- Oktober 29, 2024
- Lesedauer: 5 Minuten
Big Brother is watching you? Dass Arbeitnehmer skeptisch sind, wenn per GPS die Überwachung der Arbeitszeit und das ihr Dienstfahrzeug getrackt werden sollen, ist verständlich. Umso wichtiger ist es, dass Fuhrparkmanager ihren Mitarbeitern transparent aufzeigen, was die GPS Überwachung des Firmenwagens für sie bedeutet.
Im Artikel erfahren Sie:
- GPS-Überwachung von Firmenwagen: Vorstellung der Vorteile wie eine bessere Einsatzplanung und die Optimierung der Routen bei der GPS Überwachung in der Arbeitszeit.
- Rechtliche Rahmenbedingungen: Ein Blick auf die strengen rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich der GPS Überwachung bei der Arbeitszeit.
- Datenschutz und Mitarbeiterrechte: Der Datenschutz spielt eine entscheidende Rolle bei der GPS-Überwachung. Die Mitarbeiterrechte sind unbedingt zu wahren, um legal eine GPS Überwachung bei Firmenwagen vorzunehmen.
Was ist GPS-Überwachung bei Firmenwagen?
Finden betriebliche Fahrten mit einem Firmenfahrzeug statt, können durch die GPS-Überwachung von Firmenwagen die Fahrzeuge, ihre Routen sowie der Standort überwacht werden. Die GPS-Überwachung bei Firmenwagen findet mit einem GPS-Tracker statt, der beispielsweise an der OBD-Schnittstelle oder an der der Fahrzeugbatterie befestigt wird. Die GPS-Überwachung bei Firmenwagen bietet zahlreiche Vorteile für Unternehmen und Fuhrparkleiter, ist jedoch unbedingt gesetzeskonform umzusetzen.
Folgende Gründe sprechen für die GPS-Überwachung:
- Optimierung von Routen und Auslastung
- Ortung von Fahrzeugen (in Echtzeit, je nach Software)
- Schnelle Reaktion des Fuhrparkleiters bei Problemen in der Einsatz- und Lieferkette
- Bessere Betrachtung von Arbeits- und Standzeiten
- Diebstahlschutz
- Grundlage für das Führen von einem elektronischen Fahrtenbuch
Ist GPS-Überwachung der Mitarbeiter erlaubt?
Die GPS-Überwachung der Mitarbeiter ist unter strengen Voraussetzungen erlaubt, darf jedoch nicht heimlich oder bei Privatfahrten mit einem Firmenwagen erfolgen. Nach einer umfassenden Aufklärung und dem Unterschreiben einer Einverständniserklärung ist die GPS-Überwachung erlaubt. Es muss sich um einen Einsatz bei beruflichen Fahrten handeln.
Die Rolle des Betriebsrats bei der GPS-Überwachung
Sofern ein Betriebsrat im Unternehmen vorhanden ist, muss dieser bei der Einführung einer GPS-Überwachung von Firmenwagen in das Vorhaben einbezogen werden. Diese Mitbestimmungspflicht von einem Betriebsrat ist dabei zu beachten. Der Betriebsrat muss dem Vorhaben zustimmen und mit ihm sollte eine Betriebsvereinbarung getroffen werden. Inhalt dieser Vereinbarung sollten vor allem datenschutzrechtliche Aspekte wie z.B. Aussagen zur Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Auswertung der erhobenen Daten sein.
Dabei ist auf die Rechte der Mitarbeiter zu achten, da diese ein Recht auf den Schutz vor unrechtmäßiger Überwachung haben. Der Schutz der Mitarbeiterrechte ist auch in Betrieben ohne Betriebsrat zu achten.
Wie funktioniert die GPS-Überwachung während der Arbeitszeit?
Fahrzeuge dürfen nur nach schriftlicher Einwilligung der Mitarbeit während der Arbeitszeiten getrackt werden. Dann lassen sich Fahrtrouten, Pausenzeiten und zusätzliche Wege dokumentieren.
Einige Punkte sind für die GPS-Überwachung zu beachten:
- Eine Leuchtanzeige muss deinem Mitarbeiter zeigen, dass das Ortungssystem eingeschaltet ist. Sonst handelt es sich um eine heimliche – und damit verbotene Überwachung.
- Der Mitarbeiter muss die Möglichkeit haben, bei privaten Fahrten die GPS Überwachung der Arbeitszeit zu deaktivieren.
- Die Überwachung per GPS sollte in der Arbeitszeit und nicht in den Pausen erfolgt. Bei Transportfirmen ist dies theoretisch relativ einfach einzuhalten. Hier ist nur der Lkw oder das genutzte Dienstfahrzeug mit einem Sender ausgestattet. Der Fahrer kann sich entsprechend ohne Kontrolle in der Pause entfernen.
Rechtslage zur GPS-Überwachung im Unternehmen
Eine komplette Kontrolle ist laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verboten. Die GPS Überwachung im Rahmen der Arbeitszeit ist jedoch grundsätzlich mit Zustimmung der Betroffenen möglich. Die Rechtslage zeigt deutlich, dass sensible persönliche Daten zu schützen und nicht an dritte Personen weiterzugeben sind.
Laut Arbeitsrecht dürfen nur Daten erhoben werden, die unbedingt für betriebliche Zwecke nötig sind. Mitarbeiter sollten klar erkennen können, wann das GPS-Tracking eingeschaltet ist. Eine heimliche Überwachung ist gesetzlich klar verboten.
Wie können Unternehmen sicherstellen, dass die GPS-Überwachung rechtens ist?
Setzt ein Unternehmen für die Ortung der Fahrzeuge GPS ein, müssen die Mitarbeiter unbedingt darüber umfassend aufgeklärt sein. Die Mitarbeiter müssen wissen, wie das eingesetzte System funktioniert und wie die erfassten Daten zum Einsatz kommen. Es ist genau zu überlegen, wie die GPS-Überwachung umgesetzt wird. Außerdem ist streng auf das Thema Datenschutz zu achten, da hier sensible Daten einsehbar sind.
Dienen die Daten beispielsweise nur zur Koordinierung der Arbeitseinsätze, oder zur Überprüfung von Fahrstrecken, handelt der Arbeitgeber sicher im betrieblichen Sinne. Es ist daher genau zu überlegen, wie die gewonnenen Daten zum Einsatz kommen. Damit die GPS-Überwachung rechtens ist, muss der Mitarbeiter eine Einverständniserklärung unterschreiben. Rechtens ist eine Fahrzeugortung außerdem, wenn diese wie in der Logistikbranche wichtig für die Tätigkeit in der Branche ist.
Vorlage zur GPS-Einwilligung herunterladen
Datenschutz bei der GPS-Überwachung von Firmenwagen
Führt ein Unternehmen die GPS-Überwachung ein, muss der Mitarbeiter der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten schriftlich zustimmen. Eine dauerhafte Überwachung der Mitarbeiter per GPS ist nicht gestattet. Die Bestimmungen im Bundesdatenschutzgesetz sind dabei zu beachten, da der Datenschutz beispielsweise in Deutschland besonders geschützt wird. Außerdem ist eventuell mit dem Betriebsrat und dem Datenschutzbeauftragten eine Vereinbarung zu treffen. Dem Mitarbeiter ist ein entsprechendes Widerrufsrecht für seine Zustimmung einzuräumen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, gibt es weitere rechtlichen Einschränkungen.
Fazit: GPS-Überwachung im Fuhrpark – Was ist zu beachten?
Die GPS-Überwachung im Fuhrpark geht mit zahlreichen Vorteilen für Unternehmen einher, ist jedoch aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen mit Bedacht umzusetzen. Neben der schriftlichen Einwilligung der Mitarbeiter ist zu bedenken, wann und in welchem Rahmen die Überwachung zum Einsatz kommt. Flexible Lösungen wie von Vimcar, die sich bei Privatfahrten ausschalten lassen, sind ideal. Findet die Mitarbeiterüberwachung per GPS kontrolliert bei beruflichen Fahrten statt, spricht auch aus rechtlicher Sicht nichts dagegen.
FAQ zur Mitarbeiterüberwachung per GPS
1. Wie kommt Mitarbeiterüberwachung per GPS im Fuhrpark zum Einsatz?
Mitarbeiterüberwachung per GPS bezieht sich auf das Tracking von Firmenwagen mittels GPS-Systemen. So können Fuhrparkleiter den Standort der Fahrzeuge überwachen, Routen planen und auf Probleme in der Einsatz- oder Lieferkette schnell reagieren. Gleichzeitig erfolgt dadurch auch eine Überwachung der Arbeitnehmer, die das Fahrzeug führen.
2. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für die GPS-Überwachung von Firmenwagen?
In Deutschland ist die GPS-Überwachung von Firmenwagen nur unter strengen Vorgaben erlaubt. Eine heimliche Überwachung ist grundsätzlich verboten. Die GPS-Überwachung muss arbeitsrechtlich konform und unter Berücksichtigung des Datenschutzes durchgeführt werden. Dabei ist die freiwillige Einverständniserklärung jedes betroffenen Mitarbeiters erforderlich.
3. Wie wird die Einwilligung der Mitarbeiter zur GPS-Überwachung eingeholt?
Vor einer möglichen Unterschrift der Einverständniserklärung zur GPS-Überwachung ist von Seiten des Arbeitgebers darlegen, zu welchem Zweck das Unternehmen die GPS-Ortung betreibt. Es ist außerdem zu erklären wie die dabei anfallenden Daten genutzt, verarbeitet und geschützt werden.
4. Welche Daten dürfen im Rahmen der GPS-Überwachung erhoben werden?
Das Arbeitsrecht erlaubt nur die Erhebung von Daten, die für betriebliche Zwecke unbedingt notwendig sind. Informationen über private Aktivitäten der Mitarbeiter, wie beispielsweise welche Raststätten ein Fahrer anfährt, gehören nicht dazu. Zudem sollte eine Leuchtanzeige im Fahrzeug vorhanden sein, die dem Mitarbeiter anzeigt, dass das GPS-Tracking eingeschaltet ist.
5. Was ist für eine rechtlich konforme GPS-Überwachung zu beachten?
Um die Rechtmäßigkeit der GPS-Überwachung zu gewährleisten, müssen Unternehmen ihre Mitarbeiter umfassend über das eingesetzte System und die Verwendung der erfassten Daten aufklären. Die Daten dürfen nur für betriebliche Zwecke verwendet werden, und es muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Mitarbeiter vorliegen. Technisch ist sicherzustellen, dass die Daten nicht an Dritte weitergegeben oder von ihnen eingesehen werden können.