Auf Nummer Sicher – Rechtsschutzversicherung für Fuhrparkmanager

Brille liegt auf Notizheft

Eltern haften für ihre Kinder – und Fuhrparkleiter für ihre Fahrer. Zwar haftet generell das Unternehmen, das den Fuhrpark betreibt, doch im Regelfall wird die Halterhaftung an den Fuhrparkverantwortlichen übertragen. Dann gelten Fuhrparkmanager rechtlich als Fahrzeughalter  – und sind somit diejenigen, die für Vergehen der Dienstwagenfahrer, Poolnutzer und LKW-Fahrer haftbar gemacht werden können. Je größer der Fuhrpark, desto höher auch die Wahrscheinlichkeit, in Rechtsstreitigkeiten zu geraten. Eine Rechtschutzversicherung sorgt für ein überschaubares Risiko, die Tarife richten sich nach der Größe des Fuhrparks.

Je größer, desto höher das Risiko: Wann Fuhrparkmanager an Rechtsschutz denken müssen

Die Leistungen der Versicherungen sind ein Backup im Bedarfsfall –  idealerweise haben Fuhrparkleiter alles im Blick und stets alles unter Kontrolle. Aber da, wo Menschen zusammenarbeiten, passieren nun auch einmal Fehler. Damit diese nicht zu einem existenzbedrohenden Risiko werden, ist es wichtig, sich vorausschauend beraten zu lassen – und einmal durchzurechnen, ob eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist. Für kleine Fuhrparks ist das Risiko wesentlich geringer und der Kostenfaktor „Rechtsschutz für Fuhrparkmanager“ kann eventuell eingespart werden. 

Ist die Flotte groß und die Anzahl der Fahrer hoch, wäre es jedoch ein Sparen am falschen Ende. Strafrechtliche Verantwortung ist das Stichwort, über das man sich leider rechtzeitig Gedanken machen muss als Fuhrparkleiter. Denn entgeht ihm, dass ein Fahrer keine Fahrerlaubnis hat, oder entspricht die Fahrerunterweisung nach den Unfallverhütungsvorschriften nicht den gesetzlichen Anforderungen, drohen Geld- und schlimmstenfalls sogar Freiheitsstrafen. Was im ersten Moment durch gewissenhaftes Arbeiten und Kontrollieren gut vermeidbar scheint, erweist sich in der Praxis leider oft als schwieriger. Nicht jeder Mitarbeiter meldet ordnungsgemäß einen Führerscheinentzug aus Angst vor dem Jobverlust. Geschieht ein Unfall – etwa durch Sekundenschlaf– wird nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter zur Verantwortung gezogen. Besonders schwierig wird es, wenn ein Fuhrparkleiter für mehrere Standorte zuständig ist. So sorgfältig er auch arbeitet – es kann ihm trotzdem noch etwas entgehen. Und mit der Zunahme des Güterverkehrs auf den Straßen steigen leider auch die Unfallzahlen – und die der Gerichtsverfahren.

Rechtsschutzpakete für Fuhrparkleiter

Aus diesem Grund haben etliche Versicherungen passende Rechtsschutzpakete entwickelt, mit denen sich einzelne Bereiche, für die sonst der Fuhrparkverantwortliche haftbar wäre, absichern lassen. Der Fuhrparkleiter erhält damit Rechtsbeistand bei Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren – egal, ob eine Mautgebühr nicht korrekt bezahlt wurde oder gar der Vorwurf der fahrlässigen Tötung nach einem Unfall im Raum steht. Für die Verteidigung bei Verfahren im Verkehrsrecht gibt es spezialisierte Rechtsanwälte, deren Stundensätze bei bis zu 700 Euro liegen können. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Gerichts- und Anwaltskosten in voller Höhe. Aber nicht nur die Absicherung der Haftungsfragen ist wichtig. Arbeitsrechtsschutz ist ggf. miteinzubeziehen: Wenn es wegen der Rechtsstreitigkeiten zur Kündigung kommt, ist es von Vorteil, wenn der Fuhrparkverantwortliche auch hier Unterstützung erfährt. Achten Sie darauf, dass die Versicherung auch beim Vorwurf des vorsätzlichen Handelns greift. Die Kosten für die oftmals teuren Sachverständigengutachten und die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen sowie Nebenklagekosten sollten mit abgesichert sein. Je nachdem, wo die Fahrer unterwegs sind, ist auch an Dolmetscher- oder Übersetzungskosten zu denken.

Fazit

Die Versicherung sollte möglichst auf den eigenen Bedarf zugeschnitten sein – ein Vergleich der Angebote lohnt sich, denn nicht jedes Paket lohnt sich für jeden Fuhrpark. Eine kostenlose Servicehotline, bei der man im Bedarfsfall schnell ersten Rat zur weiteren Vorgehensweise erhält, ist eine gute Hilfe. Und bei aller Absicherung: Oberste Priorität hat natürlich immer die Einhaltung aller obliegenden Pflichten. Das sorgt für ein ruhiges Gewissen – und das ist unbezahlbar.

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