- Mai 5, 2022
- Lesedauer: 4 Minuten
Bevor man bei einem Firmenwagen zugreift, sollte man genau wissen, welche versteckten Kosten auf die FahrerInnen warten. Aber ab wann lohnt es sich, den Privatwagen aufzugeben, wann nicht? Wir klären auf.
Privatauto oder Firmenwagen
Ob als AußendienstlerInnen oder im Management – viele ArbeitnehmerInnen bekommen vom Unternehmen einen Firmenwagen gestellt. So entfielen 2020 demnach 63 Prozent der Neuzulassungen auf Firmen, wovon wiederum der größte Teil auf klassische Flotten sowie AutoherstellerInnen und -händlerInnen entfällt. Dies geht aus einer Studie der Organisation „Transport & Environment“ (T&E) hervor. Und MitarbeiterInnen stehen auf diesen vermeintlichen Luxus: Statt zusätzlich ein Privatfahrzeug zu kaufen, nutzen sie den Firmenwagen sowohl für Arbeits- und private Wege. Hier vermischen sich viele Arten der Fahrten: Pendeln zur Arbeit, Dienstfahrten sowie die Nutzung mit der Familie. Doch bei der Erwägung, ob der Firmenwagen oder das Privatfahrzeug günstiger sind, kommt es auf die Gewichtung zwischen dienstlicher und privater Nutzung an. Und die ist bei jedem unterschiedlich.
Was zahlen ArbeitgeberInnen?
Es sieht auf den ersten Blick paradiesisch aus: Arbeitgebende tragen die laufenden Kosten für einen Firmenwagen. Tanken? Übernehmen der ChefInnen. Auch Rechnungen der Werkstatt, Parkgebühren, Garagenmiete, TÜV und Kfz-Steuer zahlt die Firma. Was bei dieser pauschalen Berechnung gern übersehen wird: Das Finanzamt rechnet die private Nutzung des Firmenwagens als geldwerten Vorteil an – und kassiert dafür zum Teil saftige Einkommensteuer. Lohnt sich für mich trotz dieser Hürden ein Firmenwagen? Dazu sollte man die zwei Berechnungsgrundlagen für die Steuer kennen.
Die Ein-Prozent-Methode – einfach, aber ungünstig
Die Ein-Prozent-Methode ist eine immer noch populäre Methode der Besteuerung von Firmenwagen. Bei dieser Variante setzt das Finanzamt monatlich ein Prozent des Fahrzeug-Listenpreises als geldwerten Vorteil an. Dieser muss dann von Fahrenden versteuert werden. Leider gilt der Listenpreis auch dann als Berechnungsgrundlage, wenn der Firmenwagen bei Kauf in Wirklichkeit günstiger war.
Wenn der Listenpreis also beispielsweise 40.000 Euro beträgt, dann hat der Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil von 400 Euro im Monat. Das macht 4800 Euro pro Jahr, die versteuert werden müssen. Für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeit kommen zusätzlich noch weitere 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer hinzu. Das kann teuer werden:
Bei einer Entfernung von 20 Kilometern sähe die Berechnung so aus: 40.000 Euro x 0,03 Prozent x 20 (Anzahl der Kilometer) = 240 Euro. Der Privatanteil summiert sich in diesem Fall also schon auf 640 Euro pro Monat – von der allerdings noch die Entfernungspauschale abgezogen werden kann. Diese Methode ist populär, da sie weitaus weniger aufwändig ist als das analoge Fahrtenbuch.
Das Fahrtenbuch- digital und kinderleicht
Sie fahren einen Porsche oder Bentley als Firmenwagen? Und Sie nutzen die Fahrzeuge nur selten privat? Dann können Sie mit dem Fahrtenbuch viel Geld sparen. Dann ist jedoch Disziplin angesagt, denn man sollte sich zwingend an einige Formalien halten. Bei jeder Dienstfahrt müssen verschiedene Angaben gemacht werden, wie etwa Kilometerstand, Ziel und Route. Bei privater Fahrt müssen nur die Kilometer vermerkt werden. Im Falle dieser Variante rechnet sich unbedingt die Anschaffung eines elektronischen Fahrtenbuchs – wie etwa das vom mehrfachen Testsieger vimcar. Zwischen den beiden vorgestellten Varianten lässt sich auch wechseln. Rat weiß auf jeden Fall der Steuerberater.
Firmenwagen oder Privatauto?
Jetzt stellt sich die Frage, ob man das Angebot für einen Firmenwagen annehmen sollte – oder doch lieber auf den privaten Pkw setzt? Bei dieser Entscheidung gibt es weitere Kriterien zu beachten.
- Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- Leistung der Renten- und Arbeitslosenversicherung
- Zinsen für einen Kredit des Autokaufs oder Leasingraten
- Weitere Kosten wie Benzin-, Versicherungs- oder Werkstattkosten
Erst nachdem alle Kosten genau entschlüsselt wurden, hat man Klarheit über die wahren Kosten. Eines steht fest: Durch die private Nutzung des Dienstwagens, und die damit verbundenen Steuern, sinkt auch das Netto-Einkommen des Angestellten. Wer die Vorteile eines Dienstwagens genießt, sollten auf jeden Fall auch die Nachteile penibel abwägen. Rechnen Sie genau nach, ob und inwiefern Sie von der privaten Nutzung Ihres Firmenwagens profitieren.
Für UnternehmerInnen: Nutzung des privaten Pkw
Liegt die Nutzung eines Privatfahrzeugs für dienstliche Zwecke bei unter zehn Prozent, stellt der Wagen kein Betriebsvermögen dar, sondern bleibt Privatvermögen. Ähnlich sieht es bei dieser Variante aus: Bei geschäftlichen Fahrten zwischen zehn und 50 Prozent kann der PKW dem Betriebs- oder Privatvermögen zugeordnet werden. Zum Betriebsvermögen zählt der Wagen, wenn der Inhaber ihn zu über 50 Prozent für Geschäftsfahrten nutzt.
Für ArbeitnehmerInnen: Nutzung des privaten Pkw
ArbeitnehmerInnen nutzen in der Regel ihr privates Fahrzeug, um damit den Weg von ihrer Wohnung zu ihrem Arbeitsplatz zurückzulegen. In der Steuererklärung lassen sich diese Fahrten als Werbungskosten absetzen. Ihr ArbeitgeberInnen kann Ihnen für diese Fahrten Fahrtkostenzuschüsse gewähren. Pro gefahrenem Kilometer sind das 0,30 Euro. Die Fahrtkostenzuschüsse muss der ArbeitgeberInnen pauschal mit 15 Prozent versteuern. Als Arbeitnehmer sind Sie dann dazu verpflichtet, Ihre Werbungskosten um die Zuschüsse zu reduzieren.
Fahrten mit dem Privatfahrzeug zu KundInnen
Wer als Arbeitnehmende mit dem Privatfahrzeug unterwegs ist, darf Abrechnungen für Reisekosten erstellen. Für die die Kostenerstattung fallen dann weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge für den Angestellten an. Allerdings kann es sein, dass ArbeitgeberInnen die Kosten nicht tragen. In diesem Fall können Mitarbeitende diese in der Steuererklärung als Werbungskosten angeben: Die Pauschale pro gefahrenem Kilometer liegt bei 0,30 Euro. Ab einer Abwesenheitsdauer von acht Stunden auf Reisen können zwölf Euro Verpflegungsmehraufwand veranschlagt werden. Ab einer Abwesenheit von 24 Stunden erhöht sich dieser Satz sogar auf 24 Euro.
Fazit: Welche Variante am meisten Vorteile bietet, lässt sich pauschal nicht beantworten. Hier hilft nur die persönliche Analyse. Sie gibt Aufschluss darüber, ob nun der Firmenwagen oder der private PKW am besten zur individuellen Situation passen.
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