Bringen Unternehmen Treibhausgase und Brennstoffe durch ihre Tätigkeit in den Umlauf, muss ein Emissionsbericht verfasst werden. Dieser wird gemeinsam mit dem sogenannten Überwachungsplan erstellt. Abschließend wird aus der Bewertung aus dem Emissionsbericht die schlussendliche Emissionsabgabe berechnet und bestimmt.
Was ist ein Emissionsbericht?
Wer muss einen Emissionsbericht erstellen?
Ein Emissionsbericht muss von Unternehmen erstellt werden, die Brennstoffe in Umlauf bringen. Grundsätzlich gibt es für diese Unternehmen drei Hauptpflichten:
- Erstellung eines Überwachungsplans
- Jährliche Abgabe eines Emissionsberichts
- Vornahme der Abgabe in Höhe der Emissionen
INFOBOX
Zu Brennstoffen gehören Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Benzin, Diesel und ab 2023 auch Kohle. Demnach sind Unternehmen wie Großhändler oder Hersteller von Brennstoffen sowie Unternehmen, die Brennstoffe nach Deutschland importieren, zu der Erstellung eines Emissionsberichts verpflichtet.
Überwachungsplan und Emissionsplanerstellung
Die Erstellung eines Emissionsberichts und Überwachungsplans erfolgt pro Handlungsperiode. Dieser wird nach Fertigstellung vom Unternehmen an die deutsche Emissionshandelstelle (DEHSt) übermittelt. Der Überwachungsplan muss fortlaufend aktualisiert werden. Inhalt des Plans ist die Information über die in den Verkehr gebrachten Brennstoffe durch das Unternehmen. Außerdem werden die daraus entstandenen Emissionsmengen des Vorjahres dokumentiert. Diese Kennzahl wird wie folgt berechnet:
Brennstoffmenge (insgesamt) x Berechnungsfaktor = Emissionsmenge
Berechnungsfaktoren hier sind u.a. der Emissionsfaktor, der Heizwert, der biogene Anteil usw.!
Der Überwachungsplan muss auf Basis der Monitoring-Verordnung (Verordnung 601/2012/EU; MVO) erstellt werden, damit dieser zur Erstellung des Emissionsberichts grundlegend sein kann. In der Verordnung werden Vorschriften aufgeführt, die die Überwachung von und der Berichterstattung über die Treibhausgasemission und die Tätigkeitsdaten gemäß der Richtlinie 2003/87/EG beschreiben.
Wie wird der Emissionsbericht erstellt?
Der Emissionsbericht des Unternehmens muss in jedem Jahr bis spätestens 31.07. des aktuellen Jahres eingereicht werden. Dieser Bericht wird auf der Basis des Überwachungsplans erstellt. Alle Angaben aus dem Emissionsbericht müssen von einer zugelassenen Prüfstelle (z. B. TÜV Süd) zertifiziert werden. Bis zum 30.09 ist das Unternehmen dazu verpflichtet, ein Zertifikat zu den erbrachten Brennstoffemissionen abzugeben. Für jede Tonne CO2 muss demnach ein sogenanntes Emissionszertifikat abgegeben werden, dass die Emission der Tonne CO2 berechtigt.
HINWEIS ZUM EMISSIONSBERICHT
Bei Verstößen der Berichterstattung müssen Betriebe mit Sanktionen rechnen. Unternehmen, die keinen Emissionsbericht zum vorherigen Jahr eingereicht haben, kriegen ihr Konto im nationalen Emissionshandelsregister gesperrt. Bei fehlerhaften Berichten zahlen Betriebe eine Geldstrafe mit bis zu 500.000 Euro.
Wurden zu wenige Tonnen CO2 bis zum 30.09 von dem Betrieb angegeben, muss für jede nicht angegebene Tonne CO2 der doppelte Zertifikatspreis (2 x 25 Euro) gezahlt werden.
Erleichterungen in 2021 und 2022
Um die Effizienz in der Umsetzung und vor allem die Schnelligkeit der Umsetzung der Emissionsberichte gewährleisten zu können, sieht das BEHG eine Vereinfachung für die Jahre 2021 und 2022 vor. Im Rahmen dieser Vereinfachung kann beispielsweise auf den Überwachungsplan verzichtet werden. Außerdem kann das Unternehmen festlegen, dass die Berechnung der Emissionen auf Basis von Standardwerten erfolgt.
Emissionsberichtspflicht für Stadtwerke
Durch die Produktion von Treibhausgasen sind Stadtwerke dazu verpflichtet, jährlich einen Emissionsbericht zu erstellen. Dieser wird nach den bereits genannten Vorgaben erstellt. Der Bericht kann in folgende Bereiche aufgeteilt werden:
- Executive Summary
- Unternehmensprofil
- Design und Entwicklung des CO2-Profils
- CO2-Bilanz des Jahres
- Monitoring System
- Maßnahmen zur CO2-Reduktion
- Klimaneutralität
- Entwicklung in der Zukunft
Zum Abschluss des Emissionsberichts müssen die Referenzen aufgeführt werden. Zusätzliche Dokumente können im Anhang eingefügt werden.
CO2 Emissionen mit einer Fuhrparksoftware dokumentieren
Um einen Emissionsbericht zu erstellen und den CO2 Ausstoß des Betriebfuhrparks zu messen, können Fuhrparkleiter eine Software einsetzen. Die Fuhrparksoftware zeichnet automatisch den gesamten CO2 Ausstoß der Flotte sowie einzelner Fahrzeuge auf. Dadurch erhält das Unternehmen einen Überblick über die CO2 Emissionen und kann getätigte Maßnahmen sowie deren Einfluss auf den CO2 Ausstoß verfolgen. Zusätzlich können weitere Funktionen wie z. B. eine digitale Fahrzeugakte, elektronische Führerscheinkontrolle und eine Tourenplanung genutzt werden. Die folgende Broschüre gibt einen Einblick in die Funktionen der Fuhrparksoftware Vimcar Fleet.
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