Führerscheinkontrollen bei LeihfahrerInnen

Führerscheinkontrolle

Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels sind Unternehmen teilweise auf LeihfahrerInnen angewiesen. Doch auch beim Einsatz von FahrerInnen aus Fremdfirmen ist eine Führerscheinkontrolle vorzunehmen. Welche Besonderheiten dabei gegenüber festangestelltem Fahrpersonal zu beachten sind, lesen Sie hier.

LeihfahrerInnen werden benötigt

Wir erleben es gerade in fast allen Bereichen: Es fehlen überall Fachkräfte, um unsere wichtige Infrastruktur am Laufen zu halten. Das gilt besonders für den Transport- und Speditionsbereich. Fuhrparks leiden unter nicht besetzten Stellen oder krankheitsbedingten Ausfällen, müssen so kurzfristig in Krisenzeiten auf zusätzliches Fahrpersonal zurückgreifen. Eine Möglichkeit, diese Lücken zu füllen, bieten Zeitarbeitsfirmen mit einem großen Pool an erfahrenen BerufskraftfahrerInnen. Viele von ihnen verfügen als Lkw-FahrerInnen über die Führerscheinklasse C/CE sowie eine BerufskraftfahrerIn-Qualifikation – und gelten somit als ideale Lösung, um dem Personalmangel entgegenzuwirken. Eines sollten Verantwortliche für den Fuhrpark dabei nicht vergessen: Die Besonderheiten der Regelungen zur ArbeitnehmerInnenüberlassung sowie die aus der Halterhaftung resultierende Pflicht zur Führerscheinkontrolle müssen zwingend beachtet werden.

Check der Führerscheinkontrolle und Qualifikation notwendig

Als ArbeitgeberIn muss man seine angestellten Lkw-FahrerInnen regelmäßig kontrollieren, und zwar darauf, ob sie aktuell im Besitz der gültigen Fahrerlaubnis sind. Erfolgt die Beschäftigung eines Leihfahrers oder einer Leihfahrerin über PersonaldienstleisterInnen, sollte diese als ArbeitgeberInnen des Fahrers oder der Fahrerin eigentlich alle Kontrollaufgaben übernehmen. Doch auch in diesem Falle heißt es immer: Doppelte Kontrolle ist besser. In der Regel sollte das Unternehmen davon ausgehen, dass die PersonaldienstleiterInnen der KraftfahrerInnen dafür sorgt, die aufwendigen Kontrollen nach den gesetzlichen Vorschriften für BerufskraftfahrerInnen durchzuführen – und diese auch garantiert. Ein ArbeitnehmerInüberlassungsvertrag zwischen den VerleiherInnen und dem Fuhrpark als Entleiher sollte alle Aufgaben vorher klar definieren. Konkret heißt das: Die VerleiherInnen sorgen für ausgebildetes und qualifiziertes Personal. Die LeihfahrerInnen müssen also im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis mit den jeweiligen Fahrerlaubnisklassen sein und können eine FahrerInqualifikation als BerufskraftfahrerIn nachweisen.

Übertragung der Führerscheinkontrolle bei FremdfahrerInnen

Es kommt durchaus zu Situationen, wo trotz Zusage, unqualifiziertes Fahrpersonal an Unternehmen verliehen werden. Das kann im Zweifelsfall zu Problemen führen, weil den VerleiherInnen die Fahrzeuge des Fuhrparks nicht gehören. Dafür gibt es aber eine Lösung. Es besteht auch die Möglichkeit, die Aufgaben der gesetzlich geregelten Führerscheinkontrolle an die VerleiherInnen zu delegieren. Kommt es zu einer solchen Übereinkunft, sind regelmäßige Berichterstattungen über die Ergebnisse der Führerscheinkontrolle Pflicht.

Wie bereits erwähnt, gibt es für die Halter eines Fahrzeugs auch die regelmäßige Verpflichtung eigener Kontrollen. Stichprobenartig, denn die Ergebnisse dieser externen Führerscheinkontrollen sollten durch eigene außerplanmäßige Kontrollen beim Fahrpersonal dokumentiert werden. Das ist rechtlich von hoher Bedeutung. Wenn das Reporting fehlerhaft sein sollte und der Fehler nicht durch eine Kontrolle aufgedeckt wird, führt das zu ernsthaften Konsequenzen. Sollten die LeihfahrerInnen weiter am Steuer sitzen, kommt es zu einer strafrechtlichen Haftung des Verleihers in Form einer Beihilfe zum Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG i.V.m. § 27 StGB). Zeitarbeitsfirmen sollten deshalb im eigenen Interesse alle anfallenden Kontrollaufgaben stets sorgfältig durchführen.

Kontrolle ist besser

In 99 von 100 Fällen läuft ein Verleihprozess glatt. Das Fahrpersonal von externen VerleiherInnen arbeitet in der Regel exakt nach den gesetzlichen Vorgaben und schickt ausgebildetes Personal, dass den Firmen mit Fuhrpark in Spitzen oder Krankheitsfällen helfen kann. Das bedeutet, die Fuhrparkverantwortlichen können sich auf die Richtigkeit der Angaben der VerleiherInnen zu Führerschein, Fahrerlaubnisklassen und FahrerInqualifikation verlassen. Um diesen Fakt wasserdicht zu machen, lässt sich alles vertraglich vereinbaren. Das wiederum hat die gleichen Auswirkungen wie die Delegation der Führerscheinkontrolle an externe Stellen. Trotzdem bleibt ein Teil der Halterverantwortung bei den Fuhrparkverantwortlichen. Denn sie übergiben letztendlich die Fahrzeuge an die entliehenen FahrerInnen. Die Halterverantwortung der EntleiherInnen bleibt damit selbst erhalten – und zwar in Form einer Pflicht zur stichprobenartigen Kontrolle. Werden im Fuhrpark diese Tipps mit LeihfahrerInnen beachtet, muss man keine rechtlichen Konsequenzen für den Fuhrpark befürchten.

Revolution der Führerscheinkontrolle durch Avrios

Avrios Fuhrparksoftware

Mit der digitalen Führerscheinkontrolle (FSK) setzt Avrios neue Maßstäbe im Fuhrparkmanagement. Diese innovative Lösung verwandelt eine routinemäßige Aufgabe in einen effizienten, nahtlosen Prozess. Entdecken Sie im nächsten Abschnitt, wie Avrios Ihre Führerscheinkontrolle vereinfacht und Ihr Fuhrparkmanagement effektiver und sicherer macht.

Jetzt Avrios Produktdemo erhalten.

Und mehr zur Fuhrparksoftware erfahren.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Melden Sie sich jetzt
für den kostenlosen
Online-Kurs an!

Melden Sie sich jetzt
für den kostenlosen
Online-Kurs an!

Hiermit akzeptiere ich die AGB und Datenschutzbestimmungen der Vimcar GmbH.

Wir nutzen Ihre Daten zur Bereitstellung unserer Dienstleistung. Durch das Absenden dieses Formulars akzeptieren Sie von uns per Mail und Telefon kontaktiert zu werden. Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Melden Sie sich hier für unseren Newsletter an und werden Teil unser 5,000 Leser.

Melden Sie sich jetzt
für den kostenlosen
Online-Kurs an!