Diensträder im Fuhrpark: Leasing vs. Kauf

Dienstrad

Viele Betriebe stehen vor der Frage, ob Sie Dienstfahrräder lieber leasen oder kaufen sollten. Welchen Unterschied es gibt und was Unternehmer beachten sollten – wir wissen es.

Fahrrad leasen oder kaufen?

Soll ich leasen oder besser kaufen? Ähnlich wie beim Dienstwagen stellt sich auch beim Dienstfahrrad die zentrale Frage, was sich mehr lohnt. Vor allem deshalb, weil sich in kürzester Zeit ein beachtlicher Markt an Leasingfirmen für Fahrräder etablieren konnte: JobRad, Bike-leasing, Mein-Dienstrad.de oder Company Bike Solutions sind einige der größeren Player am Markt. Was jedoch nun die bessere Alternative ist, hängt auch mit persönlichen Vorlieben zusammen. Es gibt drei Möglichkeiten, wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter ein Dienstrad zur Verfügung stellt:

  • Der Kauf eines Dienstfahrrads.
  • Das Leasing mit Übernahme der kompletten Leasingraten durch den Arbeitgeber.
  • Das Leasing mit Übernahme der kompletten Leasingraten durch den Arbeitnehmer.

Der Kauf eines Dienstfahrrads

Hier kauft der Arbeitgeber das Fahrrad und überlässt es seinem Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt. Den Nettopreis des Fahrrads kann der Arbeitgeber über sieben Jahre abschreiben – und erhält die Mehrwertsteuer zurück. Der Arbeitnehmer radelt dadurch kostenlos. So weit, so gut. Wer als Arbeitgeber vielen Beschäftigten Diensträder kauft, sollte mit Investitionen im fünfstelligen Eurobereich rechnen. Nicht jeder kann das einfach stemmen. Zusätzlich muss sich die Firma um Versicherung, Wartung, und die vertragliche Regelung eines Überlassungsvertrags kümmern. Dafür ist das Unternehmen Eigentümer. Sollte man nach einiger Zeit merken, dass ein E-Bike nicht gefällt, dann wird man es schnell wieder verkaufen können.

Leasing des Fahrrads durch den Arbeitgeber

Wer sich für die Variante des Leasings entscheidet, hat zuerst mal einen entscheidenden Vorteil: Sofortige hohe Ausgaben entstehen nicht. Das Kapital bleibt in der Firma und lässt sich für andere notwendige Investitionen nutzen. Das kann gerade für Start-ups interessant sein. Nach Berechnungen von Jobrad soll eine Dienstrad-Finanzierung bis zu 40 Prozent günstiger sein als ein normaler Kauf. Und es gibt noch weitere Pluspunkte. Verwaltung, Versicherung und Wartung übernimmt der Anbieter der Leasingfahrräder. Hat sich der Angestellte für ein Modell entschieden, least der Arbeitgeber das Rad in der Regel für einen Zeitraum von 36 Monaten und überlässt es dem Mitarbeiter zur beruflichen und privaten Nutzung. Und er übernimmt die Leasingkosten. Details zur Nutzung sollten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Überlassungsvertrag, den die Anbieter aufsetzen, geregelt werden. Da der Chef allein die Kosten für das Dienstfahrrad trägt, muss der geldwerte Vorteil, den der Arbeitnehmer durch die private Nutzung hat, nicht versteuert werden.

E-Bike über die Firma kaufen

Der Nutzen für das Unternehmen liegt klar auf der Hand, denn neben einer Sachbezugsbefreiung, Vorsteuerabzug und staatlicher Förderung entstehen den ArbeitgeberInnen kaum finanzielle Kosten und zusätzlich wird die Parkplatzsituation am Betriebsstandort entlastet. E-Bikes über die Firma zu kaufen, lohnt sich allemal und reduziert die betriebliche CO₂-Emission. Die Anschaffungskosten von Firmenfahrrädern werden über die Nutzungsdauer als Betriebsausgabe steuerlich abgeschrieben. Bei 10-prozentiger betrieblicher Nutzung sind E-Bikes vorsteuerabzugsberechtigt. Das gilt auch, wenn Mitarbeitende die Fahrräder ausschließlich für private Zwecke nutzen. Doch Achtung: Nach einer staatlichen Förderung müssen die Räder für 48 Monate im Betriebseigentum verbleiben.

UVV & Gefährdungsbeurteilung

Viele Leasinganbieter stellen Betriebsfahrräder inklusive eines Wartungsservice zur Verfügung. Dieser beinhaltet oft auch die UVV-Prüfung, die von ArbeitgeberInnen zur Gefährdungsbeurteilung vorgeschrieben ist. Das Leasing von Betriebsfahrrädern lohnt sich meist für hochpreisige Modelle ab 1.500 Euro. Im Internet stehen diverse Rechner zur Verfügung, bei denen die persönlichen Rahmenbedingungen, die monatliche Belastung und die Ersparnis gegenüber dem Direktkauf ermittelt werden können. Haben ArbeitgeberInnen dem Fahrradleasing zugestimmt, wird zwischen Unternehmen und MitarbeiterInnen ein Überlassungsvertrag unterzeichnet. Nach 36 Monaten endet der Leasingvertrag und das E-Bike kann in der Regel für einen Restwert von 17 Prozent vom Neupreis abgekauft werden. Somit können sich alle ArbeitnehmerInnen ein hochwertiges Fahrrad/E-Bike leisten und es bequem mit niedrigen Raten über das monatliche Entgelt abbezahlen.

Welche Besonderheiten gibt es beim Elektrofahrrad?

Entscheidet sich das Unternehmen ein Betriebsfahrrad zu kaufen, unterscheiden sich dieses nicht nur in der Ausstattung, sondern auch in verkehrsrechtlicher Hinsicht. Beim Pedelec (Pedal Electric Cycle) wird der Fahrer durch einen Elektroantrieb bis maximal 25 Km/h unterstützt, was es gemäß Straßenverkehrsgesetz § 1 Abs.3 StVG zu einem Fahrrad macht. Für die Nutzung  ist kein Führerschein notwendig, jedoch wird das Tragen eines Helmes wegen der erhöhten Geschwindigkeit empfohlen. Entscheiden Sie sich beim Firmenfahrrad kaufen für Speed Pedelecs besteht eine Kennzeichenpflicht und Haftpflichtversicherung, da sie aufgrund der maximalen Geschwindigkeit von 45 Km/h gesetzlich zu den Kleinkrafträdern zählen. Des Weiteren ist eine Betriebserlaubnis sowie die Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse AM (bei Führerscheinklasse B enthalten) erforderlich. Für S-Pedelecs besteht Helmpflicht und sie müssen über einen Rückspiegel verfügen. E-Bikes gehören zur Gruppe der Leichtmofas (bis zu 25 Km/h) oder Kleinkrafträder (bis zu 45 Km/h). Sobald ein Unternehmen E-Bike Fahrräder über die Firma kauft und diese Kleinkrafträder ab 45 Km/h zur Verfügung stellt, unterliegen die FahrerInnen der E-Bikes und Pedelecs der halbjährigen verpflichtenden Führerscheinkontrolle. Laut Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind Arbeitgeber verpflichtet, die Betriebssicherheit von E-Bikes, die von der Firma gekauft werden, zu überprüfen und sicherzustellen. Allerdings betrifft die DGUV Vorschrift 70 nur maschinell angetriebene E-Bikes wie das Pedelec 45, was als Kleinkraftrad mit Versicherungskennzeichen im Fuhrpark zu führen ist.

Leasing mit Gehaltsumwandlung

Eine weitere Möglichkeit ist das Dienstradleasing per Gehaltsumwandlung. Bei einer Gehaltsumwandlung oder Barlohnumwandlung entscheidet sich der Arbeitnehmer, einen Teil des vertraglichen Arbeitsentgelts nicht in bar, sondern als Sachbezug zu erhalten. Der Arbeitgeber behält monatlich einen Betrag des Bruttogehalts vom Mitarbeiter ein und bedient damit die Leasingrate. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber. Da man das Dienstrad auch in der Freizeit nutzt, ist der geldwerte Vorteil zu versteuern. Seit 2020 ist dieser für E-Bikes bis 25 km/h und Fahrräder auf 0,25 Prozent festgesetzt.

Bike leasen: Vor- und Nachteile im Überblick

Vorteile:

  • Je nach Fahrradpreis, Arbeitgeberanteil, Höhe des Einkommens und Steuerklasse, sparen Unternehmen 15 bis 40 Prozent sparen im Vergleich zum Kauf.
  • Viele Leasinggeber bieten zum Leasingvertrag auch die Wartung an.
  • Am Ende der Vertragslaufzeit kann man das Rad für wenig Geld kaufen oder bekommt neues. 

Nachteile:

  •  Langfristige Zahlungsverpflichtungen sowie Vertragsbindung.
  • Mögliche eingeschränkte Auswahl an Fahrrädern

Versteuerung von E-Betriebsfahrrad

Seit 2012 unterliegen Betriebsfahrräder ab 45 Km/h den gleichen steuerlichen Regelungen wie Dienstfahrzeuge. Der Gesetzgeber fördert bis 2030 die Elektromobilität von E-Bikes/Fahrräder, sodass Dienstfahrräder für betriebliche und private Zwecke nach §3 Nr. 37 Einkommenssteuergesetz (EStG) beitrags- und steuerbefreit sind. Sobald ein E-Bike als Kraftfahrzeug eingestuft wird, gelten die Regelungen für die allgemeine Besteuerung von Dienstwagen. Seit 2021 kann eine Kilometerpauschale von 30 Cent, ab dem 21. Kilometer von 35 Cent geltend gemacht werden. Bis 2026 soll der Betrag auf 38 Cent pro Kilometer angehoben werden. Ein Betriebsfahrrad zu kaufen kann sich für das Unternehmen lohnen, da es laut AfA Tabelle über sieben Jahre abgeschrieben werden kann. Bei einem Kaufpreis bis 800 Euro ohne Umsatzsteuer kann es sogleich als geringwertiges Wirtschaftsgut steuerlich geltend gemacht werden.

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