Das ist bei ausländischen Führerscheinen im Fuhrpark wichtig

Führerscheinkontrolle

Verantwortliche im Fuhrpark müssen sicherstellen, dass Fahrten nur mit bestehender Fahrerlaubnis erlaubt sind. Das ist nicht einfach, weil es viele Punkte zu beachten gibt. Eine genaue Kontrolle des Führerscheins ist deshalb unerlässlich.

Verantwortung der Fuhrparkverantwortlichen

Deutschland ist ein Land mit vielen Regeln. Das müssen vor allem ausländische FahrerInnen, die hier beruflich unterwegs sind, immer wieder feststellen. Denn Führerschein ist nicht gleich Führerschein. So einige Dokumente, die im Ausland ihre Gültigkeit haben, gelten hier nur eingeschränkt. Auf FuhrparkleiterInnen kommen deshalb umfangreiche Kontrollpflichten zu, wenn MitarbeiterInnen mit ausländischen Führerscheinen die Fahrzeuge des Unternehmens führen. Besitzt der Führerschein keine vollständige Gültigkeit, drohen zivil- und strafrechtliche Folgen. Das strafrechtliche Haftungsrisiko des Halterverantwortlichen im Fuhrpark nach Paragraf 21 Abs.1 Nr.2, Abs.2 Nr.1, Abs. 2 Nr. 3 StVG besteht grundsätzlich auch bei unvollständiger Kontrolle ausländischer Führerscheine. Was Sie wissen sollten, haben wir hier für Sie zusammengestellt.

UVV ist und Mindestalter in Deutschland beachten

Der Führerschein selbst ist kein Freifahrtschein für alle Fahrzeuge eines Unternehmens. Auch wenn man über die entsprechende Fahrerlaubnis verfügt, ist eine Schulung der Beschäftigten im Umgang mit dem Dienstfahrzeug ein Muss. Der ganze Vorgang sollte sich konkret an die Vorgaben der UVV halten. Bei Missachtung drohen empfindliche Strafen für FahrerInnen und Verantwortliche des Fuhrparks. Doch nicht nur hier gilt es, hiesige Bestimmungen einzuhalten: Anders als möglicherweise in anderen Ländern gilt für das Führen von Fahrzeugen in Deutschland das entsprechende Mindestalter. 

Ausländische Führerscheine: Welche sind in Deutschland gültig? ein

Prinzipiell sind alle Führerscheine, die in der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt wurden, hier bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Die neuen Regelungen der EU besagen jedoch, dass Führerscheine ab 2033 nur noch befristet gültig. Und das gilt auch für alle Führerscheine, die ohne Ablaufdatum ausgestellt wurden. Wann die Führerscheine ihre Gültigkeit verlieren, ist von den entsprechenden Regelungen des Ausstellungs-Landes abhängig. Ausnahmen gibt es jedoch bei LKW- und Busführerscheinklassen, die in Deutschland regelmäßig erneuert werden. Weitere, oft sehr spezielle Ausnahmen finden sich in §28 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Alle anderen ausländischen Führerscheine sind in der Regel ein halbes Jahr gültig, in bestimmten Fällen benötigen sie eine amtliche oder beglaubigte Übersetzung.

Non-EU Führerschein: Was gilt hier?

Für Führerscheine, die außerhalb der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt wurden, gelten andere Regeln. Maximal 185 Tage darf damit durch Deutschland gefahren werden. Für längere Aufenthalte muss der Führerschein in der Regel umgeschrieben werden. Jedoch gelten hier auch Ausnahmen: Mit Zustimmung der Fahrerlaubnisbehörde gilt auch eine Nutzung des Führerscheins von bis zu einem Jahr.

Ausländischer Führerschein umschreiben – so geht's

Ein Non-EU Führerschein muss nach spätestens 185 Tagen umgeschrieben werden. Das geht nur mit allen nötigen Dokumenten und Prüfungen, wie sie auch bei der Erstausstellung eines deutschen Führerscheins verlangt werden. Auch hier gibt es Ausnahmen: Bei bestimmten Ländern entfallen diese Prüfungen. Die Pflicht zur Mitführung einer Übersetzung entfällt auch beim Internationalen Führerschein. Die Führerscheine aus Andorra, Hongkong, Monaco, Neuseeland, San Marino, der Schweiz und Senegal benötigen übrigens keine Übersetzung.

Wohnsitz in Deutschland, aber ausländischer Führerschein

Auch für diesen Fall bestehen selbstverständlich Regelungen. Denn wer mehr als ein halbes Jahr einen Wohnsitz in Deutschland hat, verliert automatisch die Gültigkeit seines ausländischen Führerscheins. Allerdings nur, sofern er nicht aus der EU oder dem EWR stammt. Auch in diesem Fall gibt es wieder eine Ausnahme von der Regel. Können MitarbeiterInnen der Fahrerlaubnisbehörde glaubhaft machen, dass sie weniger als ein Jahr in Deutschland verbringen werden, kann die Behörde die Gültigkeit des Führerscheins um ein weiteres halbes Jahr verlängern.

Führerschein nach Verlust im Ausland erwerben

Wer beruflich sein Fahrzeug nutzt, aber die Fahrerlaubnis verliert, kann faktisch nicht mehr seiner Tätigkeit nachgehen. Da kommen einige auf die Idee, die Fahrerlaubnis im Ausland neu zu erwerben. Denn in Deutschland drohen zum Wiedererlangen des Führerscheins kostspielige Maßnahmen, wie die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU). Doch der Umweg über das Ausland lohnt sich nicht: Hatten Betroffene zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins einen Wohnsitz in Deutschland, so ist der Führerschein in Deutschland ungültig. Für Fuhrparkverantwortliche ist die Überprüfung mit vielen Umständen verbunden.

Vereinigtes Königreich nach Brexit

Der Brexit hat in Europa einiges durcheinandergewirbelt. Das gilt auch für den Führerschein. Seit dem Brexit wird der britische Führerschein gleich mit einem Führerschein aus einem Drittland behandelt – zumindest so lange, bis es ein neues Abkommen zwischen der EU und Großbritannien gibt. Konkret bedeutet das: Sie besitzen einen Führerschein aus dem Vereinigten Königreich und nehmen Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland?

Dann gilt folgendes: Bei Wohnsitz in Deutschland muss spätestens nach sechs Monaten der Führerschein aus dem Vereinigten Königreich in einen EU-/EWR-Führerschein umgeschrieben werden. Rechtlich hat jemand seinen Wohnsitz in Deutschland, wenn er mindestens 185 Tage im Jahr hier wohnt. Wann diese Frist im Einzelfall und insbesondere im Falle des Brexits beginnt, sollte mit der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde geklärt werden. Wer sich länger in Deutschland aufhält, muss seinen Führerschein eventuell auch umtauschen. Die Umschreibung eines Führerscheins aus dem Vereinigten Königreich in einen deutschen EU-Führerschein ist derzeit ohne theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung möglich.

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