- April 21, 2020
- Lesedauer: 2 Minuten
Wer als Fuhrparkleiter für den Personentransport zuständig ist, hat viel zu beachten. Die Fahrgäste sollen nicht nur sicher am Ziel ankommen – die Flotte muss nach jeder Fahrt auch ordnungsgemäß kontrolliert werden. Hier erfahren Sie, welche relevanten Vorschriften eingehalten werden müssen.
Wenn es um den Transport von Menschen geht, sind die gesetzlichen Regeln strikt ausgelegt. Die bezahlte und gewerblich durchgeführte Personenbeförderung wird in Deutschland durch das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelt. Das Gesetz gilt für Straßenbahnen, Omnibusse, Kraftfahrzeuge im Linien- und Gelegenheitsverkehr und somit auch für Taxis und Mietwagen. Im Gegensatz zum konventionellen Fuhrparkmanagement haben Unternehmen auf die Einhaltung vieler Vorschriften zu achten. Trotzdem sollen die Betriebsabläufe normal weiterlaufen, ohne hohe Extra-Kosten zu verursachen. Das geht schon bei der Pflege der Fahrzeuge los, die immer in einem Top-Zustand sein sollten. Deshalb ist es wichtig, gewisse Standards einzuhalten – etwa die Fahrzeuge nach jeder Fahrt ordnungsgemäß zu kontrollieren. Für die Sicherstellung dieser Qualitätsstandards ist der Fuhrparkmanager zuständig.
Achtung: Im März 2021 stimmte der Bundesrat dem vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf für ein neues PBefG zu. Informationen zu den Neuerungen im Personenbeförderungsgesetz finden Sie hier.
Checklisten aufstellen
Um den optimalen Einsatz aller Fahrzeuge zu gewährleisten, hilft eine Checkliste für die Fahrzeugkontrolle nach der Fahrt. So lässt sich ganz leicht sicherzustellen, dass das Fahrzeug kontrolliert und gewartet für die nächste Fahrt bereitsteht. Von technischen Problemen über Ruhe- und Lenkzeiten bis hin zur Sauberkeit des Fahrzeugs sollten Sie alle Prozesse der Fahrzeuge digital dokumentieren. Nur so lässt sich eine lückenlose Dokumentation sicherstellen. Schon kleine Fehler können schwere Konsequenzen haben. Sind Personen im Fahrgastraum nicht richtig gesichert, führen bereits kleinere Fahrunsicherheiten zu Verletzungen. Ganz wichtig: Immer dafür sorgen zu tragen, dass Fahrer vor dem Fahrtantritt die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeuges prüfen.
Jährliche Prüfungen für Taxen, Mietwagen und Kraftomnibusse
Alle zwei Jahre rollen wir beim TÜV vor und hoffen, dass unsere privaten Pkw es durch die strenge Prüfung schafft. Noch härter und häufiger trifft es gewerbliche Autos. Kraftfahrzeuge, die zur Personenbeförderung genutzt werden, unterliegen nämlich einer besonderen Prüfpflicht. Für diese hat der Gesetzgeber die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) erlassen. Die BOKraft ist für Unternehmen verpflichtend, die Fahrgäste mit Kraftfahrzeugen oder Kraftomnibussen befördern. Das bedeutet für Taxen, Mietwagen und Kraftomnibusse, dass sie neben der jährlichen Hauptuntersuchung zusätzlich eine Untersuchung nach § 41 BOKraft durchführen müssen. Geprüft wird:
Deklaration des Unternehmers und der Ordnungsnummer
Vorschriftsmäßige Werbung an Taxen und Mietwagen
Funktionsfähigkeit von Feuerlöschern und Verbandskästen in Kraftomnibussen
Türanlagenprüfung bei Kraftomnibussen
Kennzeichnung von Notausstiegen und Vollständigkeit von Nothämmern bei Kraftomnibussen
Besondere Bedingungen im Krankentransport
Schon beim gewerblichen Güterverkehr gibt es engmaschige Kontrollen und Anforderungen. Diese werden von Kleinbussen und Autos, mit denen Personen mit eingeschränkter Mobilität befördert werden, noch getoppt. Sie müssen ganz besondere Auflagen zur Sicherheit erfüllen. Darunter fallen etwa:
- Die Fahrzeuge mit Rampe oder Heckabsenkung als Einfahr- und Einstiegshilfen für Rollstühle ausrüsten
- Bei Rampen eine maximale Steigung von 20 Prozent
- Rutschsichere Einzelsitzschalen und Trittstufen
- Bei dem Transport von Rollstühlen ein sicheres Gurtsystem installieren und Rollstühle mit Kraftknoten versehen
- Wartung nach Herstellerangaben
- Ausnahmegenehmigungen für Parken und Halten in Verbotszonen beantragen
Das ist aber noch nicht alles. Neben der Schulung im Umgang mit Stress sollten Fuhrparkmanager Fahrer für jeden Fahrzeugtyp schriftlich zum Führen des Fahrzeuges beauftragen. Zusätzlich müssen Fahrer sowie Begleitpersonen mindestens einmal jährlich im sicheren Fahren sowie zum Thema „Rückwärtsfahren auf dem Betriebsgelände“ unterweisen werden – und die Durchführung dokumentieren lassen.