Paragraph 21 StVG: Fahren ohne Fahrerlaubnis

Fahrer

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland weit mehr als nur ein Kavaliersdelikt. Bei der Verkehrsstraftat nach Paragraph 21 StVG droht in manchen Fällen sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Im Artikel erfahren Sie:

  1. Definition und Strafmaß: Das Fahren ohne Fahrerlaubnis in Deutschland ist eine ernstzunehmende Verkehrsstraftat. Es geht nicht nur um das Fahren ohne den physischen Führerschein, sondern um das Fahren ohne eine gültige Fahrerlaubnis. Verstöße können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden.

  2. Eintritt von § 21 StvG: Eine Straftat nach § 21 StVG tritt ein, wenn jemand ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug ohne gültige Fahrerlaubnis fährt, z.B. bei abgelaufener Fahrerlaubnisklasse, nicht umgeschriebenen ausländischen Führerscheinen oder während eines zeitlich befristeten Fahrverbots.

  3. Verantwortung von Unternehmen: Unternehmen mit eigenem Fuhrpark sollten regelmäßige Führerscheinkontrollen durchführen und sicherstellen, dass alle Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis für das jeweilige Fahrzeug haben. Bei Verstößen haftet das Unternehmen ebenso wie der Fahrer.

Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland eine ernstzunehmende Verkehrsstraftat, die mittlerweile mit einem beachtlichen Strafmaß geahndet wird. Dabei ist nicht das Fahren ohne Führerschein gemeint, bei dem der Betroffene lediglich seine Führerschein-Urkunde nicht mitführt. Fahren ohne Fahrerlaubnis StVG 21 betrifft alle, die für das betreffende Fahrzeug keine gültige Fahrerlaubnis haben, ausländische Führerscheine, die noch nicht umgeschrieben wurden oder aber bei einem zeitlich befristeten Entzug der Fahrerlaubnis. Nach Paragraph 21 Straßenverkehrsgesetz wird diese Tat mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft. Wenn Fahrlässigkeit angenommen wird oder der Führerschein beschlagnahmt wurde, beläuft sich die Freiheitsstrafe auf 6 Monate und die Geldstrafe auf 180 Tagessätze.

Eintritt von § 21 StvG

Eine 21 StVG Straftat tritt ein, wenn der Fahrzeugführer ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug fährt, und

  • er bisher keine gültige Fahrerlaubnis für diese Fahrzeuge erworben hat
  • die jeweilige Fahrerlaubnisklasse durch Ablauf der Frist ungültig ist
  • eine ausländische Fahrerlaubnis noch nicht umgeschrieben wurde
  • die Fahrerlaubnis laut Gesetz entzogen wurde oder
  • ein zeitlich befristetes Fahrverbot vorherrscht.

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG bezieht sich nur auf öffentlichen Verkehrsgrund. Selbst der Halter des Fahrzeuges, der in Kenntnis der fehlenden Fahrerlaubnis des Fahrzeugführers ist, macht sich nach § 21 Abs. 1 StVG strafbar. Da ein Entzug der Fahrerlaubnis als sogenannte Maßregel und Besserung nicht möglich ist, außer diese wurde zwischenzeitlich erworben oder der Täter ist im Besitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse, welche aber für das geführte Fahrzeug nicht ausreichte. Dann ist zum Beispiel eine isolierte Sperre für die Fahrerlaubnis üblich, welche mindestens 6 Monate beträgt.

Führerschein

Auszug aus dem Paragraph 21 StVG

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder 2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

So betrifft 21 Abs 1 Nr 1 StVG auch Unternehmen mit Fuhrpark

Gerade Unternehmen mit eigenem Fuhrpark tragen eine hohe Verantwortung im tägliche Straßenverkehr und sollten regelmäßig nach § 21 StVG Führerscheinkontrollen durchführen und alle ihre Fahrer auf eine gültige Fahrerlaubnis für das jeweils zu führende Fahrzeug überprüfen. Probleme ergeben sich meist schon bei Fahrzeugführern, die Inhaber eines ausländischen Führerscheins sind, der in der Europäischen Union nach sechs Monaten seine Gültigkeit verliert. Die Betroffenen müssen dann in Deutschland den Europäischen Führerschein mit einer erneuten theoretischen und praktischen Führerscheinprüfung erwerben. Bei einer großen Fahrzeugflotte ist es außerdem wichtig, dass der jeweilige Fahrer immer auch befugt ist, das jeweilige Fahrzeug zu führen. Unterschiede gibt es schon alleine bei einem LKW mit oder ohne Anhänger. Da das Unternehmen der Halter des jeweiligen Fahrzeugs ist, und somit auch verantwortlich für eine gültige Fahrerlaubnis des Fahrzeugführers, haftet das Unternehmen als Mitwisser im Falle einer Straftat ebenso, wie der Fahrzeugführer selbst. Sollte zusätzlich das Fahrzeug für mehrere Monate eingezogen werden, dann hat das Unternehmen einen beträchtlichen Schaden zu tragen.

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Konsequenzen für das Unternehmen

Lkws

Im konkreten Fall wird bei einer Führerscheinkontrolle nach § 21 StVG eine Abgrenzung bei der Feststellung des Strafmaßes gemacht. Ein Fahr­zeug füh­ren oh­ne die da­für er­for­der­li­che Fahr­er­laub­nis zu haben, Fah­ren trotz Fahr­ver­bot und Hal­ter des Kfz die Tat an­ge­ord­net o­der zu­ge­las­sen haben, werden mit einer Frei­heits­stra­fe bis zu ei­nem Jahr o­der einer Geld­stra­fe belangt. Wer hingegen durch Fahr­läs­sig­keit oh­ne Fahr­er­laub­nis ge­fah­ren ist, vor­sätz­lich o­der fahr­läs­sig ein Fahr­zeug gefüh­rt hat, ob­wohl der Füh­rer­schein in Ver­wahr­ung ge­nom­men wur­de und auch hier als Hal­ter des Kfz die Tat an­ge­ord­net o­der zu­ge­las­sen hat, muss mit einer Frei­heits­stra­fe bis zu sechs Mo­na­ten oder einer Geld­stra­fe bis zu 180 Ta­ges­sät­zen rechnen. Fah­ren trotz Füh­rer­schein­ent­zug o­der Füh­rer­schein­sper­re und Hal­ter des Kfz, die die Tat an­ge­ord­net o­der zu­ge­las­sen haben, wie auch wer in den let­zten drei Jah­ren schon ein­mal we­gen des­sel­ben Tat­be­stands ver­ur­teilt wurde, dem wird das Fahrzeug eingezogen.

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FAQ zu den Aufgaben eines Fuhrparkleiters

1. Was sind die Hauptaufgaben eines Fuhrparkleiters?

Ein Fuhrparkleiter ist verantwortlich für den reibungslosen Ablauf des Fuhrparks, einschließlich der Beschaffung, Wartung und Verwaltung der Fahrzeuge.

2. Wie kann ein Fuhrparkleiter den Fuhrpark optimieren?

Durch den Einsatz moderner Technologien und Fuhrparkmanagement-Software kann ein Fuhrparkleiter Prozesse optimieren, Kosten einsparen und die Effizienz steigern.

3. Welche rechtlichen Pflichten hat ein Fuhrparkleiter?

Ein Fuhrparkleiter muss ständig auf dem Laufenden bleiben, um sicherzustellen, dass alle Fahrzeuge und Prozesse den aktuellen rechtlichen Vorgaben und Standards entsprechen.

4. Warum ist betriebswirtschaftliches Wissen für einen Fuhrparkleiter wichtig?

Betriebswirtschaftliche Kenntnisse ermöglichen es dem Fuhrparkleiter, Kosten-Nutzen-Analysen durchzuführen, Budgets zu verwalten und fundierte Entscheidungen zu treffen, die den Fuhrpark effizient und wirtschaftlich gestalten.

5. Wie kann sich ein Fuhrparkleiter weiterbilden?

Es gibt spezialisierte Schulungen und Kurse für Fuhrparkmanagement, in denen Fuhrparkleiter ihr Wissen erweitern und sich über die neuesten Trends und Best Practices informieren können.

2 Antworten

    1. Hallo,

      das Gesetz finden Sie unter folgendem Link: https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html
      Wenn Sie ohne Fahrerlaubnis ein Fahrzeug bewegen, können Sie eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstraße erhalten.

      Bei weiteren Fragen bitten wir Sie, sich mit dem Gesetzesgeber in Verbindung zu setzen.

      Herzliche Grüße,
      Nora Emig
      Vimcar Boxenstopp Team

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