De-minimis Förderung

De-minimis Förderung

De-minimis bedeutet so viel wie “Dinge von geringer Bedeutung”. Eine De-minimis Förderung ist so gering, dass sie keine Auswirkung auf den Wettbewerb hat.

Prinzipiell widersprechen Beihilfen der freien Marktwirtschaft, denn sie verschaffen einem Unternehmen wirtschaftlichen Vorteil. Dies kann zu einer Wettbewerbsverzerrung führen. Deshalb prüft die Europäische Kommission bei jeder Beihilfe, ob die Wettbewerbsverzerrung akzeptiert werden kann. De minimis Förderungen wrden kontrolliert, sind jedoch akzeptiert.

Umfang der Förderung

 

Im Straßentransportgewerbe kann ein Unternehmen in drei Steuerjahren eine De-minimis Förderung von maximal 100.000 € erhalten.

 

Gefördert werden sogenannte überobligatorische Maßnahmen. Das sind Vorkehrungen, die die gesetzlichen Anforderungen übersteigen. Diese Maßnahmen müssen die Sicherheit im Güterkraftverkehr steigern und/oder sich positiv auf die Umwelt auswirken. Auch die Steigerung der Effizienz eines Fuhrparks zählt dazu. 

Möglichkeiten der Förderungen: 

 

  • Fahrzeugbezogene Maßnahmen können gefördert werden wie Systeme zur Fahrerassistenz oder zur Partikelminderung. Auch Aufwendungen, um kostenpflichtige sichere Parkplätze in Deutschland zu nutzen, sind förderfähig.
  • Personenbezogene Maßnahmen könnten die Sicherheitsausstattung oder die Berufskleidung des Fahr- und Ladepersonals betreffen.
  • Maßnahmen zur Effizienzsteigerung können den Erwerb einer Software für das Fuhrparkmanagement oder eines Telematiksystems beinhalten.

 

 

Rahmenbedingungen

In Deutschland haben grundsätzlich alle Unternehmen Anspruch auf eine De-minimis-Förderung, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Das Unternehmen muss in Deutschland ansässig sein und seine Tätigkeit in Deutschland ausüben. Es muss eine wirtschaftliche Tätigkeit betreiben und die Förderung für eine bestimmte Investition oder Tätigkeit verwenden. Diese Investition muss für die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens von Bedeutung sein. In den letzten 3 Jahren darf das Unternehmen nicht wegen schwerwiegender Verstöße gegen EU-Beihilfevorschriften verurteilt worden sein.

Im Güterkraftverkehr sind Unternehmen zuwendungsberechtigt, die Güterkraftverkehr durchführen – im Sinne von Paragraf 1 des GKV. Das Unternehmen muss zum Zeitpunkt der Antragstellung als Eigentümer oder Halter von mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeugen eingetragen sein. Diese Fahrzeuge müssen – in der Bundesrepublik Deutschland – zugelassen sein zum Verkehr auf öffentlichen Straßen

Wie kann man De-Minimis beantragen

Stand 2023 können die Anträge ausschließlich elektronisch über das Antragsportal (E-Service Portal) beim Bundesamt für Logistik und Mobilität eingereicht werden. Dort liegen alle Formulare und Antragsunterlagen vor. Für die Förderperiode 2023 beginnt die Antragsfrist ab dem 9 Januar 2023 und endet am 2 Oktober 2023.

De-minimis-Förderung im Transportgewerbe

Im Güterkraftverkehr ergibt sich der unternehmensbezogene Höchstbetrag je antragstellender Person aus dem Fördersatz:

Für eine De minimis Förderung Lkw steht – je schweres Nutzfahrzeug – ein Betrag von bis zu 2.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag wird multipliziert mit der Anzahl der verkehrsrechtlich zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge. Das zuwendungsberechtigte Unternehmen muss Eigentümer oder Halter sein, es gibt Stichtage.

Die Förderung beträgt höchstens 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der jährliche Höchstbetrag beträgt 33.000 €.

ein LKW fährt

Kann eine Fuhrparksoftware über De Minimis finanziert werden?

Ja, eine Fuhrparksoftware steigert die Effizienz eines Fuhrparks und zählt zu den förderungsfähigen Maßnahmen.

Vorteile einer Fuhrparksoftware fürs Transportgewerbe

LaptopEine gute Fuhrparksoftware spart Zeit und Geld, denn zahlreiche Vorgänge können digitalisiert werden. Beispielsweise die regelmäßige Prüfung der Führerscheine oder die jährliche UVV-Unterweisung der Fahrer. Die Software meldet wichtige Termine wie die TÜV-Untersuchung oder notwendige Wartungsarbeiten. Die UVV-Prüfung der Fahrzeuge wird erleichtert.

Alle wichtigen Daten der Fahrzeuge liegen auf einen Blick vor: Auslastung, Kosten für Reparaturen und Kraftstoff. Kostenintensive Fahrzeuge können so sicher erkannt werden. Haben diese mehr Unfälle oder mehr Pannen? Liegt es am Fahrverhalten oder am Wagen selbst?

Die Beschaffung neuer Fahrzeuge lässt sich sinnvoll analysieren. Kann und muss der Fuhrparks diversifiziert werden? Welche Fahrzeugklasse wird am häufigsten benutzt? Lohnt sich die E-Mobilität? Bei all diesen Fragen hilft eine Fuhrparksoftware.

FAQ

1. Wer hat Anspruch auf eine De-Minimis Förderung?

Im Prinzip hat jedes Unternehmen in Deutschland Anspruch auf eine De minimis Förderung.

2. Wie hoch ist die Höchstgrenze für De-minimis-Beihilfen?

Im Transportgewerbe liegt die Höchstgrenze bei 100.000 € in drei Steuerjahren. In anderen Bereichen beträgt sie 200.000 € in drei Steuerjahren.

3. In welchen Wirtschaftszweigen gelten De-minimis-Förderungen?

Die De-minimis-Verordnung gilt grundsätzlich in allen Wirtschaftszweigen. Für einige Bereiche gibt es Ausnahmen.

4. Wie muss eine De-minimis-Förderung beantragt werden?

Stand 2023 sind die Anträge ausschließlich elektronisch möglich über das E-Service Portal beim BALM (Bundesamt für Logistik und Mobilität).

5. Kann ein Unternehmen gleichzeitig De-minimis-Förderungen und andere staatliche Beihilfen erhalten?

Ja, ein Unternehmen kann gleichzeitig De-minimis-Förderungen und andere staatliche Beihilfen erhalten. Dabei müssen bestimmte Regeln zur Höchstgrenze für staatliche Förderungen beachtet werden.

6. Welche Anforderungen müssen erfüllt sein, um De-minimis-Förderungen zu erhalten?

Der Antrag muss fristgerecht und vollständig mit allen Anlagen beim Antragsportal des Bundesamtes für Logistik und Mobilität eingereicht werden.

7. Welche Dokumentation muss vorgelegt werden, um eine De-minimis-Förderung zu erhalten?

Alle erforderlichen Formulare, um De-minimis zu beantragen, liegen in digitaler Form im Antragsportal des Bundesamtes für Logistik und Mobilität vor. Über eine Hotline lassen sich weitere Fragen klären.

8. Was passiert, wenn ein Unternehmen die Höchstgrenze für De-minimis-Förderungen überschreitet?

Die zuviel erhaltenen Gelder müssen zurückgezahlt werden. Hat das Unternehmen vorsätzlich gehandelt, drohen Strafen und Bußgelder.

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