Was ist die 1%-Regelung? Erklärung und Anwendung der Versteuerungsmethode

Wenn der Arbeitgeber Ihnen einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung stellt, dann muss diese als geldwerter Vorteil von Ihnen versteuert werden. Das gilt auch für Selbständige, die Ihr Auto als Geschäftswagen nutzen. In vielen Fällen passiert die Versteuerung mit der pauschalen 1%-Methode. Erfahren Sie was die 1%-Regelung ist, wie sie angewendet wird und welche Alternativen es gibt.

Im Artikel erfahren Sie:

  1. Definition 1%-Regelung: Hintergründe und Funktion der 1%-Regelung inklusive Rechenbeispiel zur Veranschaulichung.
  2. Wie funktioniert die 1%-Regelung: Anwendung der Versteuerung des geldwerten Vorteils bei Privatfahrten mit dem Dienstwagen.
  3. Alternativen zur 1%-Regelung: Das (digitale) Fahrtenbuch als Alternative zur Versteuerung des geldwerten Vorteils genauer betrachten.

Was ist die 1-Prozent-Regelung?

Die 1-Prozent-Regelung ist eine pauschale Methode zur Ermittlung des geldwerten Vorteils bei der privaten Nutzung von Dienstwagen. Sie dient der Vereinfachung der steuerlichen Behandlung, indem anstelle eines Fahrtenbuchs monatlich 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als private Nutzung versteuert wird. Dieses Verfahren spart Verwaltungsaufwand und ermöglicht eine unkomplizierte Abrechnung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es gab allerdings einige Änderungen bezüglich der Regelung, die wir hier vorstellen.

Die aktuellen Änderungen für Firmenwagen Besteuerung 2024/25

Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze

Die Förderung emissionsfreier Mobilität wird weiter ausgebaut: Für Elektroautos soll die  Bruttolistenpreisgrenze laut Bundesregierung von 70.000 Euro auf 95.000 Euro angehoben werden. Fahrzeuge, deren Preis darunter liegt, können von der 0,25-Prozent-Regelung profitieren. Das macht hochwertige E-Fahrzeuge attraktiver und verstärkt den Anreiz, auf nachhaltige Mobilität umzusteigen​. 

Die gesetzliche Grundlage regelt Folgendes: Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG gilt bei der privaten Nutzung eines emissionsfreien Firmenfahrzeugs (z. B. Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge), dass nur ein Viertel des Bruttolistenpreises (1-%-Regelung) bzw. der Anschaffungskosten oder vergleichbarer Aufwendungen (Fahrtenbuchregelung) herangezogen wird. Aber Achtung: Nach dem Bruch der Ampelkoalition ist die Umsetzung dieser Änderung und weiterer Maßnahmen im Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes völlig ungewiss.

Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge

Das Wachstumschancengesetz sieht vor, dass Unternehmen 40 Prozent der Anschaffungskosten von E-Fahrzeugen im ersten Jahr abschreiben können, sofern diese zwischen Juli 2024 und Dezember 2028 angeschafft werden. Das stärkt die Liquidität und reduziert die langfristigen Steuerbelastungen für Unternehmen​. Abschreibungen können über einen Zeitraum von sechs Jahren erfolgen. Konkret sieht das so aus: Dabei können die Anschaffungskosten steuerlich wie folgt berücksichtigt werden: 40 Prozent im ersten Jahr, gefolgt von 24 Prozent, 14 Prozent, 9 Prozent, 7 Prozent und 6 Prozent in den Folgejahren.

Reduzierte Besteuerung bei Pendelstrecken

Zusätzlich zur bruttolistenpreisbasierten Besteuerung gilt bei Elektrofahrzeugen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein Steuersatz von 0,0075 Prozent des Bruttolistenpreises pro Kilometer. Diese Änderung zielt darauf ab, auch bei regelmäßigen Arbeitswegen steuerliche Entlastungen zu schaffen​

Dienstwagen ohne 1 Regelung

Die 1-Prozent-Regelung im Detail

Die 1-Prozent-Regelung ermöglicht eine einfache Berechnung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung eines Dienstwagens. Der Vorteil wird pauschal auf 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat angesetzt. Hinzu kommen 0,03 % des Bruttolistenpreises je Kilometer Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz.

Beispielrechnung (Verbrenner):

  • Bruttolistenpreis: 50.000 Euro
  • Monatliche Steuerlast:
    • Privatnutzung: 1 % von 50.000 = 500 Euro

Arbeitsweg (20 km): 0,03 % x 50.000 x 20 = 300 Euro
Gesamte Steuerlast: 800 Euro pro Monat

Vergünstigte Besteuerung für E-Autos:

Für Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 95.000 Euro soll zukünftig nur 0,25 % pro Monat berechnet werden:

  • Bruttolistenpreis: 80.000 Euro
  • Monatliche Steuerlast:
    • Privatnutzung: 0,25 % von 80.000 = 200 Euro

Arbeitsweg (20 km): 0,0075 % x 80.000 x 20 = 120 Euro
Gesamte Steuerlast: 320 Euro pro Monat

Besonderheiten bei Elektro- und Hybridfahrzeugen

Neben der neuen Bruttolistenpreisgrenze profitieren vor allem Plug-in-Hybride, die eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern oder einen CO₂-Ausstoß unter 50 g/km erreichen, weiterhin von der 0,5-Prozent-Regelung. Fahrzeuge, die diese Kriterien nicht erfüllen, fallen unter die reguläre 1-Prozent-Regelung​.

Vergleich zur Fahrtenbuch-Methode

Die 1-Prozent-Regelung bietet Vorteile für Arbeitnehmer mit einem hohen Anteil privater Nutzung oder unregelmäßigen Fahrten. Im Gegensatz dazu erfordert die Fahrtenbuch-Methode einen detaillierten Nachweis aller Fahrten. Diese Methode kann jedoch deutlich vorteilhafter sein, wenn die private Nutzung gering ist und der Dienstwagen hauptsächlich beruflich verwendet wird.

Methode

1%-Regelung

Fahrtenbuch

Pauschale Versteuerung

Zeitaufwendige Lösung

Versteuerung nur von getätigten Fahrten

Vom Finanzamt akzeptiert

Häufig günstigere Option

Steuerliche Optimierungstipps

Häufige Fehler bei der Firmenwagen Besteuerung vermeiden

  • Zusatzausstattung: Teure Optionen wie Ledersitze oder Navigationssysteme erhöhen den Bruttolistenpreis und damit die Steuerlast. Hier lohnt es sich, auf das Wesentliche zu achten.

Falsche Fahrzeugwahl: Plug-in-Hybride mit geringer elektrischer Reichweite fallen aus der Förderung heraus.

Optimierungsmöglichkeiten

  • Elektrofahrzeuge bevorzugen: Mit der 0,25-Prozent-Regelung und weiteren Steuervergünstigungen sind E-Autos oft günstiger.
  • Fahrtenbuch prüfen: Bei geringer Privatnutzung kann die detaillierte Dokumentation zu erheblichen Steuerersparnissen führen. Hier unterstützt Sie der Firmenwagenrechner von Vimcar. Berechnen Sie jetzt Ihre Steuerersparnis! Die Abwägung zwischen 1% Methode und Fahrtenbuchmethode mit unserem Rechner lohnt sich und geht schnell. Berechnen Sie mit dem Dienstwagenrechner jetzt Ihren geldwerten Vorteil und mit welcher Methode Sie als Selbstständige oder Angestellte Steuern sparen. Mit nur einem Klick ist Ihre Fahrt kategorisiert und das Fahrtenbuch finanzamtkonform geführt. Unsere Kundinnen und Kunden sparen so ø 2.758€ Steuern pro Jahr. Also: digitales Fahrtenbuch kaufen und durchschnittlich Steuern sparen.
was ist die 1 regelung

Steuer Firmenwagen: Privat vs. Beruflich

Die 1-Prozent-Regelung bleibt eine Möglichkeit für Arbeitnehmer und Unternehmen, den geldwerten Vorteil der Privatnutzung eines Dienstwagens zu versteuern. Aber: Arbeitnehmer mit hohem Privatanteil profitieren von der einfachen Anwendung, während für Nutzer mit geringem Privatanteil die Fahrtenbuch-Methode oft wesentlich sinnvoller ist. Wer also beruflich viel unterwegs ist, kann mit dem Fahrtenbuch durchschnittlich 2.758€ Steuern pro Jahr sparen.

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Fazit zur 1%-Regelung

Die Frage „Was ist die 1%-Regelung?“ lässt sich leicht beantworten – entscheidend ist die Überlegung, ob die pauschale Versteuerung oder das Fahrtenbuch die bessere Option darstellt. Sobald das Dienstfahrzeug privat genutzt wird, ist die Versteuerung des geldwerten Vorteils ein Thema für Angestellte genau wie für Selbstständige. Eine Gegenüberstellung ist zu empfehlen, um die beste Lösung zu wählen. Für Unternehmen ist die Verwendung von einem digitalen Fahrtenbuch ideal, um einfach, zeitsparend und rechtssicher die Fahrten aufzuzeichnen. Das digitale Fahrtenbuch von Vimcar überzeugt durch eine einfache Nutzung und unterstützt dabei, Steuern zu sparen.

FAQ zur 1%-Regelung

1. Wann ist ein Dienstwagen ohne 1 %-Regelung privat nutzbar?

Soll ein Dienstwagen ohne 1%-Regelung privat genutzt werden, bleibt als Alternative das Führen von einem Fahrtenbuch. Dabei ist in das aufwendiger zu führende manuelle Fahrtenbuch und in die praktische digitale Lösung zu unterscheiden, wie sie von Vimcar angeboten wird.

2. Wie lässt sich die 1 %-Regelung umgehen?

Ein privates Nutzungsverbot durch den Arbeitgeber sorgt dafür, dass sich die 1%-Regelung umgehen lässt. Wird der Dienstwagen privat genutzt, stellt das Fahrtenbuch die einzige mögliche Alternative dar.

3. Welche Berechnungsgrundlage gilt für die 1 %-Regelung beim Firmenwagen?

Als Berechnungsgrundlage für die 1%-Regelung beim Firmenwagen gilt der Bruttolistenpreis des Neuwagens ohne Rabatte. Eingebaute Sonderausstattung beim Fahrzeug erhöht dabei den Bruttolistenpreis und somit die Steuerlast, was für Dienstwagenfahrer von Bedeutung ist.

4. Wie hoch darf der Anteil von Privatfahrten bei einem Dienstwagen sein?

Der Anteil von Privatfahrten bei einem Dienstwagen darf 50 Prozent nicht überschreiten. Nur dann lässt sich der geldwerte Vorteil mit dem Fahrtenbuch oder der 1%-Regelung versteuern.

5. Warum stellt die 1%-Regelung die einfachste Form der Versteuerung beim Dienstwagen dar?

Es handelt sich bei der 1%-Regelung um eine pauschale Versteuerung des geldwerten Vorteils, die einfach umzusetzen ist. Im Gegensatz zum Fahrtenbuch, bei dem alle Fahrten aufgeführt sein müssen, wird einfach 1 % vom Bruttolistenpreis versteuert. Dadurch ist der Aufwand in Bezug auf die Verwaltung bei der 1%-Regelung geringer als es beim Führen von einem manuellen Fahrtenbuch der Fall ist.

Weitere Informationen​

3 Antworten

    1. Hallo Herr Schiemann,

      handelt es sich hierbei um einen Dienstwagen oder ein Poolfahrzeug? Poolfahrzeuge werden von mehreren Mitarbeitern genutzt. Zusätzlich stellt sich die Frage, ob Sie das Fahrzeug auch privat nutzen dürfen oder ausschließlich für betriebliche Zwecke. Bei Dienstwagen wählen Sie selbst die Versteuerungsmethode aus, Ihr Arbeitgeber kann die 1-%-Regel nicht vorschreiben. Handelt es sich jedoch um ein Poolfahrzeug und dürfen Sie dieses privat nutzen, ist es durchaus möglich, dass Ihr Arbeitgeber die 1-%-Methode für die Versteuerung nutzt. Sie können sich hier eine kostenlose Broschüre zu der Versteuerung von Poolfahrzeugen herunterladen, um alle Regeln zu erfahren.

      Herzliche Grüße,
      Nora Emig
      (Boxenstopp Team)

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