- Mai 3, 2022
- Lesedauer: 4 Minuten
In vielen Unternehmen erhalten MitarbeiterInnen zusätzlich auch einen Dienstwagen. Der Staat unterstützt diese Firmenwagenregelung durch Steuerbegünstigungen – mit positiven Aspekten für ArbeitgeberInnen und Angestellte.
Das Dienstwagenprivileg
Es gibt Umstände, an denen sich Jahrzehnte lang nichts ändert – etwa das Dienstwagenprivileg. In vielen Unternehmen gehört ein Dienstwagen immer noch zum Standard. Neben den typischen Außendienstleistenden ist dieses Privileg häufig leitenden Angestellten vorbehalten. Dabei ist in manchen Betrieben die Grundregel: Je höher die ArbeitnehmerInnen eingestuft sind, desto größer darf der Motor und die Ausstattung des Autos sein. Klar, dass manche ArbeitnehmerInnen das bis ans Limit ausnutzen, um sich einen leistungsstarken Pkw zu konfigurieren. Das bestätigt auch der Blick auf die Motorleistung: Während private Pkws in Deutschland mit durchschnittlich 115 PS Motorleistung auskämen, hätten privat genutzte Dienstwagen mit 160 PS im Schnitt weitaus mehr Leistung, so eine Analyse der Denkfabrik „Agora Verkehrswende“ und des Öko-Instituts.
Große Subventionen, große Pkw
Zwei von drei neu zugelassenen Autos in Deutschland gewerblich genutzt. Davon geht wiederum die Hälfte in den gewerblichen Flottenbetrieb. Vor allem die Autoindustrie freut sich über den Kauf oder das Leasing von Firmenwagen. Und für Firmen sowie FahrerInnen gibt es zusätzliche Steuervorteile für Dienstwagen. Denn wer einen Firmenwagen beruflich und privat nutzt, wird vom Staat steuerlich begünstigt. Als Profiteure gelten Angestellte, die Limousinen oder SUVs fahren. Das Dienstwagenprivileg kostet den Staat nach Schätzungen jährlich zwischen drei und sechs Milliarden Euro.
Lukratives Dienstwagenprivileg
Haben Mitarbeitende gute Arbeit geleistet, dann motivieren ArbeitgeberInnen gerne mit Geschenken: Angestellte können auf einen Teil ihres Gehalts verzichten und bekommen stattdessen einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt. Für die Mitarbeitenden bedeutet das doppelten Grund zur Freude. Zum einen ist der Dienstwagen meist mehr wert, zum anderen dürfen sie diesen auch privat nutzen. Die Think-Tanks Agora Verkehrswende und Öko-Institut haben einmal durchkalkuliert, was das „Dienstwagenprivileg“ an finanziellem Gewinn bedeutet: Wählen Angestellte mit 71 000 Euro Bruttogehalt einen Diesel-SUV als Dienstwagen und fahren diesen viel privat – dann können ArbeitnehmerInnen einen Vorteil von insgesamt mehr als 3000 Euro erzielen. Ein Trick zum Sparen ist: Die ArbeitgeberInnen kaufen netto ein und können die Fahrzeugkosten als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. Das ist in Summe oft attraktiver, als baren Lohn zu zahlen. ArbeitnehmerInnen wiederum wählen ihrerseits häufig die Listenpreismethode zur Besteuerung. Bei dieser Methode geht eine private Nutzung in der pauschalen Steuerabrechnung besonders unter. Zusammengenommen ist das – nach Rechnung des Umweltbundesamtes – eine jährliche Subventionierung in Höhe von mindestens 3,1 Milliarden Euro.
Dienstwagen gegen Privat-Pkw
Besitzerinnen von Firmenwagen müssen diesen in der Regel nur mit einem Prozent des Listenpreises monatlich versteuern. Noch geringere Steuersätze, nämlich zwischen 0,25 und 0,5 Prozent, werden für elektrifizierte Fahrzeuge fällig. Bleiben wir bei den Angestellten mit 71 000 Euro Bruttogehalt. Der steht vor der Frage: Dienstwagen organisieren oder Privat-Pkw anschaffen? Zugrunde gelegt wird ein Diesel-Audi Modell Q5 und die Arbeitsfahrten (4000 km pro Jahr) sollten sie dabei per Kilometergeld abrechnen. Das private Auto wäre für sie klar von Nachteil. Denn egal, ob sie den privaten Anteil (16 000 km pro Jahr) per Fahrtenbuch abrechnet oder per Listenpreismethode: Der Dienstwagen ist lukrativer. Nicht nur für die Angestellten, sondern ebenso für ArbeitgeberInnen, die die Anschaffung und den Betrieb von der Steuer absetzen kann, was meist günstiger ist als die Lohnkosten.
Alle Kosten absetzbar
Ein weiterer Vorteil des Dienstwagenprivilegs: Die gesamten Anschaffungskosten eines Dienstwagens können von den ArbeitgeberInnen von der Steuer abgesetzt werden – Kraftstoff, Reparaturen und Verschleiß. Diese Vorteile haben Auswirkungen – die Nachfrage nach Pkws, die für die dienstliche Nutzung zur Verfügung gestellt werden sollen, bleibt unverändert hoch. Mehr als zwei Drittel der Neufahrzeuge mit über 200 PS werden an Unternehmen und Selbständige ausgeliefert. Die Nutzung öffentlicher, klimafreundlicher Verkehrsmittel wird hingegen unattraktiv, da sie nicht staatlich subventioniert und damit viel zu teurer sind.
Grünes Image mit E-Autos
Statt umweltfreundlicher Alternativen wird deshalb weiterhin das Auto – und ganz speziell – der Verbrenner genutzt. Eine Studie von Daniel Metzler, Andreas Humpe und Stefan Gössling (Herausgeber: Taylor & Francis Group) zeigt, dass Firmenwagen mit 2069 Kilometer pro Monat im Durchschnitt fast doppelt so viel gefahren werden, wie Privatfahrzeuge mit durchschnittlich 1069 Kilometern. Wer also Wert auf ein grünes Image legt, sollte sich bei der Wahl des Firmenwagens lieber auf E-Autos fokussieren. Übrigens: Laut einer neuen Studie von Transport & Environment (T&E) würde eine Reform der Firmenwagenbesteuerung in Deutschland dafür sorgen, dass bis 2030 zusätzlich eine Million neue Elektroautos auf die Straßen kommen. Der Vorteil: So können mehr als 40 Millionen Tonnen CO2 über die gesamte Nutzungsdauer eingespart werden. Auf der anderen Seite wollen Beschäftigte heute so flexibel wie möglich unterwegs sein – und nicht nur an ein Auto gebunden sein. Das Dienstwagenprivileg könnte zukünftig durch die Einführung von Mobilitätsbudget an Bedeutung verlieren.
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