Gefahrengut-Unterweisung: so gehen Sie richtig vor

Transportermit Baumstämmen

Für die Gefahrgut-Unterweisung gibt es eine Vielzahl von Vorschriften. Schließlich sollen gefährliche Güter der Industrie sicher über die Straßen rollen. Was Sie über den Transport von Gefahrgut wissen sollten.

Gefahrgut-Unterweisung: So gehen Sie richtig vor

Täglich rollen Lkw mit gefährlichen Gütern über die Straßen unserer hoch industrialisierten Gesellschaft. Alleine 2017 waren es laut Statistischem Bundesamt knapp 148 Millionen Tonnen. Höchste Priorität bei den Transporten haben Leben und Gesundheit von Menschen – zugleich gilt es unnötige Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden. Ein internationales Regelwerk für gefährliche Güter soll den sicheren Transport der sensiblen Güter gewährleisten. Damit die Vorschriften auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik sind, werden sie laufend überprüft und weiterentwickelt. Für die Einhaltung aller Gefahrgut-Vorschriften gibt es gleich mehrere Behörden zur Kontrolle: die Polizei, das Bundesamt für Güterverkehr sowie die Arbeitsschutzbehörden der Länder. Die Gefahrengutunterweisung ist dabei eine unumgängliche Pflicht. Dafür muss man wissen, was unter Gefahrgüter zu verstehen ist. 

Gefahrenstoffe und Gefahrgüter – das fällt darunter

Zuerst einmal ist zwischen den zwei Begriffen zu unterscheiden: Gefahrenstoffe weisen in der Regel ein chemisches Gefährdungspotential auf. Es sind gefährliche Stoffe, die gelagert oder verwendet werden. Versammelt sind diese Stoffe in der sogenannten Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Darunter fallen explosive, entzündbare, giftige oder ätzende Stoffe, Gase, Farben, Lithiumbatterien oder Asbest. Also jeder Stoff, der bei irgendeiner Form von Kontakt schädlich für Körper und/oder Umwelt ist.

Gefahrgut differenziert sich davon und ist im Gesetz über die Beförderung gefährlicher Stoffe (GGBefG) im Paragraf 2 definiert. Stellt ein Gegenstand oder Stoff während des Transportes eine Gefahr dar, so ist dies ein Gefahrgut. Etwa dann, wenn im Falle eines Verkehrsunfalls weitere Gefährdungen von einem Stoff oder Gegenstand ausgehen, weil er zum Beispiel leicht entzündlich ist, oder unter Druck steht. Die rechtliche Quelle ist hier die Gefahrgutverordnung (ADR), das Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Es regelt unter anderem, wie Gefahrgut-Transporter beschaffen sein müssen und welche Pflichten Fahrer, und Unternehmen haben. Übrigens wird Gefahrengut in neun Gefahrgutklassen unterteilt, die wir hier vorstellen.

Einteilung der Gefahrgüter in ADR-Klassen

Klasse 1: Explosive Stoffe
Klasse 2: Gase (entzündliche, nicht entzündliche, giftige)
Klasse 3: Flüssigkeiten, die entzündbar sind
Klasse 4: Entzündbare Feststoffe und Gegenstände
Klasse 5: Entzündbare (oxidierende) Stoffe und organische Peroxide
Klasse 6: Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe
Klasse 7: Radioaktive Stoffe
Klasse 8: Ätzende Stoffe
Klasse 9: Verschiedene sonstige gefährliche Stoffe



Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Gütern

International gekennzeichnet, müssen Gefahrgüter natürlich auch sein. Beim Transport von großen Mengen sind Warntafeln am Fahrzeug vorgeschrieben, teilweise mit UN-Nummer. Aufkleber und Symbole auf den Gütern reichen bei kleinen Mengen dagegen aus. Je gefährlicher das zu transportierende Gefahrgut ist, desto stabiler muss dabei die Verpackung sein. Ganz wichtig: Transporthilfen müssen so gesichert sein, dass sie fest und unbeweglich verankert sind.

Wer führt die Gefahrgut-Unterweisung durch?

Der Arbeitgeber hat laut dem Ordnungswidrigkeitengesetz die gesetzliche Pflicht zur Durchführung der Gefahrgut-Unterweisung. Die Fachkraft, die die Unterweisung vornimmt, muss auf jeden Fall umfangreiche Fachkenntnisse im Bereich des Gefahrgut-Transports vorweisen. Ist das innerhalb des Unternehmens nicht möglich, lässt sich die Unterweisung auch durch einen externen Beauftragten für Gefahrengut durchführen. 

Gefahrgut-Transport: Diese Mitarbeitende benötigen eine Unterweisung

Das sollte eigentlich klar sein. Jeder Mitarbeitende beim Transport mit Gefahrgüter gehört zum Kreis derer, die eine Unterweisung benötigen. Dazu gehören auch alle Belader des Transports – denn auch sie sollten die Risiken und Gefahren kennen. Damit sie in jeder Situation wissen, was zu tun ist, müssen sie mit den allgemeinen Bestimmungen zum Gefahrgut-Transport vertraut gemacht werden. 

Gefahrgut-Unterweisung vor Beginn der Tätigkeit

Bevor überhaupt die ersten Arbeitsschritte unternommen werden, ist eine Unterweisung über Gefahrgut zwingend notwendig. Wie bereits beschrieben dürfen nur unterwiesene Personen Gefahrguttätigkeiten übernehmen. Auch wenn eine einmalige Unterweisung gesetzlich reicht, sollte sie regelmäßig wiederholt werden. Experten empfehlen eine Wiederholung alle zwei Jahre.

Unterweisung: Das gibt es beim Transport der Gefahrgüter zu beachten

Es gibt hier gleich mehrere Dinge im Blick zu behalten. Zum einen die ganz normalen Vorschriften zur Sicherung der Ladung. Das bedeutet, dass die Fracht mit Zurrgurten, Sicherungsnetzen gesichert wird, damit die gefährliche Ladung niemals verrutscht. Für genügend Belüftung ist hingegen beim Transport von Gasen in Fahrzeugen zu achten. Zugleich spielt aber auch die Temperatur im Laderaum eine signifikante Rolle: Der darf sich nicht 50 Grad Celsius aufheizen, wegen der möglichen Gefahr einer Explosion. Deshalb ist beim Transport immer einen Feuerlöscher Pflicht, der mindestens zwei Kilogramm wiegt. Neben gültigen Beförderungspapieren muss der Fahrer dafür sorgen, dass das Gefahrgut beim Parken ständig überwacht wird.

Gefährdungsbeurteilung nicht vergessen

Hier ist das Arbeitsschutzgesetz ganz eindeutig und verlangt eine Gefährdungsbeurteilung. Die Gefahrstoffverordnung besagt, dass das Unternehmen diese für „Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Beförderung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen ausgeübt werden“ (§ 1, Abs. 3 GefStoffV ) durchführen muss. So sollten Fahrer bei einem möglichen Unfall wissen, wie sie handeln müssen und Informationen über die Art der Ladung geben. 

Im Falle eines Unfalls

  • Leckgeschlagene Stoffe weder berühren noch deren Dämpfe einatmen.
  • Unter Schutzkleidung das Eintreten von Gefahrstoffen in Böden verhindern oder eindämmen.
  • Kontaminierte Kleidung sicher entsorgen.
  • Vorsichtig kleine Brände mit dem Feuerlöscher bekämpfen – außer im Frachtraum.

 

Was sich auf den ersten Blick eindeutig anhört, kann man gar nicht oft genug wiederholen. Denn immer wieder wird gegen diese Vorgaben verstoßen. Kommt es dann zu einem Gefahrgutunfall, müssen Unternehmer bei fahrlässigem Handel hohe Bußgelder zahlen. Ein Grund mehr bei einem Transport von Gefahrgut stets im Bilde zu sein.

Mehr zum Thema Lkw-Verwaltung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Melden Sie sich jetzt
für den kostenlosen
Online-Kurs an!

Melden Sie sich jetzt
für den kostenlosen
Online-Kurs an!

Hiermit akzeptiere ich die AGB und Datenschutzbestimmungen der Vimcar GmbH.

Wir nutzen Ihre Daten zur Bereitstellung unserer Dienstleistung. Durch das Absenden dieses Formulars akzeptieren Sie von uns per Mail und Telefon kontaktiert zu werden. Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Melden Sie sich hier für unseren Newsletter an und werden Teil unser 5,000 Leser.

Melden Sie sich jetzt
für den kostenlosen
Online-Kurs an!