schäden
  • Platz für weitere Anmerkungen

Wissenswertes zur Beschaffung

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