De-minimis Förderung

De-minimis Förderung

Die De-minimis Förderung, nun als „Umweltschutz und Sicherheit“ bekannt, ist ein finanzieller Anreiz für Unternehmen im Güterkraftverkehr. Dieses Programm zielt darauf ab, Investitionen zu unterstützen, die sowohl die Sicherheit auf den Straßen erhöhen als auch zum Umweltschutz beitragen. Durch die Bereitstellung von Mitteln für die Anschaffung von Sicherheitsausrüstung, umweltschonenden Technologien und die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen trägt das Programm wesentlich zur Steigerung der Verkehrssicherheit und zum Umweltschutz bei.

Was ist die De-minimis Förderung

  • Ziel: Unterstützung von Unternehmen im Güterkraftverkehr für Investitionen, die die Sicherheit und den Umweltschutz verbessern.
  • Förderfähig: Unternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr betreiben.

Umfang der De-minimis Förderung

Im Straßentransportgewerbe kann ein Unternehmen in drei Steuerjahren eine De-minimis Förderung von maximal 100.000 € erhalten.

Gefördert werden sogenannte überobligatorische Maßnahmen. Das sind Vorkehrungen, die die gesetzlichen Anforderungen übersteigen. Diese Maßnahmen müssen die Sicherheit im Güterkraftverkehr steigern und/oder sich positiv auf die Umwelt auswirken. Auch die Steigerung der Effizienz eines Fuhrparks zählt dazu. 

Möglichkeiten der Förderungen: 

Fahrzeugbezogene Maßnahmen können gefördert werden wie Systeme zur Fahrerassistenz oder zur Partikelminderung. Auch Aufwendungen, um kostenpflichtige, sichere Parkplätze in Deutschland zu nutzen, sind förderfähig.

Personenbezogene Maßnahmen könnten die Sicherheitsausstattung oder die Berufskleidung des Fahr- und Ladepersonals betreffen.

Maßnahmen zur Effizienzsteigerung können den Erwerb einer Software für das Fuhrparkmanagement oder eines Telematiksystems beinhalten.

Fördergegenstände und Zielgruppe

Die Förderung richtet sich an Unternehmen, die im Bereich des gewerblichen Güterkraftverkehrs oder des Werkverkehrs tätig sind. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören unter anderem die Anschaffung zusätzlicher Sicherheitsausstattung für Fahrzeuge, Investitionen, die direkt zur Reduktion der Umweltbelastung beitragen, sowie Schulungen für das Fahrpersonal, die auf die Verbesserung der Sicherheit und des umweltbewussten Handelns abzielen.

Antragsstellung und wichtige Fakten

Für das Jahr 2024 sollten interessierte Unternehmen den Zeitraum vom 5. Februar bis zum 31. Mai im Auge behalten, da innerhalb dieser Daten die Anträge gestellt werden können. Eine umsichtige und frühzeitige Antragstellung, die keine Fehler aufweist, ist für eine erfolgreiche Förderung ausschlaggebend. Die Einreichung erfolgt beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG), wobei eine akkurate Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen und Investitionen unerlässlich ist.

De-minimis Neuerungen 2024

  • Namensänderung: Von „De-minimis“ zu „Umweltschutz und Sicherheit“.
  • Neue EU-Verordnung: Eine Anpassung an die neue EU-Verordnung ist erforderlich. Bis dahin gilt ausnahmsweise noch die alte Richtlinie.
  • Erhöhte Fördergrenzen: Der maximale Förderbetrag im Rahmen des De-minimis Förderprogramms wurde von 200.000 Euro auf 300.000 Euro erhöht. Dies bedeutet eine Steigerung um 100.000 Euro.

Wichtig für Antragsteller

Für Antragsteller des Förderprogramms ist es essenziell, Anträge rechtzeitig und ohne Fehler einzureichen, um die Chancen auf Fördermittel zu maximieren. Eine akribische und vorbereitende Planung ist dabei unverzichtbar. Gleichzeitig ist eine sorgfältige Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen und getätigten Investitionen von großer Bedeutung. Die Aufbewahrung sämtlicher Belege und Nachweise spielt eine entscheidende Rolle, nicht nur für die Beantragung der Fördermittel, sondern auch für mögliche spätere Prüfungen. Es ist also ratsam, alle relevanten Dokumente strukturiert und zugänglich zu halten.

Hinweise für eine erfolgreiche Förderung

Eine sorgfältige Vorbereitung und die Inanspruchnahme von Fachberatung können maßgeblich zur erfolgreichen Nutzung des Förderprogramms beitragen. Unternehmen wird geraten, sich stets die aktuellsten Informationen bei den zuständigen Behörden zu beschaffen und alle verfügbaren Ressourcen vollständig auszuschöpfen.

De-minimis-Förderung im Transportgewerbe

Im Güterkraftverkehr ergibt sich der unternehmensbezogene Höchstbetrag je antragstellender Person aus dem Fördersatz:

Für eine De minimis Förderung Lkw steht – je schweres Nutzfahrzeug – ein Betrag von bis zu 2.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag wird multipliziert mit der Anzahl der verkehrsrechtlich zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge. Das zuwendungsberechtigte Unternehmen muss Eigentümer oder Halter sein, es gibt Stichtage.

Die Förderung beträgt höchstens 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der jährliche Höchstbetrag beträgt 33.000 €.

ein LKW fährt

Kann eine Fuhrparksoftware über De Minimis finanziert werden?

Ja, eine Fuhrparksoftware steigert die Effizienz eines Fuhrparks und zählt zu den förderungsfähigen Maßnahmen.

Vorteile einer Fuhrparksoftware fürs Transportgewerbe

LaptopEine gute Fuhrparksoftware spart Zeit und Geld, denn zahlreiche Vorgänge können digitalisiert werden. Beispielsweise die regelmäßige Prüfung der Führerscheine oder die jährliche UVV-Unterweisung der Fahrer. Die Software meldet wichtige Termine wie die TÜV-Untersuchung oder notwendige Wartungsarbeiten. Die UVV-Prüfung der Fahrzeuge wird erleichtert.

Alle wichtigen Daten der Fahrzeuge liegen auf einen Blick vor: Auslastung, Kosten für Reparaturen und Kraftstoff. Kostenintensive Fahrzeuge können so sicher erkannt werden. Haben diese mehr Unfälle oder mehr Pannen? Liegt es am Fahrverhalten oder am Wagen selbst?

Die Beschaffung neuer Fahrzeuge lässt sich sinnvoll analysieren. Kann und muss der Fuhrparks diversifiziert werden? Welche Fahrzeugklasse wird am häufigsten benutzt? Lohnt sich die E-Mobilität? Bei all diesen Fragen hilft eine Fuhrparksoftware.

Avrios

Avrios bietet eine umfangreiche Fuhrparkmanagement-Lösung, die nicht nur die oben genannten Standardfunktionen abdeckt, sondern auch einen detaillierten Einblick in die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch der Flotte bietet. Mit dem offiziellen Release des Verbrauchsberichts erhalten Nutzer präzise Informationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß ihrer Fahrzeuge. Dies ermöglicht eine umweltbewusste Steuerung der Flotte und unterstützt bei der Einhaltung von Nachhaltigkeitszielen und gesetzlichen Vorgaben.

Vincar Fleet Geo

Vimcar Fleet Geo hingegen fokussiert sich auf die Echtzeit-Ortung von Fahrzeugen, was eine effiziente Routenplanung und Auftragsverteilung ermöglicht. Mit Funktionen wie der Überwachung von Leerlaufzeiten können Unternehmen unnötigen Kraftstoffverbrauch und damit verbundene Kosten reduzieren. Die präzise Lokalisierung der Fahrzeuge trägt auch zur Sicherheit bei und ermöglicht eine schnelle Reaktion im Falle von Pannen oder Diebstahl.

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FAQ

1. Wer hat Anspruch auf eine De-Minimis Förderung?

Im Prinzip hat jedes Unternehmen in Deutschland Anspruch auf eine De minimis Förderung.

2. Wie hoch ist die Höchstgrenze für De-minimis-Beihilfen?

Im Transportgewerbe liegt die Höchstgrenze bei 100.000 € in drei Steuerjahren. In anderen Bereichen beträgt sie 200.000 € in drei Steuerjahren.

3. In welchen Wirtschaftszweigen gelten De-minimis-Förderungen?

Die De-minimis-Verordnung gilt grundsätzlich in allen Wirtschaftszweigen. Für einige Bereiche gibt es Ausnahmen.

4. Wie muss eine De-minimis-Förderung beantragt werden?

Stand 2023 sind die Anträge ausschließlich elektronisch möglich über das E-Service Portal beim BALM (Bundesamt für Logistik und Mobilität).

5. Kann ein Unternehmen gleichzeitig De-minimis-Förderungen und andere staatliche Beihilfen erhalten?

Ja, ein Unternehmen kann gleichzeitig De-minimis-Förderungen und andere staatliche Beihilfen erhalten. Dabei müssen bestimmte Regeln zur Höchstgrenze für staatliche Förderungen beachtet werden.

6. Welche Anforderungen müssen erfüllt sein, um De-minimis-Förderungen zu erhalten?

Der Antrag muss fristgerecht und vollständig mit allen Anlagen beim Antragsportal des Bundesamtes für Logistik und Mobilität eingereicht werden.

7. Welche Dokumentation muss vorgelegt werden, um eine De-minimis-Förderung zu erhalten?

Alle erforderlichen Formulare, um De-minimis zu beantragen, liegen in digitaler Form im Antragsportal des Bundesamtes für Logistik und Mobilität vor. Über eine Hotline lassen sich weitere Fragen klären.

8. Was passiert, wenn ein Unternehmen die Höchstgrenze für De-minimis-Förderungen überschreitet?

Die zuviel erhaltenen Gelder müssen zurückgezahlt werden. Hat das Unternehmen vorsätzlich gehandelt, drohen Strafen und Bußgelder.

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