Was ist die 1%-Regelung? Erklärung und Anwendung der Versteuerungsmethode

Wenn der Arbeitgeber Ihnen einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung stellt, dann muss diese als geldwerter Vorteil von Ihnen versteuert werden. Das gilt auch für Selbständige, die Ihr Auto als Geschäftswagen nutzen. In vielen Fällen passiert die Versteuerung mit der pauschalen 1%-Methode. Erfahren Sie was die 1%-Regelung ist, wie sie angewendet wird und welche Alternativen es gibt.

Im Artikel erfahren Sie:

  1. Definition 1%-Regelung: Hintergründe und Funktion der 1%-Regelung inklusive Rechenbeispiel zur Veranschaulichung.
  2. Wie funktioniert die 1%-Regelung: Anwendung der Versteuerung des geldwerten Vorteils bei Privatfahrten mit dem Dienstwagen.
  3. Alternativen zur 1%-Regelung: Das (digitale) Fahrtenbuch als Alternative zur Versteuerung des geldwerten Vorteils genauer betrachten.

Was bedeutet die 1%-Regelung?

Bei privater Nutzung von Dienstfahrzeugen ist der geldwerte Vorteil zu versteuern, was mit der 1%-Regelung in einer pauschalen Summe möglich ist. Die 1%-Regelung ist einfach zu berechnen, da 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs monatlich als geldwerter Vorteil versteuert wird. Zusätzliche Kosten von 0,03% des Bruttolistenpreises pro Kilometer einfacher Arbeitsweg sind ebenfalls zu beachten.

Beispielrechnung für die 1%-Regelung:

Bruttolistenpreis                                              38.500 €

1 Prozent vom Bruttolistenpreis                     385,00 €
0,03 Prozent pro Kilometer 
Arbeitsweg (Annahme 15 Kilometer)             173,25 €

Gesamter geldwerter Vorteil                          558,25 €

Der errechnete geldwerte Vorteil wird jeden Monat auf das Bruttogehalt aufgeschlagen und nach dem geltenden Steuersatz versteuert.

Wichtig: Handelt es sich beim Firmenwagen um ein Elektrofahrzeug, gelten geringere Sätze bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils. Mehr Informationen zur Firmenwagenversteuerung von Elektroautos.

Wie funktioniert die 1%-Regelung genau?

Es handelt sich bei der 1%-Regelung um eine pauschale Versteuerung des geldwerten Vorteils bei Privatfahrten. Nur Fahrer, die das Dienstfahrzeug für private Fahrten nutzen, sind betroffen. Die Berechnungsgrundlage für die Versteuerung beträgt immer 1 % vom Bruttolistenpreis, was für Neu- und Gebrauchtwagen genau wie für Leasingfahrzeuge gilt.

Details zur 1%-Regelung:

  • Kommt bei privaten Fahrten mit einem Dienstfahrzeug zum Einsatz
  • Berechnungsgrundlage: Immer Bruttolistenpreis des Neufahrzeugs (Händlerrabatte haben keine Auswirkungen/ teure Sonderausstattung erhöht die Steuerlast)
  • Auch für private Fahrten mit Poolfahrzeugen wichtig
  • Dient zur Versteuerung des geldwerten Vorteils bei Privatfahrten mit Dienstwagen
  • Für Angestellte und Selbstständige relevant
  • Einzige Alternative bei Privatfahrten: Fahrtenbuch (manuell oder digital)
Dienstwagen ohne 1 Regelung

1%-Regelung vs. Fahrtenbuch: Was ist besser?

Die 1%-Regelung geht mit einem geringeren Zeitaufwand für Fahrer einher, kann jedoch höhere Kosten bei der Versteuerung als ein Fahrtenbuch bedeuten. Es macht in vielen Fällen Sinn, die Kosten gegenüberzustellen, um eine Entscheidung zu treffen. Ein Wechsel der Methode ist zum Beginn des Steuerjahres sowie bei einem Fahrzeugwechsel möglich. Es ist nicht möglich, jederzeit zu wechseln, sodass die Entscheidung mit Bedacht zu treffen ist.

1%-Regelung vs. Fahrtenbuch in der Vorstellung:

Methode

1%-Regelung

Fahrtenbuch

Pauschale Versteuerung

Zeitaufwendige Lösung

Versteuerung nur von getätigten Fahrten

Vom Finanzamt akzeptiert

Häufig günstigere Option

Wie kann man die 1%-Regelung vermeiden?

Es gibt einige Methoden, die dafür sorgen, dass die pauschale Versteuerung mit der 1%-Regelung nicht zur Anwendung kommt. Wichtig sind hier eine klare Kommunikation sowie die Entscheidung für eine Methode.

Folgende Alternativen zur 1%-Regelung gibt es:

  • Privates Nutzungsverbot für den Dienstwagen mit dem vollständigen Verzicht der privaten Nutzung der Firmenfahrzeuge.
  • Fahrtenbuch führen und eine detaillierte Aufzeichnung aller Fahrten durchführen
  • Nutzung eines digitalen Fahrtenbuchs

Hinweis: Ein privates Nutzungsverbot ist immer schriftlich auszusprechen, um gültig zu sein. Andernfalls kann es passieren, dass das Finanzamt das Verbot nicht akzeptiert und von einer privaten Nutzung ausgeht.

Was sind die Alternativen zur 1%-Regelung?

Wird der Dienstwagen privat genutzt, gibt es nur eine Alternative zur 1%-Regelung: Das Fahrtenbuch. Ein Fahrtenbuch lässt sich sowohl manuell als auch digital führen. Das manuelle Fahrtenbuch ist oft zeitaufwendig zu führen, im Gegensatz zur digitalen Variante. Dem gegenüber steht die Steuerersparnis, die in vielen Fällen den Aufwand wett macht.

Manuelles vs. digitales Fahrtenbuch in der Gegenüberstellung:

Methode

Manuelles Fahrtenbuch

Digitales Fahrtenbuch

Zeitaufwendig

Spezielle Software erforderlich

Jede Fahrt ist einzeln festzuhalten

Vom Finanzamt akzeptiert

Nachträgliche Änderungen möglich

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Die 1%-Regelung für Selbständige

Neben Angestellten sind auch Selbstständige bei der privaten Nutzung von Firmenfahrzeugen von der 1%-Regelung betroffen. Zu überlegen ist für Selbstständige, ob ein Fahrzeug besser als Privat- oder als Dienstfahrzeug eingestuft wird. Die Einstufung erfolgt nach dem Anteil der Privat- und Betriebsfahrten. Eine Beobachtung der Nutzung über einen Zeitraum von rund 3 Monaten ist daher im Zweifelsfall für Selbstständige empfehlenswert.

Zu unterscheiden ist in folgende 3 Optionen:

  1. Notwendiges Betriebsvermögen:
    Fanden über 50 Prozent der Fahrten aus betrieblichen Zwecken statt, muss das  Fahrzeug in das Betriebsvermögen eingebracht werden. In diesem Fall ist nur zu entscheiden, ob ein Fahrtenbuch geführt oder ob die 1-Prozent-Regelung zum Einsatz kommt.  
  2. Gewillkürtes Betriebsvermögen:
    Bei einer geschäftlichen Nutzung von 10 bis einschließlich 50 Prozent haben Sie als Selbständiger das Wahlrecht. Das Fahrzeug kann in das gewillkürte Betriebsvermögen eingetragen werden, wodurch die Versteuerung der Privatfahrten erforderlich ist. Die Alternative ist eine Einstufung als Privatfahrzeug. Eine genaue Berechnung beider Varianten ist hier für eine möglichst günstige Einstufung wichtig.
  3. Privatvermögen:
    Sind unter 10 Prozent der jährlich getätigten Fahrten betrieblich veranlasst, gehört das Fahrzeug zum Privatvermögen. Es besteht kein Wahlrecht. Weder die 1-Prozent-Regelung noch das Fahrtenbuch können genutzt werden, da kein geldwerter Vorteil zu versteuern ist. Es besteht aber die Möglichkeit, die geschäftlichen Fahrten mit der Reisekostenpauschale geltend zu machen.

Selbstständige sollten daher prüfen, wie hoch der Anteil der Dienstfahrten im Jahr mit dem Fahrzeug ist. Je nach genauem Anteil ist es wichtig zu entscheiden, ob das Fahrzeug als Dienst- oder Privatfahrzeug einzustufen ist. Für die Ermittlung der Steuerlast sind die Einstufung genau wie die gewählte Methode zur Versteuerung des geldwerten Vorteils entscheidend. In vielen Fällen ist ein digitales Fahrtenbuch auch für Selbstständige in Bezug auf die Steuern günstiger. Ideal ist vor der Entscheidung für eine Methode eine Gegenüberstellung der Kosten für das Fahrtenbuch vs. für die 1%-Regelung.

Webinar: 1-%-Regelung oder Fahrtenbuch?

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Fazit zur 1%-Regelung

Die Frage „Was ist die 1%-Regelung?“ lässt sich leicht beantworten – entscheidend ist die Überlegung, ob die pauschale Versteuerung oder das Fahrtenbuch die bessere Option darstellt. Sobald das Dienstfahrzeug privat genutzt wird, ist die Versteuerung des geldwerten Vorteils ein Thema für Angestellte genau wie für Selbstständige. Eine Gegenüberstellung ist zu empfehlen, um die beste Lösung zu wählen. Für Unternehmen ist die Verwendung von einem digitalen Fahrtenbuch ideal, um einfach, zeitsparend und rechtssicher die Fahrten aufzuzeichnen. Das digitale Fahrtenbuch von Vimcar überzeugt durch eine einfache Nutzung und unterstützt dabei, Steuern zu sparen.

FAQ zur 1%-Regelung

1. Wann ist ein Dienstwagen ohne 1 %-Regelung privat nutzbar?

Soll ein Dienstwagen ohne 1%-Regelung privat genutzt werden, bleibt als Alternative das Führen von einem Fahrtenbuch. Dabei ist in das aufwendiger zu führende manuelle Fahrtenbuch und in die praktische digitale Lösung zu unterscheiden, wie sie von Vimcar angeboten wird.

2. Wie lässt sich die 1 %-Regelung umgehen?

Ein privates Nutzungsverbot durch den Arbeitgeber sorgt dafür, dass sich die 1%-Regelung umgehen lässt. Wird der Dienstwagen privat genutzt, stellt das Fahrtenbuch die einzige mögliche Alternative dar.

3. Welche Berechnungsgrundlage gilt für die 1 %-Regelung beim Firmenwagen?

Als Berechnungsgrundlage für die 1%-Regelung beim Firmenwagen gilt der Bruttolistenpreis des Neuwagens ohne Rabatte. Eingebaute Sonderausstattung beim Fahrzeug erhöht dabei den Bruttolistenpreis und somit die Steuerlast, was für Dienstwagenfahrer von Bedeutung ist.

4. Wie hoch darf der Anteil von Privatfahrten bei einem Dienstwagen sein?

Der Anteil von Privatfahrten bei einem Dienstwagen darf 50 Prozent nicht überschreiten. Nur dann lässt sich der geldwerte Vorteil mit dem Fahrtenbuch oder der 1%-Regelung versteuern.

5. Warum stellt die 1%-Regelung die einfachste Form der Versteuerung beim Dienstwagen dar?

Es handelt sich bei der 1%-Regelung um eine pauschale Versteuerung des geldwerten Vorteils, die einfach umzusetzen ist. Im Gegensatz zum Fahrtenbuch, bei dem alle Fahrten aufgeführt sein müssen, wird einfach 1 % vom Bruttolistenpreis versteuert. Dadurch ist der Aufwand in Bezug auf die Verwaltung bei der 1%-Regelung geringer als es beim Führen von einem manuellen Fahrtenbuch der Fall ist.

Weitere Informationen​

3 Antworten

    1. Hallo Herr Schiemann,

      handelt es sich hierbei um einen Dienstwagen oder ein Poolfahrzeug? Poolfahrzeuge werden von mehreren Mitarbeitern genutzt. Zusätzlich stellt sich die Frage, ob Sie das Fahrzeug auch privat nutzen dürfen oder ausschließlich für betriebliche Zwecke. Bei Dienstwagen wählen Sie selbst die Versteuerungsmethode aus, Ihr Arbeitgeber kann die 1-%-Regel nicht vorschreiben. Handelt es sich jedoch um ein Poolfahrzeug und dürfen Sie dieses privat nutzen, ist es durchaus möglich, dass Ihr Arbeitgeber die 1-%-Methode für die Versteuerung nutzt. Sie können sich hier eine kostenlose Broschüre zu der Versteuerung von Poolfahrzeugen herunterladen, um alle Regeln zu erfahren.

      Herzliche Grüße,
      Nora Emig
      (Boxenstopp Team)

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