- Februar 6, 2025
- Lesedauer: 3 Minuten
Elternzeit bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich auf die Familie zu konzentrieren, ohne berufliche Verpflichtungen. Doch was geschieht in dieser Zeit mit dem Firmenwagen? Darf er weiter privat genutzt werden, und wer trägt die Kosten? Firmenwagen Regelungen in der Auszeit sorgen für Unsicherheiten. Wir geben einen Überblick über Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Bezug auf den Firmenwagen Vertrag während der Elternzeit.
Rechte & Pflichten während der Elternzeit
- Firmenwagen Regelungen Auszeit und private Nutzung während der Elternzeit
Ob der Firmenwagen in der Elternzeit privat genutzt werden darf, hängt maßgeblich von den vertraglichen Regelungen ab. Eine schriftliche Dienstwagenvereinbarung, die die private Nutzung explizit erlaubt, gilt in der Regel auch während der Elternzeit. Fehlt eine solche Klausel, kann der Arbeitgeber die Rückgabe des Fahrzeugs verlangen. - Versteuerung des geldwerten Vorteils
Die private Nutzung eines Firmenwagens wird als geldwerter Vorteil angesehen und ist steuerpflichtig – unabhängig davon, ob ein Gehalt gezahlt wird. Das kann in der Elternzeit zu finanziellen Belastungen führen, da der Steuerbetrag direkt vom Arbeitnehmer zu tragen ist. - Rückgabe des Fahrzeugs
Manche Arbeitsverträge sehen vor, dass der Firmenwagen während der Elternzeit zurückgegeben werden muss. Dies bedeutet, dass keine Steuerpflicht für den Wagen entsteht, aber auch keine Nutzung mehr möglich ist. Arbeitnehmer sollten diesen Umstand rechtzeitig klären, um Missverständnisse zu vermeiden.
Firmenwagen und Elterngeld
Vor der Geburt
Ein privat nutzbarer Firmenwagen erhöht das steuerpflichtige Einkommen und kann somit das spätere Elterngeld steigern.
Während des Elterngeldbezugs:
- Basiselterngeld: Jede private Nutzung senkt den Betrag, da sie als Zuverdienst zählt.
- Elterngeld Plus: Bleibt der Zuverdienst unter 50 % des vorherigen Gehalts, bleibt der Betrag unverändert.
Mutterschutz:
Der Arbeitgeber muss den Firmenwagen bereitstellen, der geldwerte Vorteil zählt zum Mutterschaftsgeld.

Tipp:
Berechnen Sie vorab, ob die Nutzung des Dienstwagens während der Elternzeit finanziell sinnvoll ist.
Pflichten und Entscheidungen des Arbeitgebers
- Bereitstellung des Firmenwagens
Arbeitgeber sind grundsätzlich nicht verpflichtet, den Firmenwagen während der Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Bestehende vertragliche Regelungen können jedoch anderslautende Verpflichtungen festlegen. Bleibt der Wagen beim Arbeitnehmer, trägt der Arbeitgeber weiterhin die Leasing- und Betriebskosten. - Kostenaufteilung
Arbeitgeber können Vereinbarungen treffen, um die Kosten der privaten Nutzung teilweise auf den Arbeitnehmer umzulegen, etwa durch eine monatliche Nutzungsgebühr. Diese Regelungen sollten klar und schriftlich fixiert werden. - Alternative Modelle
Um unnötige Kosten zu vermeiden, bieten manche Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Alternativen, etwa die Nutzung eines Poolfahrzeugs oder die Bereitstellung eines Zuschusses für den öffentlichen Nahverkehr. Solche Lösungen können flexibel und wirtschaftlich vorteilhaft sein.
Dienstwagen, Sozialleistungen und Steuerrecht
- Nutzung während Krankheit, Mutterschutz oder Elternzeit:
Dienstwagen dürfen oft privat weiter genutzt werden, was steuer- und beitragsrechtliche Auswirkungen hat. Entscheidend ist, ob ein geldwerter Vorteil entsteht, der als Arbeitslohn gilt. - Lohnsteuer und Privatnutzung: Führt zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Fällt kein weiterer Lohn an, kann je nach Fahrzeugwert und Steuerklasse die Steuer entfallen.
- Fahrten zur Arbeitsstätte: Auch bei Krankheit oder Elternzeit wird die 0,03-%-Monatspauschale für diese Fahrten angesetzt, unabhängig von tatsächlicher Nutzung. Eine Einzelbewertung mit der 0,002-%-Tagespauschale ist möglich, erfordert jedoch genaue Nachweise und Anpassungen der Lohnabrechnung.
- Sozialversicherung und Mutterschaftsgeld: Der geldwerte Vorteil ist beitragsfrei.
- Krankengeld/Elterngeld: Beitragspflichtig, sofern der Freibetrag nach § 23c SGB IV überschritten wird.
Praxis-Tipp
Prüfen Sie, ob sich die Nutzung steuerlich lohnt, und ziehen Sie bei Streitigkeiten zur 0,03-%-Regelung die Tagespauschale oder den Rechtsweg in Betracht.
Beispiel: Dienstwagen bei Krankengeldbezug
Ein Arbeitnehmer bezieht vom 10.6. bis 15.12. Krankengeld und darf seinen Dienstwagen weiterhin privat nutzen. Der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs beträgt 40.000 EUR, die Entfernung zur Arbeitsstätte 20 km. Der Arbeitgeber wendet die 1-%-Methode an.
Ergebnis
- Privatnutzung: Monatlich entsteht ein geldwerter Vorteil von 400 EUR (1 % von 40.000 EUR).
- Fahrten zur Arbeitsstätte: Zusätzlich werden pro Monat 240 EUR (0,03 % von 40.000 EUR × 20 km) angerechnet – auch bei fehlender tatsächlicher Nutzung. Der geldwerte Vorteil wird unabhängig davon angesetzt, ob das Fahrzeug genutzt wurde.
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Wichtige vertragliche und rechtliche Aspekte
- Dienstwagenvereinbarungen
Eine klare Regelung im Arbeitsvertrag ist essenziell. Diese sollte explizit festhalten, ob der Wagen in der Elternzeit genutzt werden darf, welche Kosten anfallen und welche Bedingungen für die Nutzung gelten. - Versicherungsschutz
Arbeitnehmer sollten prüfen, ob der Versicherungsschutz auch während der Elternzeit besteht und wer das Fahrzeug fahren darf. Oftmals sind Familienmitglieder von der Nutzung ausgeschlossen, was bei Missachtung erhebliche Haftungsrisiken birgt. - Rückgaberegelungen
Ist die Rückgabe des Wagens vorgesehen, sollten klare Fristen und Modalitäten festgelegt werden, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Tipps für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Arbeitnehmer:
- Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag und die Dienstwagenvereinbarung frühzeitig.
- Klären Sie steuerliche Fragen mit einem Steuerberater, insbesondere bei Lohnunterbrechung.
- Verhandeln Sie Alternativen, falls der Firmenwagen nicht verfügbar ist.
- Arbeitgeber:
- Kommunizieren Sie die Nutzungsbedingungen transparent und frühzeitig.
- Erwägen Sie flexible Lösungen, um Kosten zu optimieren und den Bedürfnissen der Mitarbeiter gerecht zu werden.
- Halten Sie individuelle Vereinbarungen schriftlich fest, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.
Fazit: Frühzeitige Klärung bei Elternzeit und Firmenwagen
Die Nutzung eines Firmenwagens während der Elternzeit ist eine komplexe Angelegenheit, weil sie sowohl arbeitsrechtliche als auch steuerliche Aspekte umfasst. Für beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – ist eine frühzeitige Klärung und transparente Kommunikation entscheidend. Individuelle Vereinbarungen und eine schriftliche Dokumentation helfen, mögliche Konflikte zu vermeiden und eine für alle Parteien zufriedenstellende Lösung zu finden.
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