Leasingvertrag vorzeitig kündigen: so klappt’s

Leasingvertrag vorzeitig kündigen

Das Leasen von Fahrzeugen erfreut sich bereits seit mehreren Jahren einer wachsenden Beliebtheit. Durch das Leasing können Fahrzeugverwalter häufiger Fahrzeuge wechseln. Das spart Geld, da es sich meistens um Neuwagen oder junge Gebrauchte handelt, die kaum reparaturanfällig sind. Doch durch das Leasing kommt ein langjähriger Vertrag zustande. Was passiert also, wenn Fahrzeugverwalter oder Firmenwagenfahrer das Leasing vorzeitig kündigen wollen?

Eine Kündigung ist meist ausgeschlossen und oft auch sehr teuer

Viele Menschen und Firmen entscheiden sich für ein Leasing, anstatt ein Auto zu kaufen. Das bietet viele Vorteile, zum Beispiel keine oder geringe Vorauszahlungen, immer die neuesten Autos zu fahren und somit kaum Verschleißreparaturen zahlen zu müssen. Selbständige und Firmen können die monatlichen Raten steuerlich absetzen. Aber ein Leasingvertrag hat auch Nachteile: Das Fahrzeug bleibt Eigentum der Leasinggesellschaft, es muss immer gepflegt und die Serviceintervalle strikt eingehalten werden. Der Leasingnehmer ist zudem mehrere Jahre an den Vertrag gebunden.

Obwohl Krankheit, Jobverlust oder Veränderung der Lebenssituation das Bezahlen der monatlichen Raten erschweren können, sehen Leasinggeber diese nicht als Gründe an, um einen Leasingvertrag vorzeitig zu kündigen. Sollte allerdings das Fahrzeug während des Leasings bei einem Unfall einen Totalschaden erleiden oder gestohlen werden, kann es vorzeitig beendet werden – bei einem Totalschaden auch durch den Leasinggeber. Es ist ein Versuch wert, beim nächsten Leasing eine vorzeitige Kündigung vertraglich festzuhalten.

Alternativen: Leasingübernahme, Widerrufsjoker oder Langzeitmiete

Wenn Fahrzeugverwalter einen laufenden Leasingvertrag auf eigenen Wunsch beenden wollen, ist das grundsätzlich nicht möglich. Hat dieser mit dem Vertragspartner keine vorzeitige Kündigung in dem Vertrag festgehalten, muss bis zum Ablauf der vereinbarten Zeit gewartet oder die Mehrkosten bei einer frühzeitigen Beendigung des Leasings selbst übernommen werden.

Eine bessere Alternative ist die Leasingübernahme: Ein Autoleasing kann häufig vom ursprünglichen Leasingnehmer auf eine andere Partei übertragen werden, die ein kurzfristiges Leasing wünscht oder die geringen Zahlungen für ein Leasing nutzen möchte. Dabei scheuen viele Kunden vor den Kosten und dem Aufwand, ein neues Auto bei einem Händler zu leasen, zurück. Der Übertragungsprozess ist einfach und kostengünstig. Der Fuhrparkleiter kommt schnell aus dem Vertrag heraus, den er möglicherweise nicht mehr bezahlen möchte. Auch der neue Leasingnehmer macht ein gutes Geschäft, denn er schließt einen Vertrag mit einer relativ kurzen Laufzeit ab. Wenn zu Beginn des Leasingverhältnisses eine große Anzahlung geleistet wurde, profitiert die andere Partei von niedrigen Leasinggebühren. Die Übernahme des Leasingvertrags ist somit für beide Parteien vorteilhaft.

"Widerrufsjoker" als Lösung

In speziellen Fällen geht eine Leasing-Kündigung auch durch einen rechtlichen Hebel: Der Widerruf des Leasingvertrages, auch „Widerrufsjoker“ genannt. Der Widerruf ist anwendbar, wenn beispielsweise der Verbraucher nicht richtig über seine Rechte zum Widerruf im Rahmen einer Widerrufsbelehrung aufgeklärt wurde oder es sich um ein Fahrzeug mit einem manipulierten Abgassystem handelt. Nach dem Dieselskandal möchten viele Leasingnehmer den Mietvertrag kündigen. Wertverlust und Fahrverbote für betroffene Fahrzeuge können diese schnell unrentabel machen. Wenn der Fuhrparkleiter das Leasing also beenden möchten, sollte dieser einen entsprechend erfahrenen Anwalt zu Rate ziehen, denn der Leasinggeber hat normalerweise kein Interesse daran, entgegenzukommen.

Alternative Langzeitmiete

Als Alternative erfreut sich die Langzeitmiete, also eine Miete von Fahrzeugen über mehrere Monate oder gar Jahre, eines zunehmenden Interesses. Bei den entsprechenden Anbietern können Fahrzeugverwalter die Fahrzeuge tatsächlich mieten anstatt sie zu kaufen oder zu leasen. Dadurch genießen diese, genau wie beim Leasing, genau kalkulierbare Fixkosten und eine bessere Planbarkeit. Im Gegensatz zu einer mehrjährigen Leasing-Vertragslaufzeit gibt es bei der Langzeitmiete auch deutlich kürzere Mietperioden, sodass mehr Flexibilität gewonnen wird.

Formular zur nachträglichen Anpassung von Leasingverträgen

Nicht immer können Fahrzeugverwalter Leasingverträge frühzeitig beenden. Eine Möglichkeit Mehr- oder Minderkilometer zu verhindern, ist durch die rechtzeitige Anpassung des Leasingvertrags. Durch die Anpassung können hohe Kosten zu Vertragsende verhindert werden. 

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