Gurtpflicht

LDie Gurtpflicht, häufig auch als Anschnallpflicht bezeichnet, gilt in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 1. Januar 1976 für alle Fahrzeuginsassen. Nur wenige Ausnahmen sind zulässig. Trotz anfänglicher Widerstände ist sie eine Erfolgsgeschichte. Denn die Anschnallpflicht ist eine der Hauptgründe für das kontinuierliche Absinken der Verkehrstoten trotz stark gestiegenen Verkehrsaufkommen. Heute liegt die Anschnallquote bei 98%.

Die Gurtpflicht in der StVO

Die Anschnallpflicht, so der offizielle Terminus der Straßenverkehrsordnung (StVO) für die Gurtpflicht, ist detailliert geregelt und Verstöße dagegen sind mit unterschiedlichen Bußgeldern versehen. §21a der StVO schreibt seit der Einführung der Gurtpflicht vor, dass vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt angelegt sein müssen. Dies gilt auch für Sicherheitsgurte in Omnibussen. Rückhaltesysteme für Rollstühle und Rollstuhlfahrer zählen ebenfalls dazu. Ausnahmen bestehen für:

  • Personen im Haus-zu-Haus-Verkehr, also z.B. für Lieferanten, die regelmäßig in kurzen Abständen das Fahrzeug verlassen
  • Fahrer und Insassen von Bussen, die Stehplätze bieten
  • Fahrgäste in Bussen beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes
  • Begleitpersonal von betreuungsbedürftigen Personen, wenn die Dienstleistung ein Verlassen des Platzes erfordert
  • Personal von Bussen, wenn die Dienstleistung ein Verlassen des Platzes erfordert
  • das Fahren mit Schrittgeschwindigkeit wie auf Parkplätzen oder beim Rückwärtsfahren
Gürtelpflicht

Der Bußgeldkatalog zur Anschnallpflicht 2021

Das Missachten der Anschnallpflicht ist im Bußgeldkatalog 2021 mit unterschiedlichen Bußgeldern belegt. Ein Fahren ohne Sicherheitsgurt kostet 30 € für jede nicht angeschnallte Person im Fahrzeug. Entgegen der verbreiteten Ansicht ist jedoch jeder Erwachsene selbst für das Anlegen des Sicherheitsgurts verantwortlich und muss bei Missachtung auch selbst das Bußgeld entrichten. Die FahrerInnen sind lediglich dafür verantwortlich, dass Kinder angeschnallt bzw. gesichert sind. Der Bußgeldkatalog zur Anschnallpflicht 2021 unterscheidet zwischen nicht ordnungsgemäß gesicherten Kindern und ohne Sicherung transportierten Kindern. Ein nicht vorschriftsgemäß gesichertes Kind kostet ein Bußgeld von 30 €, bei mehreren Kindern 35 €. Wird ein Kind völlig ohne Sicherung transportiert, steigt das Bußgeld empfindlich auf 60 €, bei mehreren Kindern auf 70 €. Zusätzlich wird ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister vermerkt.

Sicherheitsgurte und Kindersitze

Das Verbauen von Sicherheitsgurten ist bei Pkw und Lkw seit 1974 verpflichtend. Die Einführung der Gurtpflicht erfolgte jedoch erst 2 Jahre später. Bis zu einer Körpergröße von 150 cm sind Kinder dabei in speziellen Kindersitzen zu sichern, größere Kinder verwenden die regulären Sicherheitsgurte. Bei unzureichend oder nicht gesicherten Kindern sind die Bußgelder laut Bußgeldkatalog zur Anschnallpflicht 2021 daher besonders unangenehm.

Unterweisung im Fuhrpark

Die Unterweisung der FahrerInnen nach Unfallverhütungsvorschrift (UVV) ist im Fuhrpark verpflichtend. Sitzerkennung und Gurtwarner mit Alarmton erhöhen zwar die Sicherheit, indem sie die Aufmerksamkeit der FahrerInnen erregen, sie reichen aber zur Sicherstellung der Einhaltung der Gurtpflicht nicht aus. Bei der Unterweisung sollte daher auch der Bußgeldkatalog zur Anschnallpflicht 2021 thematisiert werden.

Verkehrssicherheit und Anschnallpflicht

Verkehrssicherheit

In den 1970er Jahren stieg die Anzahl der Verkehrstoten in der BRD sprunghaft auf weit über 20.000 Opfer pro Jahr an. In der Politik begann daraufhin ein Umdenken bezüglich der Sicherheitsvorschriften im Automobilbereich. An die Gurtpflicht Einführung ab Jahresbeginn 1976 wurden daher hohe Erwartungen geknüpft, die sich jedoch zunächst nicht erfüllten. Die Akzeptanz der Sicherheitsgurte, die zunächst nur für die Frontsitze verpflichtend waren, war eher gering. Befürchtungen wurden laut, dass sie bei einem Unfall das Verlassen des Fahrzeugs verzögern oder gar verhindern könnten. Zudem galten die Gurte als Einschränkung der Freiheit und wurden der Deformierung der Figur oder zumindest der Kleidung beschuldigt. Im Jahr der Gurtpflicht Einführung lag die Zahl der NutzerInnen bei nur 58%. Daraufhin wurde 1984 ein Bußgeld von damals 40 DM eingeführt und durchgesetzt. Bereits im September desselben Jahres waren 92% der Insassen angeschnallt. Heute ist im Bußgeldkatalog zur Anschnallpflicht 2021 die Höhe des Bußgeldes bei Verletzungen der Gurtpflicht festgelegt.

Die Technik dahinter

Die in der heutigen Form verwendeten Dreipunkt-Sicherheitsgurte wurden im Jahr 1959 bei Volvo in Schweden erfunden. Die ersten Gurte waren statisch und verhinderten ein Vorbeugen, etwa zum Radio. Erst mit der Weiterentwicklung zum Rollgurt, der eine weitgehende Bewegungsfreiheit ermöglicht, stieg die Akzeptanz der Anschnallpflicht. Seit 1979 sind in Neuwagen Sicherheitsgurte auf dem Rücksitz Pflicht, die anfangs lediglich als Beckengurte ausgeführt waren. Seit 1988 sind auch hinten Dreipunkt-Gurte verpflichtend. Die StVO behandelt alle Gurtsysteme gleich. Mit der Gurtpflicht Einführung muss jeder im Fahrzeug verbaute Gurt von den Insassen auf diesem Platz angelegt werden, ansonsten werden die im Bußgeldkatalog zur Anschnallpflicht 2021 vorgesehenen Bußgelder fällig.

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