Mobilitätspaket

Im Artikel erfahren Sie:

  1. Definition und Ziel des Mobilitätspakets: Das Mobilitätspaket ist ein von der EU entwickeltes Regelwerk zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Arbeitssicherheit von Berufskraftfahrern. Es beinhaltet insbesondere neue Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten.

  2. Wichtige Änderungen im EU Mobilitätspaket 1: Zu den Neuregelungen gehören Vorschriften, dass wöchentliche Ruhezeiten nicht im Fahrzeug verbracht werden dürfen, eine Rückkehrpflicht für Fahrer und Fahrzeuge sowie Sonderregelungen zur Überschreitung der täglichen Lenkzeiten.

  3. Einführung des intelligenten Fahrtenschreibers: Das Mobilitätspaket sieht die Nutzung des intelligenten Fahrtenschreibers vor, der Grenzüberfahrten und Be- und Entladungsorte speichert, um die Einhaltung der Sozialstandards zu verbessern und die Straßenverkehrssicherheit zu erhöhen.

Was ist das Mobilitätspaket?

Unter dem Mobilitätspaket versteht der Gesetzgeber ein Rundumpaket zur Regelung der Arbeitsbedingungen und Arbeitssicherheit von BerufskraftfahrerInnen. Besonders bekannt sind hier die Regelungen zu den sogenannten Lenk- und Ruhezeiten. Die Begrifflichkeiten und Regelungen des Mobilitätspakets sind schon vor Jahrzehnten von den Gesetzgebern der einzelnen Länder im jeweiligen landesüblichen Mobilitätsgesetz festgelegt worden. Mit der Zeit kristallisierte sich jedoch heraus, dass in einer immer größer werdenden Europäischen Union die nationalen Bestimmungen zu kurz griffen, weshalb erste Entwürfe für ein EU-Mobilitätspaket vorangetrieben wurden. So entstand innerhalb einiger Jahre das EU Mobilitätspaket in seinen ersten Formen.

Die Entstehung des Mobilitätspaket 1

Bereits im Jahr 2006 wurde mit der Verordnung EG Nr. 561/2006 ein erster Entwurf zur „Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr…“ vorgelegt, das Mobilitätspaket EU nahm seinen Lauf. Dabei wurden insbesondere die Lenkzeiten und Fahrunterbrechungen, sowie die Ruhezeiten für KraftfahrerInnen im Personen- und Güterverkehr innerhalb der Europäischen Union geregelt. 

Mit diesem Mobilitätspaket ging es den EU-Ratsmitgliedern insbesondere um den Angleich der Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen, einer sozialeren Arbeitspraxis und der Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit. 

Container aus Vogelperspektive

Was ist neu am EU Mobilitätspaket 1?

Mit dem Beschluss vom 8. Juli 2020 wurde das europaweit gültige EU Mobilitätspaket vom Europäischen Parlament in weiten Teilen reformiert. Die meisten der Neuregelungen des Mobilitätspakets, insbesondere im Bereich der Sozialvorschriften, sind bereits am 20. August 2020 in Kraft getreten. Andere, wie die Neuregelungen zu den Markt- und Berufszugangsverordnungen erlangen ihre Geltung erst zum 21.02.2022. Im Folgenden ein Überblick über die wichtigsten Änderungen des Mobilitätspakets, mit Wirksamkeitsdatum seit dem 20.08.2020.

Wöchentliche Erholungszeiten im EU Mobilitätspaket

Wöchentliche Erholungszeiten und andere Ruhezeiten von mehr als 45 Stunden dürfen ausdrücklich nicht im Fahrzeug oder auf Parkflächen verbracht werden. Entstehende Kosten sind vom Arbeitgeber zu tragen.

Rückkehrpflicht im EU-Mobilitätspaket für Lkw

Für MitarbeiterInnen: Verkehrsunternehmen sind fortan unmissverständlich dazu verpflichtet ihren FahrerInnen die Möglichkeit einzuräumen innerhalb von je vier Wochen mindestens einmal an den Wohnsitz oder die Betriebsstätte im Niederlassungsstaat des Arbeitgebers zurückzukehren und dort mindestens 45 Stunden Aufenthalt zu haben. Bei dieser Rückkehrpflicht handelt es sich um eine Organisationsverpflichtung, FahrerInnen können das Unternehmen nicht davon entbinden,

Rückkehrpflicht für Fahrzeuge: Seit 2021 gilt zudem die in der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 geregelte Rückkehrpflicht für Fahrzeuge. Demnach sind Unternehmen verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass alle zur Verfügung stehenden Fahrzeuge nach acht Wochen im EU-Ausland wieder zur eigentlichen Betriebsstätte im ursprünglichen Mitgliedsstaat zurückkehren.

Lkw vor Grenzübergang

Ruhezeitverkürzung

Im grenzüberschreitenden Güterverkehr können FahrerInnen laut dem EU-Mobilitätspaket für Lkw außerhalb des Niederlassungsstaats ihres Arbeitgebers an zwei aufeinanderfolgenden Wochen die gesetzliche Ruhezeit verkürzen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die ArbeitnehmerInnen in mindestens vier aufeinanderfolgenden Wochen ihre wöchentlichen Ruhezeiten eingehalten haben. Dabei dürfen nur zwei Ruhezeiten verkürzt worden sein.

Sichere Parkflächen

Ein wichtiger Bestandteil der neuen Form des Mobilitätspakets EU ist die Verbesserung der Parkflächensicherheit. In diesem Teil verpflichtet das Mobilitätspaket die EU dazu, sicherzustellen, dass die BerufskraftfahrerInnen über gesicherte Parkflächen gut informiert werden. Die Europäische Kommission veröffentlich fortan eine Liste mit zertifizierten Parkflächen. Zur Zertifizierung sind folgende Ausstattungsmerkmale notwendig:

  • Gute Beleuchtung und angemessene Sichtverhältnisse
  • Verhinderung unberechtigten Eindringens
  • Kontaktstelle für Notfälle
  • Geschlechtergerechte sanitäre Einrichtungen
  • Möglichkeiten Lebensmittel und Getränke zu erwerben
  • Kommunikationsverbindungen
  • Stromversorgung
Lkw und Pkw auf Autobahn

Sonderregelung zur Überschreitung der täglichen Lenkzeiten

Mit dem Mobilitätspaket 1 wird auch auf unvorhersehbare Situationen eingegangen, bei denen die MitarbeiterInnen eines Fuhrunternehmens den von ihnen für die täglichen Ruhezeiten bestimmten Ort nicht innerhalb der üblichen Lenkzeiten erreichen können. 

In diesem Fall darf die Lenkzeit um 60 Minuten, bei einer zusätzlichen 30-minütigen Pause sogar um 120 Minuten verlängert werden. Hierbei gilt: Alle Lenkzeitverlängerungen müssen durch die gleichwertigen Ruhepausen ausgeglichen werden. Sie unterliegen der Dokumentationspflicht.

Intelligenter Fahrtenschreiber

Das EU Mobilitätspaket sieht vor, dass künftig der „intelligente Fahrtenschreiber“ genutzt werden soll und stellt entsprechend die Weichen: Diese zweite Generation des intelligenten Fahrtenschreibers wird in Zukunft sowohl die Grenzüberfahrten als auch die Be- und Entladungsorte speichern. So wird die Position noch genauer bestimmt, was die Kontrolle der Einhaltung verbindlicher Sozialstandards erheblich erleichtert. Das erhöht die Straßenverkehrssicherheit deutlich und sorgt für einen faireren Wettbewerb zwischen den einzelnen Logistikunternehmen im In- und Ausland.

Die Implementierung des intelligenten Fahrtenschreibers der zweiten Generation erfolgt ab dem Spätsommer des Jahres 2023 zeitlich gestaffelt. Zuvor wird die Europäische Kommission – wie im Mobilitätspaket Teil 1 geregelt – bis zum August 2021 die technischen Spezifikationen ausgearbeitet haben, nach deren Vorlage die Hersteller in die Umsetzung gehen.

Die Implementierung des neuen Fahrtenschreibers auf einen Blick:

  • Neufahrzeuge ab Spätsommer 2023
  • Fahrzeuge mit digitalem oder analogem Fahrtenschreiber sind bis Ende des Jahres 2024 nachzurüsten
  • Fahrzeuge, die bereits den intelligenten Fahrtenschreiber der 1. Generation nutzen, sind bis Herbst 2025 nachzurüsten

FAQ

1. Was ist das EU-Mobilitätspaket und welche Ziele verfolgt es?

Das EU-Mobilitätspaket ist ein umfassendes Regelwerk, das die Arbeitsbedingungen und Arbeitssicherheit von Berufskraftfahrern in der Europäischen Union verbessern soll. Es beinhaltet insbesondere Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und die Straßenverkehrssicherheit zu erhöhen.

2. Welche wichtigen Änderungen wurden mit dem Mobilitätspaket eingeführt?

Zu den Neuerungen gehören Regelungen, dass wöchentliche Ruhezeiten nicht im Fahrzeug verbracht werden dürfen, eine Rückkehrpflicht für Fahrer und Fahrzeuge, sowie Sonderregelungen zur Überschreitung der täglichen Lenkzeiten in unvorhersehbaren Situationen.

3. Wie wirkt sich das Mobilitätspaket auf die Ruhezeiten der Fahrer aus?

Das Paket schreibt vor, dass wöchentliche Ruhezeiten von mehr als 45 Stunden nicht im Fahrzeug oder auf Parkflächen verbracht werden dürfen. Die entstehenden Kosten für alternative Unterkünfte sind vom Arbeitgeber zu tragen.

4. Was beinhaltet die Rückkehrpflicht im Mobilitätspaket?

Die Rückkehrpflicht verlangt, dass Fahrer mindestens einmal innerhalb von vier Wochen an ihren Wohnsitz oder die Betriebsstätte zurückkehren. Für Fahrzeuge gilt, dass sie nach acht Wochen im EU-Ausland wieder zur Betriebsstätte im ursprünglichen Mitgliedsstaat zurückkehren müssen.

5. Was ist der intelligente Fahrtenschreiber und welche Rolle spielt er im Mobilitätspaket?

Der intelligente Fahrtenschreiber der zweiten Generation wird künftig Grenzüberfahrten und Be- und Entladungsorte speichern, um die Einhaltung der Sozialstandards zu überwachen. Die Implementierung beginnt ab dem Spätsommer 2023 und soll die Straßenverkehrssicherheit verbessern und einen faireren Wettbewerb fördern.

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