Umweltplakette

Wer in die Stadt fahren möchte, benötigt häufig eine Umweltplakette. Welche Sie für die Fahrt in die Umweltzone benötigen, lesen Sie bei uns.

Ampel

Grün, Gelb oder Rot - Wer braucht welche Umweltplakette?

Welche Farbe hätten Sie gerne? Ob nun Grün, Gelb oder Rot – die Farbe der Plakette entscheidet maßgeblich über die Einfahrt in eine der Umweltzonen. Das gilt nicht nur für deutsche Pkw und Lkw, auch ausländische Autos brauchen eine Umweltplakette. Denn diese Zonen, die fast ausschließlich in Ballungsräumen liegen, dürfen nur von Fahrzeugen mit niedrigem Schadstoffausstoß befahren werden. Und der ist durch die an der Windschutzscheibe klebende Umweltplakette sofort zu erkennen. 

Farbe zeigt Schadstoffausstoß an

Während die roten Plaketten Fahrzeuge mit den höchsten Emissionswerten kennzeichnen, markieren gelbe und grüne Plaketten, Fahrzeuge mit geringerem Schadstoffausstoß. Spezielle Verkehrszeichen weisen frühzeitig darauf hin, welche Fahrzeuge in die Umweltzone dürfen. Fast alle unserer Umweltzonen dürfen nur noch mit grüner Feinstaubplakette befahren werden. Neu-Ulm ist die Ausnahme – hier gilt auch die gelbe Plakette. Wer ohne Feinstaubplakette in eine Umweltzone einfährt, zahlt ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro.

Brauche ich unbedingt eine Umweltplakette?

Nein, denn Hamburg besitzt überhaupt keine Umweltzone. Allerdings haben alle anderen Großstädte und das Ruhrgebiet entsprechende Zonen eingerichtet. Deshalb ist es ratsam, sich vorsorglich eine Umweltplakette zu kaufen. Einen guten Überblick über alle Umweltzonen in Deutschland und die aktuell geltenden Regelungen erhalten Sie mit der Karte des Umwelt-Bundesamtes. E-Autos erhalten grundsätzlich eine grüne Plakette.

Von den Plaketten ausgenommen sind Motorräder und dreirädrige Kraftfahrzeuge, Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, mobile Maschinen/Geräte, Oldtimer, Behinderten-Kraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge, die mit Sonderrechten unterwegs sind.

Welche Kraftfahrzeuge erhalten Umweltplakette?

Keine Plakette erhält die Schadstoffgruppe 1. Zu ihr gehören Pkw ohne geregelten Katalysator, Diesel-Pkw nach EURO 1 oder schlechter und Lkw nach EURO 1 oder schlechter. Dazu zählen Fahrzeuge mit Ottomotor ohne geregelten Katalysator und Fahrzeuge mit Dieselmotor. Für alle anderen maßgeblich ist die Zuordnung in eine Schadstoffgruppe und der Emissionsschlüssel, der in den Fahrzeugpapieren angegeben ist.
Bei Fahrzeugpapieren, die ab dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden (Zulassungsbescheinigung Teil I), ist der Emissionsschlüssel an der 3. und 4. Stelle des Feldes 14.1 enthalten. Bei Fahrzeugpapieren, die vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden (Fahrzeugschein), findet man diesen im Feld „Schlüsselnummern zu 1“ an der 5. und 6. Stelle.

Wo bekomme ich die Plakette?

So unterschiedlich die Möglichkeiten sind, eine Umwelt- oder Feinstaubplakette zu kaufen, so unterschiedlich gestalten sich auch die Preise. Da die Höhe des Preises vom jeweiligen Anbieter festgelegt wird, liegen die Preise in der Regel zwischen 6 und 15 Euro. 

Die Plaketten gibt es:

  • bei Kfz-Zulassungsstellen
  • bei TÜV, Dekra und anderen Überwachungsorganisationen
  • in Kfz-Werkstätten, die eine Zulassung für die Durchführung von Abgasuntersuchungen (AU) haben
  • bei Anbietern im Internet

Für die Zuteilung einer Feinstaubplakette muss der Fahrzeugschein vorgelegt werden. Bei Online-Bestellung der Plakette benötigt man eine Kopie des Fahrzeugscheins. Die Plakette muss lesbar am Randbereich auf der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden. Und zwar so, dass sie zum einen von außen gut erkennbar ist und zum anderen die Sicht des Fahrers nicht einschränkt.

Wie lange ist die Plakette gültig?

Prinzipiell ist die Gültigkeit der Plakette nicht befristet. Allerdings wird eine neue Umweltplakette unter bestimmten Umständen fällig: 

  • Wenn das Fahrzeug umgemeldet wird und sich dabei das Kfz-Kennzeichen ändert.
  • Das eingetragene Kennzeichen nicht mehr lesbar ist, weil etwa die Farbe verblasst ist.
  • Umweltzonen im Ausland dürfen mit einer deutsche Feinstaubplakette nicht befahren werden. Als Tourist benötigt man eine Umweltplakette des jeweiligen Landes. Entweder lassen sie sich vorab online bestellen, oder vor Ort kaufen.
Rotes Auto mit brennendem Auspuff

Übrigens: Wer bewusst mit einer manipulierten Feinstaubplakette in eine Umweltzone fährt, macht sich strafbar. Und das ist kein Kavaliersdelikt: Da es sich um ein Urkundendelikt handelt, zieht das Geldstrafen und im Wiederholungsfall sogar noch Freiheitsstrafen nach sich.

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