Halterhaftung nach StVG im Fuhrpark

Die Halterhaftung nach der StVG (Straßenverkehrsordnung) erklärt, wann wer für ein Fahrzeug haftet. Entsteht z. B. ein Schaden oder passiert ein Unfall mit einem Wagen, ist der Fahrzeughalter  für dieses verantwortlich. Im Fuhrpark stellt sich diese Regel etwas kompliziert dar, da nicht immer die FahrzeugnutzerInnen auch die HalterInnen sind. Hier erfahren Sie, was die Halterhaftung bedeutet und wie Sie diese einhalten können. 

Halterhaftung - Die wichtigsten Begriffe

Fahrzeughalter: Besitzt das Verfügungsrecht über das Fahrzeug. 

Fahrzeugführer: Nutzt das Fahrzeug. 

FahrzeugbesitzerIn: Hat das Fahrzeug gekauft und daher der/die FahrzeugbesitzerIn.

Halterpflichten: Diese beinhalten verschiedene Pflichten aus dem Straßenverkehrsgesetz, den Unfallverhütungsvorschriften und dem Arbeitsschutzgesetz. Ein Beispiel ist, dass Fahrpersonal ohne Führerscheine nicht die Fahrzeuge bewegen darf. 

Unternehmerverantwortung: Bezeichnet die Verantwortung des Betriebes. Darunter fallen allgemeine Pflichten wie die Zielerstellung, aber auch das Einhalten des Arbeitsschutzgesetzes. Dieses besagt, dass Unternehmen Maßnahmen zur Sicherheit der Angestellten ergreifen müssen.  

Halterverantwortung: Auch bei der Überlassung von Fahrzeugen an das Fahrpersonal müssen bestimmte Pflichten eingehalten werden. Die Geschäftsleitung und das Unternehmen ist für diese verantwortlich. 

FahrerInnen-Haftung: Das Fahrpersonal ist für das eigene Fehlverhalten verantwortlich wie z. B. über rote Ampeln fahren. 

Halterhaftung StVG

Definition Fahrzeughalterhaftung

In der Straßenverkehrsordnung (StVG) §7 wird die Halterhaftung wie folgt definiert:

“(1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.”

Im Fuhrpark ist der Halter in erster Linie das Unternehmen bzw. die Geschäftsleitung oder InhaberInnen. Auch wenn das Fahrzeug durch das Personal genutzt wird. Jedoch besteht die Möglichkeit, die Halterpflichten an eine Person abzugeben. Diese muss jedoch das nötige Fachwissen haben. 

Die Definition im Detail können Sie hier nachlesen: Lexikonbeitrag Halterhaftung.

Wie Sie den Fahrzeughalter ermitteln können, erfahren Sie hier: Fahrzeughalter ermitteln.

Interview zur Halterhaftung im Fuhrpark: Was Verantwortliche wissen sollten.

Zwei Leute sprechen

Delegation der Halterhaftung StVG

Eine Delegation der Halterhaftung im Fuhrpark ist grundsätzlich möglich. Damit dies rechtlich erlaubt ist, muss die Geschäftsleitung den Fuhrparkverantwortlichen den Umfang der Pflichten sowie die Aufgaben genauestens erklären. Darüber hinaus ist es notwendig, dass die fuhrparkverantwortliche Person das nötige Fachwissen zur Durchführung besitzt. Einer auszubildenden Person oder PraktikantIn kann z. B. diese Verantwortung nicht übertragen werden. Häufig entscheiden sich Unternehmen, die Halterhaftung an Fuhrparkverantwortliche zu übertragen, da diese sich bereits um die anderen Tätigkeiten im Fuhrpark kümmern und diese vereinen können. 

Alle Infos zum Thema finden Sie hier: Delegation der Halterverantwortung und Übertragung von Unternehmenspflichten.

Bedeutung für den Fuhrpark

Die Halterhaftung nach der StVG hat für den Fuhrpark eine große Bedeutung. Denn in vielen Fällen muss sich die interne Fuhrparkleitung um die Einhaltung dieser kümmern. Dadurch entstehen verschiedene Pflichten und Aufgaben. Werden diese nicht eingehalten, können straf- und zivilrechtliche Konsequenzen drohen. 

Wird die Halterhaftung StVG nicht eingehalten, ist auch von einem sogenannten Organisationsverschulden die Rede. Damit ist gemeint, dass der Prozess von Delegation bis Durchführung fehlerhaft ist. Die Halterverantwortung wurde an ungeeignetes Personal delegiert, die Pflichten nicht ordnungsgemäß durchgeführt und die Ausführung der Aufgaben nicht kontrolliert.

Halterhaftung Fuhrpark

Wer ist für die Halterhaftung im Fuhrpark verantwortlich?

Die Verantwortung der Halterhaftung im Fuhrpark liegt beim Unternehmer oder der Person, die ein Fahrzeug für eigene Zwecke einsetzt. Dies bedeutet, dass der Halter des Fahrzeugs für Schäden haftbar gemacht werden kann, die durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen, auch wenn er nicht selbst der Fahrer ist. In Unternehmen mit einem Fuhrpark ist es daher wichtig, dass klare Regelungen und Verantwortlichkeiten festgelegt werden, um die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen.

Aufgaben & Pflichten nach der Halterhaftung StVG

1. Führerscheinkontrolle

Eine der wichtigsten Themen ist die Führerscheinkontrolle. Diese muss mindestens zweimal jährlich erfolgen. Bei der Kontrolle muss die verantwortliche Person die Fahrerlaubnis und den Führerschein überprüfen. Ist dieser z. B. abgelaufen, darf der/die Angestellte kein Fahrzeug erhalten. Die Kontrolle muss nach der Halterhaftung StVG immer dokumentiert werden. Geschieht das nicht und es passiert z. B. ein Unfall, kann die Fuhrparkleitung oder Geschäftsleitung Probleme bekommen. 

Durchführung

Häufig wird die Führerscheinkontrolle manuell durchgeführt. In dem Fall können vorgedruckte Vorlagen genutzt werden, die bei der rechtssicheren Dokumentation helfen: Formular zur Führerscheinkontrolle

Eine andere Option ist die elektronische Führerscheinkontrolle. Bei dieser kann sowohl die Fuhrparkleitung als auch das Fahrpersonal Zeit sparen. Anstatt vor Ort die Führerscheine zu überprüfen, werden die FahrerInnen automatisch und digital an die Kontrolle erinnert. Sie können dann die Überprüfung per App oder Siegel auf dem Führerschein durchführen. Es gibt z. B. die elektronische Führerscheinkontrolle von Avrios auf dem Markt. Mehr Informationen zu den Funktionen finden Sie hier:

Einsatz einer Fuhrparksoftware

Der Einsatz einer Fuhrparksoftware bietet eine effiziente Lösung zur Verwaltung und Einhaltung der Halterpflichten. Moderne Softwarelösungen ermöglichen es, Fahrzeugdaten automatisch zu erfassen und auszulesen, Wartungs- und Überprüfungstermine zu verwalten sowie die Dokumentation lückenlos zu führen. Dies unterstützt Fuhrparkleiter dabei, den Überblick über den Zustand des Fuhrparks zu behalten und gesetzliche Vorschriften einzuhalten. Der Einsatz solcher Systeme trägt somit maßgeblich zur Reduzierung von Haftungsrisiken bei.

Halterhaftung immer im Blick mit Avrios

Die Verwendung von Vorlagen für manuelle Schulungen bildet einen wichtigen Schritt zur Steigerung der Effizienz und Wirksamkeit bei der Schulung von Fahrpersonal. Doch für eine weitere Optimierung und Modernisierung dieses Prozesses bietet sich der Einsatz der fortschrittlichen Avrios-Software an. Avrios revolutioniert nicht nur die herkömmliche Schulung, sondern integriert auch innovative Funktionen für die digitale Führerscheinkontrolle. Diese zeitgemäße Lösung nicht nur Zeit spart, sondern auch die Konsistenz und Qualität der Schulungsinhalte verbessert. Mit Avrios können Sie den gesamten Schulungsprozess digital gestalten, was eine effiziente, flexible und nachvollziehbare Umsetzung ermöglicht. Ihr Unternehmen kann somit von modernster Technologie profitieren, die eine nahtlose und umfassende Schulung des Fahrpersonals inklusive digitaler Führerscheinkontrolle gewährleistet.

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Digital - ja oder nein?

Wer sich noch unsicher ist, ob eine digitale Variante wirklich die richtige Lösung für den Fuhrpark ist oder wie die Geschäftsleitung und MitarbeiterInnen von dieser überzeugt werden können, findet hier mehr Informationen:

Auch bei mehrheitlich genutzten Fahrzeugen (Poolfahrzeugen) müssen die Pflichten wie z. B. die Führerscheinkontrolle eingehalten werden. Hier ist der Aufwand häufig größer, denn mehrere Personen nutzen das Fahrzeug. Der Überblick geht dabei z. B. schnell verloren, wann welche Person den Wagen zuletzt nutzte. Mehr Infos zu dem Thema hier: Halterhaftung bei Poolfahrzeugen

Ausfüllen eines digitalen Fahrtenbuchs im Unternehmen

2. Unterweisung des Fahrpersonals

Eine weitere Aufgabe der Halterhaftung StVG ist die Unterweisung des Fahrpersonals in das Fahrzeug. Die Unterweisung muss bei Fahrzeugübergabe sowie einmal jährlich erfolgen. Die FahrerInnen werden dabei in die Gefahren und den Umgang mit dem Wagen geschult. 

Durchführung

Die Unterweisung muss so wie die Führerscheinkontrolle dokumentiert werden. Auch hier können Fuhrparkverantwortliche eine Vorlage nutzen: Protokoll zur Erstunterweisung und Protokoll zur jährlichen Unterweisung. Zur Durchführung der manuellen Unterweisung können Fuhrparkverantwortliche vorgedruckte Fragebogen nutzen: Fragebogen zur jährlichen UnterweisungUm die Unterweisung einfacher zu machen, kann auch hier ein digitales Tool eingesetzt werden: digitale Unterweisung

Fahrzeugprüfungin der Werkstatt

3. Fahrzeugprüfungen

Auch die Fahrzeuge müssen regelmäßig auf den betriebssicheren Zustand überprüft werden. Das Fahrpersonal muss dabei eine tägliche Sichtprüfung vor Fahrtantritt machen. Fallen dabei Schäden und Mängel auf, sind diese der Fuhrparkleitung mitzuteilen. Für die tägliche Prüfung können FahrerInnen folgende Vorlage nutzen: Checkliste zur täglichen Fahrzeugkontrolle. Zusätzlich muss einmal pro Jahr eine Fahrzeugprüfung durch eine sachkundige Person erfolgen. Auch diese muss, so wie die Unterweisungen und Führerscheinkontrolle dokumentiert werden: Protokoll zur jährlichen Fahrzeugkontrolle

Fuhrparkregeln zur Halterhaftung

Um die Halterpflichten einfacher einzuhalten, können Fuhrparkverantwortliche weitere Maßnahmen ergreifen. Zum Beispiel ist es möglich, Regeln zur Fahrzeugnutzung bereits in der Car Policy und dem Dienstwagenüberlassungsvertrag festzulegen. Das hilft dabei, Ärger und Missverständnisse zu verhindern. Die Car Policy regelt dabei, welche Angestellten welches Fahrzeug inklusive Ausstattung bekommen. Hier kann die Fuhrparkleitung bestimmte Gruppen festlegen und so verhindern, dass jede individuelle Person ein anderes Fahrzeug bekommt. Das hilft dabei die Unterweisung zu vereinheitlichen. Denn je nach Fahrzeug muss diese ggf. andere Informationen beinhalten. 

Der Dienstwagenüberlassungsvertrag geht einen Schritt weiter und definiert, wie die Fahrzeuge zu behandeln sind und wer diese nutzen darf. Das hilft dabei den Nutzungskreis einzuschränken und die Führerscheinkontrolle zu vereinfachen. Gerade wenn es um die Nutzung durch Dritte geht. Ist die Nutzung erlaubt, müssen folgende Dinge beachtet werden: Nutzung durch Dritte

Neben dem Einsatz von digitalen Tools zur automatischen Unterweisung oder Führerscheinkontrolle lohnt es sich auch, weitere Aufgaben zu digitalisieren. Eine Fuhrparksoftware kann alle Dokumente, Fahrzeugdaten 

Person unterschreibt einen Vertrag

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Halterpflichten

Die Nichteinhaltung der Halterpflichten kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Dazu gehören unter anderem Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister oder sogar strafrechtliche Verfolgung. Im Falle eines Unfalls kann die Vernachlässigung der Halterpflichten zu einer persönlichen Haftung des Halters führen, was finanzielle Belastungen nach sich ziehen kann. Es ist daher von größter Bedeutung, dass alle Pflichten, wie die regelmäßige Wartung und Überprüfung der Fahrzeuge, gewissenhaft erfüllt werden.

Fazit: Die wichtigsten Punkte der Halterhaftung

  • Definition: Haftung des Fahrzeughalters für Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen.
  • Verantwortung: Der Halter ist die Person/Unternehmen mit Verfügungsgewalt über das Fahrzeug.
  • Haftungsumfang: Umfasst materielle und immaterielle Schäden, unabhängig vom Fahrer.
  • Konsequenzen: Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister, strafrechtliche Verfolgung bei Nichteinhaltung.
  • Sicherstellung: Einsatz von Fuhrparksoftware zur Verwaltung, Wartungsplanung und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
  • Ziel: Minimierung von Haftungsrisiken und Sicherstellung der Verkehrssicherheit.

FAQ zur Halterhaftung im Fuhrpark

1. Was versteht man unter Halterhaftung?

Halterhaftung bezieht sich auf die gesetzliche Verpflichtung des Fahrzeughalters, für Schäden aufzukommen, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen. Dies gilt unabhängig davon, wer das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadens geführt hat. Die Haftung umfasst sowohl materielle als auch immaterielle Schäden.

2. Wer gilt als Halter eines Fahrzeugs im Unternehmensfuhrpark?

Als Halter eines Fahrzeugs im Unternehmensfuhrpark gilt die Person oder das Unternehmen, das die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat, es für eigene Zwecke nutzt und in der Regel auch im Fahrzeugregister eingetragen ist. In Unternehmen ist dies oft der Arbeitgeber oder der Fuhrparkleiter.

3. Wie kann die Einhaltung der Halterpflichten im Fuhrpark sichergestellt werden?

Die Einhaltung der Halterpflichten kann durch den Einsatz von Fuhrparksoftware erheblich erleichtert werden. Diese ermöglicht eine zentrale Verwaltung aller relevanten Fahrzeug- und Fahrerdaten, automatisiert die Erfassung von Fahrzeugnutzungen, unterstützt bei der Wartungsplanung und hilft, gesetzliche Anforderungen wie Führerscheinkontrollen zu erfüllen. Durch regelmäßige Überprüfungen und eine lückenlose Dokumentation können Haftungsrisiken minimiert werden.

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