- November 17, 2020
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Im kommenden Jahr gibt es gesetzliche Neuerungen in Bereichen wie der CO2 Steuer, Elektromobilität und Fördermitteln für den Mittelstand. Einige dieser neuen gesetzlichen Regelungen haben wir hier für Sie übersichtlich dargestellt.
Neue CO2-Steuer
Ab Januar 2021 soll eine CO2-Steuer für Deutschland eingeführt werden. Ziel dieser Steuer ist die Minimierung der Treibhausgase und die Unterstützung der Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung. Unternehmen, die Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel auf den Markt bringen, zahlen nach dieser Steuer einen CO2-Preis. Damit soll ein klimafreundlicheres Handeln im Wirtschaftsbereich gefördert werden. Die Unternehmen müssen nun Emissionsrechte für den Treibhausgas-Ausstoß, welchen ihre Brennstoffe verursachen, erwerben. Hierfür gibt es ab sofort den neuen nationalen Emissionshandel worüber die Emissionsrechte erworben werden können. Vorerst müssen Betriebe ab Januar 2021 25 Euro pro Tonne zahlen. Dieser Preis soll dann schrittweise auf bis zu 55 Euro pro Tonne bis zum Jahr 2025 ansteigen. Die Preisspanne soll 2026 von 55 Euro pro Tonne auf höchstens 65 Euro erhöht werden.
Auswirkungen auf den Fuhrpark
Durch die neue gesetzliche Regelung müssen Firmenwagenfahrer und Betriebe mit höheren Spritkosten rechnen. Der Preis für Benzin wird beispielsweise bei einem CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne um 7,5 Cent steigen. Für Unternehmen mit Fuhrpark ist es jetzt umso wichtiger, den Kraftstoffverbrauch zu regulieren. Die Kraftstoffkosten machen durchschnittlich 25 % der Fuhrparkkosten aus. Diese Kosten können mit einem richtigen Tankverhalten reduziert werden. Fuhrparkleiter sollten den Fahrern eine Schulung zum Fahrverhalten geben, um Richtlinien zum wirtschaftlichen Fahren zu vermitteln. Hilfreich ist auch der Einsatz von Tankkarten. Tankkarten-Anbieter bieten exklusive Rabatte für die Nutzer an Tankstellen an. Die Fahrer können so bis zu 3 Cent pro Liter beim Tanken sparen. Die Tankkarten können Betriebe mit einer Fuhrparksoftware koppeln, welche eine Einsicht in das Tankverhalten gibt. Die Tankkosten werden als Sammelrechnung ans System gesendet. Dadurch entfallen chaotische Zettelansammlungen. Fuhrparkleiter können zusätzlich Regeln zum Tankverhalten in der Software festsetzen. Dadurch ist sofort ersichtlich, wenn Fahrer ungewöhnlich viel Kraftstoff verbrauchen. Welche Funktionen und Vorteile hinsichtlich Krafstoffkosten eine Fuhrparksoftware hat, erfahren Sie in folgender Broschüre.
Erhöhung der Pendlerpauschale
Als Ausgleich für die höheren Spritkosten wird die Entfernungspauschale erhöht. Bis zum 20. Kilometer bleibt die Pauschale bei 0,30 Euro, ab dem 20. Kilometer wird sie auf 0,35 Euro erhöht. Diese Erhöhung gilt für die Jahre 2021 bis 2023. Ab 2024 wird die Pendlerpauschale auf weitere 0,38 Euro erhöht.
Hinweis: Autohersteller sind ab 2021 auch verpflichtet, den Realverbrauch ihrer Fahrzeuge anzugeben, um mehr Transparenz zu schaffen. Gemäß der EU-Verordnung 433/2009 dürfen ab 2021 neuzugelassene PKW durchschnittlich nicht mehr als 95 Gramm CO2 ausstoßen. Fahrzeughalter, deren neuzugelassene Fahrzeuge einen höheren CO2-Ausstoß verursachen, müssen ab Januar 2021 einen Aufschlag bezahlen. Weitere Informationen zum Kraftfahrzeugsteuergesetz finden Sie hier.
Förderungen im Mittelstand
Besonders nach dem ersten Lockdown der COVID-19 Pandemie im März 2020 benötigte der Mittelstand Förderungen, um sein Bestehen zu erhalten. Zum Ende des Jahres 2020 steht ein weiterer Lockdown bevor, weshalb die Regierung für 2021 vorausschauend Maßnahmen trifft.
Förderprogramm “Digital Jetzt”
Im Rahmen dieses Programms werden mittelständische Unternehmen bei der Digitalisierung unterstützt. Diese ist gerade in jetzigen Zeiten ein Wettbewerbsvorteil und hilft dabei, Kosten zu regulieren sowie das Geschäft zu optimieren. In dem Förderprogramm werden insgesamt 203 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Mittelständische Unternehmen aus allen Branchen (auch Freiberufler und Handwerksbetriebe) mit mindestens 3 bis maximal 499 Beschäftigten.
Der Bewerber muss mit Hilfe eines Förderantrags den Digitalisierungsplan darlegen. Alle Voraussetzungen, die dieser Antrag enthält, sind hier zu finden.
Seit dem 07.09.2020 kann der Antrag bis einschließlich 2023 gestellt werden. Der Förderungstopf ist für 2020 bereits ausgeschöpft, neue Fördergelder werden ab 2021 wieder vergeben. Hierfür können Betriebe sich ab dem 01. Dezember für das Programm anmelden. Ab Januar 2021 wird aus allen Antragstellern gelost.
Betriebe müssen im Antrag verschiedene Fragen beantworten und einen Digitalisierungsplan vorstellen. Der Plan muss erklären, was das Digitalisierungsvorhaben ist und welche Maßnahmen geplant werden. Antragsteller müssen den Ist-Zustand der Digitalisierung im Betrieb darstellen sowie die Optimierung, die dieses durch das Fördergeld erreichen würde.
Update: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kündigte im Juni 2021 an, eine Aufstockung des Investitionszuschussprogramm „Digital Jetzt“ zu planen: Bis 2024 sollen die Fördermittel für kleine und mittelständische Unternehmen um knapp 250 Millionen Euro aufgestockt werden. So sollen mehr Unternehmen von der Förderung der Digitalisierung profitieren können, bereits für 2021 ist eine Budgetverdopplung von 57 Millionen Euro auf 114 Millionen Euro angedacht.
Prämien für die Elektromobilität
Die Elektromobilität steht seit einigen Jahren im Fokus der Gesetzgeber. Um elektrisch angetriebene Fahrzeuge zu fördern, werden unterschiedliche Maßnahmen getroffen, die den Nutzern das Halten eines solchen Fahrzeuges erleichtern. Das Ziel ist, die Nachfrage an Elektrofahrzeuge zu steigen die Umwelt langfristig zu schonen.
Die sogenannte Innovationsprämie, die im Juli 2020 in Kraft getreten ist, behält ihre Gültigkeit noch bis zum 31.12.2021. Hier gilt:
- Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro: bis zu 9.000 Euro Prämie für einen rein elektrischen Antrieb und bis zu 6.750 Euro für Plug-in-Hybride
- Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis über 40.000 Euro: bis zu 7.500 Euro Prämie für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und bis zu 5.625 Euro für Plug-in-Hybride
Hierbei wird die Prämie für Fahrzeuge berechnet, die ihre Erstzulassung im Zeitraum zwischen dem 03.06.2020 und 31.12.2021 erhalten haben und Fahrzeuge, mit der Erstzulassung nach dem 04.11.2019 oder Zweitzulassung nach dem 03.06.2020 bis zum 31.12.2021.
VERGLEICH: Zuvor lag die Prämie für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge bei 4.000 Euro und bei 3.000 Euro.
Ausbau der Ladeinfrastruktur
Ziel ist es, bis Ende 2021 50.000 Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu errichten, die öffentlich zugänglich sind. Außerdem sollen mindestens 15.000 zusätzliche Stationen bis 2022 von der Automobilwirtschaft errichtet und finanziert werden. In den kommenden Jahren sollen rund 3 Mrd. Euro für den Ausbau der Tank- und Ladeinfrastruktur für PKW und LKW mit CO2-neutralen Antrieben eingesetzt werden. Diese Maßnahmen sind ein wesentlicher Bestandteil des Klimaschutzprogramms 2030.
Neue gesetzliche Regelungen im Pflegebereich
Die Wichtigkeit des Pflegebereichs ist vor allem in 2020 in den Vordergrund gerückt und damit auch der Fakt, dass hier Fördermaßnahmen getroffen werden müssen.
Innovationsprogramm Pflege
Die Regierung plant rund 3,5 Mio. Euro im Jahr 2021 für das Programm einzusetzen. Besonders die Lebenssituation von pflegenden Angehörigen soll einer der Schwerpunkte dieser Förderung sein. Bis 30.11.2020 können hier noch Bewerbungen für die Förderrunde eingereicht werden.
Was wird außerdem gefördert?
Im Jahr 2020/2021 sollen Bundesmittel von rund 5,3 Mio. Euro für die Bundesstiftung “Frühe Hilfen” jährlich zur Verfügung gestellt werden. 5 Mio. Euro sind hierbei für Maßnahmen und Projekte vorgesehen. Die restlichen 0,3 Mio. Euro stehen der Landeskoordinierungsstelle, welche beim Kommunalverband für Jugend und Soziales/Landesjugendamt errichtet wurde, zur Verfügung.
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