
Ein Dienstwagen ist fĂŒr viele unverzichtbar. Genauso wie die Ein-Prozent-Regelung oder das Fahrtenbuch. Wer aber zwischen den Abrechnungsmodellen wechseln möchte, kann das nicht ohne weiteres.
Wer seinen Dienstwagen privat nutzt, muss den geldwerten Vorteil versteuern. Das geht entweder mit der weitverbreiteten Ein-Prozent-Regelung oder mit einem Fahrtenbuch. Letztere lohnt sich dann, wenn das Auto nur selten privat gefahren wird. Wer trotz der Pauschalregelung ein Fahrtenbuch fĂŒhrt, kann diese Methode auch rĂŒckwirkend wĂ€hlen. Doch was ist besser: Fahrtenbuch oder die Ein-Prozent-Methode? Und lĂ€sst sich zwischendurch ein Wechsel vornehmen?
So gelingt der Firmenwagen Fahrtenbuch Wechsel
Viele Dienstfahrzeuge werden auch privat genutzt. Der geldwerte Vorteil dieser privaten Nutzung muss entsprechend versteuert werden. Je nach Nutzungsmenge des Fahrzeugs wird hierzu entweder die bekannte Ein-Prozent Regelung angewendet oder aber die Fahrtenbuchmethode angewendet. Insofern muss eine Entscheidung getroffen werden, ob das Fahrtenbuch oder die 1 % Regel genutzt werden soll. Das FĂŒhren eines Fahrtenbuchs eignet sich immer, wenn der Wagen nur selten privat genutzt wird. Soll zwischenzeitlich die Methode zur Steuerberechnung zwischen Fahrtenbuch oder 1 % Regelung gewechselt werden, ist dies nicht möglich, wenn der Wechsel unterjĂ€hrig erfolgen soll, es sei denn, es erfolgt ein Fahrzeugwechsel. Nachfolgend werden passende Tipps gegeben, wie der Wechsel zum Fahrtenbuch optimal gelingt.
Firmenwagen Fahrtenbuch als Einzelnachweis der Nutzungswertermittlung
Wer mit dem Dienstwagen selten privat fĂ€hrt, sollte statt der Pauschalmethode zur Nutzungswertfeststellung durch das Finanzamt besser ein Fahrtenbuch wĂ€hlen. Hierzu bietet sich die Fahrtenbuchmethode geradezu an. Ein ordnungsgemÀà gefĂŒhrtes Fahrtenbuch kann einen optimalen Einzelnachweis fĂŒr die tatsĂ€chlich erfolgte private Nutzung des Fahrzeugs bieten.
Um in den Genuss der Regelung als Fahrtenbuchmethode Arbeitnehmer zu kommen, muss der Steuerpflichtige einfach nur einen Antrag auf Korrektur beim Finanzamt einreichen. Dann wird die Ein-Prozent Regelung nicht zur Berechnung des Nutzungswertes herangezogen.Weiterhin lĂ€sst sich auch trotz der Fahrtenbuchmethode noch zusĂ€tzlich Geld sparen. Hierbei geht es um Fahrten zur Arbeit. Eine entsprechende Korrektur von Nutzungswerten ist auch hierbei möglich. Wer den Wagen an weniger als 15 Tagen im Monat zur Fahrt zur Arbeit nutzt, bekommt nur 0,002 Prozent vom Listenpreis des Wagens angesetzt. Andernfalls dienen die Anzahl der Fahrten und die Entfernungskilometer zur Berechnung, die dann 0,03 Prozent vom Listenpreis des Fahrzeugs zu Grund legt. Wird das Fahrzeug ausschlieĂlich dienstlich genutzt, muss dies detailliert mittels eines Fahrtenbuches belegt werden.
Fahrtenbuch gegen Pauschalmethode
Zuerst einmal hat der Fahrer die Wahlfreiheit zwischen Fahrtenbuch und Ein-Prozent-Regel. Arbeitgeber und Mitarbeiter legen am Anfang des Jahres fest, wie sie den Nutzungswert ermitteln wollen. FĂ€hrt man viel privat, dann bietet sich die nicht so aufwĂ€ndige Pauschalregelung an. Bei der anderen Methode muss der Nutzer jedoch ein Fahrtenbuch fĂŒhren. Nur so kann er dem Finanzamt den Nachweis des âNutzungswertsâ liefern. Ein Wechsel wĂ€hrend des laufenden Jahres zwischen Fahrtenbuch und Pauschalregelung fĂŒr ein Fahrzeug ist allerdings nicht zulĂ€ssig (BFH, Az. VI R 35/12). Einzige Ausnahme: wenn sie einen neuen Firmenwagen bekommen.
Bei steuerlichem Nachteil Wechsel zum Einzelnachweis
Gut, dass der Sprung zwischen den Modellen nicht ganz in Stein gemeiĂelt ist. Ein Wechsel ist durchaus dann möglich, wenn ein Arbeitnehmer feststellt, dass die pauschale Versteuerung fĂŒr ihn nachteilig war. Dann könnte er mit der SteuererklĂ€rung zum besseren Einzelnachweis wechseln. Voraussetzung: Er hat parallel ein vollstĂ€ndiges Fahrtenbuch gefĂŒhrt. FĂŒr die Steuer zieht der Fahrer vom Bruttoverdienst den ermittelten geldwerten Vorteil ab und ersetzt ihn durch die Summe aus dem Einzelnachweis.
Ăbrigens: Wurde einem Firmenwagenfahrer die 1-%-Regelung vom Arbeitgeber vorgeschrieben, möchte dieser aber lieber die Fahrtenbuchmethode nutzen, ist das kein Problem. Mit einem Antrag kann der Arbeitnehmer bei der SteuerklĂ€rung um die Korrektur des geldwerten Vorteils bitten.
Geldsparen fĂŒr Fahrer mit geringer Nutzung
Es besteht noch eine andere, unkompliziertere Möglichkeit, um Geld zu sparen â und zwar ĂŒber die Korrektur des geldwerten Vorteils fĂŒr Fahrten zur Arbeit. Das lohnt sich fĂŒr alle, die den Wagen an weniger als 15 Tagen im Monat dafĂŒr nutzen. Statt 0,03 Prozent vom Listenpreis des Fahrzeugs werden dann pro Fahrt und Entfernungskilometer nur 0,002 Prozent angesetzt. Wichtig: Wer laut Vertrag oder Betriebsvereinbarung das Auto nicht privat nutzen darf, muss auch nichts versteuern. Steuern fallen immer dann an, wenn die Möglichkeit einer Privatnutzung besteht. Wer dann geltend machen will, dass er das Auto nur dienstlich fĂ€hrt, muss das zwingend mittels vollstĂ€ndigem Fahrtenbuch belegen.Â
Â
Elektronisches Fahrtenbuch
Soll ein Fahrtenbuch gefĂŒhrt werden, bietet ein elektronisches Fahrtenbuch eine sehr einfache und sichere Methode. Die Elektronikvariante wird vom Finanzamt mittlerweile anerkannt. Ein elektronisches Fahrtenbuch erfasst alle Daten, die fĂŒr den Nachweis beim Finanzamt erforderlich sind, vollautomatisch, sodass es keinerlei manueller FĂŒhrung des Buches bedarf. Erfasst werden die Daten, wie Datum, Fahrtziel und Kilometerstand. Verwalten kann man sein elektronisches Fahrtenbuch hĂ€ufig auch mittels App auf dem tragbaren EndgerĂ€t, wie beispielsweise dem Smartphone.
Einfacher mit elektronischem Fahrtenbuch
Elektronische FahrtenbĂŒcher, die alle Daten manueller gefĂŒhrter FahrtenbĂŒcher enthalten, akzeptiert das Finanzamt ebenfalls. FĂŒr elektronische FahrtenbĂŒcher, die Datum, Fahrtziel und Kilometerstand automatisch aufzeichnen, gilt allerdings eine gröĂere Freiheit: Der Anlass der Fahrt darf innerhalb von einer Woche nachgetragen werden. Das Fahrtenbuch selbst wird meist ganz einfach als App auf dem Smartphone verwaltet.
Mehr ErfahrenVorsicht im Fahrzeugpark
FĂŒr jedes Fahrzeug in einem Pool sind die Gesamtaufwendungen und das VerhĂ€ltnis der privaten zu den ĂŒbrigen Fahrten einzeln nachzuweisen. Knifflig wird es, wenn einem Arbeitnehmer gleichzeitig mehrere Firmenwagen zur VerfĂŒgung stehen und nicht fĂŒr alle ein Fahrtenbuch gefĂŒhrt wird. In diesem Fall ist der Nutzungswert fĂŒr die anderen Firmenwagen monatlich mit ein Prozent des Listenpreises anzusetzen.
Fahrtenbuch nachtrÀglich erstellen
Wenn das Dienstfahrzeug auch privat genutzt wird, muss gegenĂŒber dem Finanzamt der geldwerte Vorteil durch die private Nutzung entsprechend versteuert werden. Je nach Nutzungsmenge des Fahrzeugs wird hierzu entweder die bekannte Ein-Prozent Regelung angewendet oder aber die Fahrtenbuchmethode genutzt. Wird der Firmenwagen nur wenig privat genutzt, empfiehlt es sich, beim Finanzamt ein Fahrtenbuch vorzulegen, damit die tatsĂ€chlich unternommenen Fahrten nachgewiesen werden können und eine entsprechende exakte Anrechnung der geldwerte Vorteil durch die Nutzung erfolgen kann. Wurde das Fahrtenbuch verlegt, ist es verloren oder sind die Daten der elektronischen Erfassung sĂ€mtlicher Daten unwiederbringlich verloren gegangen, dann ist ein Fahrtenbuch nachtrĂ€glich schreiben erforderlich, sofern die Daten entsprechend korrekt rekonstruiert werden können. Nachfolgend werden Tipps zum Fahrtenbuch nachtrĂ€glich erstellen gegeben.
Möglichkeiten, Fahrtenbuch nachtrÀglich zu erstellen
Wird es erforderlich, dass das Fahrtenbuch nachtrĂ€glich erstellt werden soll, ist dies manuell möglich. Eine weitere Methode ist, das Fahrtenbuch nachtrĂ€glich zu erstellen mit Software. Sofern die relevanten Daten hierfĂŒr bekannt sind und vorliegen, kann die Fahrtenbuch nachtrĂ€glich Software auch genutzt werden, um die Daten manuell einzupflegen und das Fahrtenbuch im Hinblick auf die noch nicht erfassten Daten zu ergĂ€nzen. Tagesaktuell setzt die Software die EintrĂ€ge ins elektronische Fahrtenbuch selbstĂ€ndig fort.
Ăhnlich wie der Nachtrag des Fahrtzieles werden die weiteren Daten, wie Datum und Kilometerstand, in den fehlenden Bereichen einfach manuell ergĂ€nzt. SelbstverstĂ€ndlich ist das nur möglich, wenn die Daten, Ziele und KilometerstĂ€nde entsprechend vorliegen.
Bei wenigen Fahrten hat der Fahrer allerdings auch im Abgleich zu den betrieblich veranlassten Fahrten zumeist den Ăberblick, um ein nachtrĂ€gliches Einpflegen der korrekten Daten vorzunehmen.

