Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Für Kraftfahrer im Güterkraft- und Personenverkehr gilt seit 2006 das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz. Es regelt die berufliche Qualifikation und die Weiterbildung dieser Berufsgruppe. Berufskraftfahrerinnen und -fahrer erhalten seit 2021 einen Fahrerqualifizierungsnachweis, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt.

Definition Berufskraftfahrerqualifikation

Besondere Aufgaben verlangen besondere Nachweise: Führerscheinverlängerung und Gesundheitsprüfung sind laut Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) für Berufskraftfahrer gesetzt. Zusätzlich ist ein Befähigungsnachweis Pflicht – die Grundqualifikation. Gewerbliche Lkw- und Busfahrer müssen zudem alle fünf Jahre eine Weiterbildung nachweisen. Konkret betroffen sind in der Regel Fahrer, die die C- oder D-Führerscheinklassen erwerben wollen. Ursprünglich wurde der Nachweis der Qualifikation mit der Schlüsselzahl 95 im Führerschein des Fahrers eingetragen. Seit 2021 ist das Geschichte: Gemäß EU-Vorgaben wurde die Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein im Mai 2021 durch den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) abgelöst.

NAchweis FAhrerqualifizierung

Zweck des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes

Berufskraftfahrer kommen in ihrem Berufsalltag in besonders schwierige Situation. Die gesetzlich geregelte Weiterbildung versucht spezielle tätigkeitsbezogene Fähigkeiten und Kenntnisse vermitteln. In erster Linie will man mit dem Gesetz folgende Ziele erreichen:

  • die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern
  • das wirtschaftliche Fahrverhalten zu optimieren und
  • einen europaweit einheitlichen Aus- und Fortbildungsstand zu erreichen
  • ob der Fahrer im Besitz eines gültigen Fahrerqualifikationsnachweises ist und von welcher Behörde dieser ausgestellt wurde,
  • für welche Fahrerlaubnisklasse die (beschleunigte) Grundqualifikation und Weiterbildung absolviert wurde
  • welche vorgeschriebenen Kenntnisse dem Fahrer im Rahmen der Grundqualifikation und der Weiterbildung vermittelt wurden,
  • ob andere abgeschlossene spezielle Maßnahmen im Rahmen der Qualifikation anerkannt wurden
  • ob, wann und wo der Fahrer die Prüfung zur Erlangung der Grundqualifikation absolviert hat
  • ob es Gründe für den nachträglichen Entzug des Fahrerqualifizierungsnachweises gibt.

Berufskraftfahrerqualifikation – das sind die Vorgaben

Gesetzlich vorgeschrieben ist das Bestehen einer theoretischen und praktischen Prüfung (der sog. Grundqualifikation) bei einer Industrie- und Handelskammer (IHK). Die Grundqualifikation kann entweder durch eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer, eine Weiterbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder eine beschleunigte Grundqualifikation erworben werden. Im Gegensatz zur normalen Grundqualifikation ist diese jedoch erst ab dem vollendeten 21. Lebensjahr möglich. Der Gesetzgeber verlangt außerdem, dass gewerbliche Lkw- und Busfahrer alle fünf Jahre eine Weiterbildung absolvieren. Zusätzlich zum Fahrerqualifizierungsnachweis wird das Berufskraftfahrerqualifikationsregister eingeführt, das die Qualifikationsmaßnahmen für Fahrer beinhaltet. Zuständig für das Register ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Grundqualifikationen: So sehen sie aus

Voraussetzung für Grundqualifikation ist zunächst eine 240-minütige schriftliche Prüfung. Die praktische Prüfung wiederum besteht aus einer Fahrprüfung, einem praktischen Prüfungsteil und der Bewältigung von Gefahrensituationen. Übrigens: Bei der Grundqualifikation muss der Absolvent die entsprechende Fahrerlaubnisklasse noch nicht besitzen – außerdem gibt es keine Unterrichtspflicht. Die beschleunigte Grundqualifikation wird durch die Teilnahme an einer Schulung von 140 Unterrichtsstunden (zu jeweils 60 Minuten) erworben. Erfolgen muss diese bei einer anerkannten Ausbildungsstätte sowie mit einer erfolgreichen Ablegung einer 90-minütigen theoretischen Prüfung bei der IHK. Die Teilnahme am Unterricht ist verpflichtend.

Weiterbildungsverpflichtung für Berufskraftfahrer – für wen gelten sie?

Busfahrer, die bereits am 10.9.2008 eine Bus-Fahrerlaubnis besaßen und Lkw-Fahrer, die am 10.9.2009 eine entsprechende Lkw-Fahrerlaubnis hatten, müssen keine Grundqualifikation erwerben. Für sie besteht lediglich alle fünf Jahre eine Weiterbildungsverpflichtung. Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten, die in selbstständigen Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens 7 Stunden erteilt werden.

Weiterbildung: So ist der Eintrag im Führerschein

Fahrerqualifizierungsnachweis

Aktuell erhalten Berufskraftfahrerinnen und -fahrer einen Fahrerqualifizierungsnachweis, der über einen Zeitraum von fünf Jahren die Schlüsselziffer 95 im Führerschein ersetzt. Der Fahrerqualifizierungsnachweis ist eine Karte, die dem Führerschein ähnelt. Die bisherigen Eintragungen im Führerschein bleiben bis zum Ablauf der eingetragenen Frist gültig.

Ausgestellt wird der Fahrerqualifizierungsnachweis von der Fahrerlaubnisbehörde. Der erfolgreiche Abschluss der Grundqualifikation sowie die Beantragung des Fahrerqualifizierungsnachweises werden im Berufskraftfahrerqualifikationsregister gespeichert. Und zwar immer dann, wenn das Dokument von der Bundesdruckerei versendet wurde.

Digital ist besser: Meldung der Berufskraftfahrerqualifikation

Die Digitalisierung schreitet auch in diesem Bereich voran. Denn neben der Einführung des Fahrerqualifizierungsnachweises und des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters geht noch eine weitere Änderung im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht einher. Seit letztem Jahr können Ausbildungsstätten die Grundqualifikation oder Weiterbildungen endlich digital melden. Bis zum 2.12.2022 gilt noch eine Übergangsfrist, in der Ausbildungsstätten die Teilnahmebescheinigungen in Papierform aushändigen können (vgl. § 30 BKrFQG). Danach geht es nur noch digital.

Wie und wo wird der Fahrerqualifizierungsnachweis ausgestellt?

Für die Beantragung des Fahrerqualifizierungsnachweises benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • den gültigen Personalausweis
  • ein biometrisches Lichtbild in Farbe 
  • den gültigen Führerschein, in dem die für die Grundqualifikation, die beschleunigte Grundqualifikation oder die Weiterbildung relevante Schlüsselzahl 95 vermerkt ist bzw. Qualifizierungsnachweise (entweder IHK-Prüfungszeugnis oder 5 Modulbescheinigungen aus einer Fahrschule/anerkannten Ausbildungsstätte)

Welche Bußgelder drohen bei Verstoß?

Wer seiner im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz geregelten Pflicht als Berufskraftfahrer nicht nachkommt, dem drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 5000 Euro für Fahrer und bis zu 20.000 Euro für Unternehmen.

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