- November 13, 2024
- Lesedauer: 6 Minuten
Das Dienstwagenprivileg abschaffen, reformieren oder doch bei der aktuellen Regelung bleiben? Die private Nutzung von einem Firmenwagen ist nicht nur ein Anreiz für Mitarbeiter – sie bringt oft finanzielle Vorteile mit sich. Doch ist das in Zeiten wandelnder Mobilität noch zeitgemäß? Ein Blick auf die aktuelle Lage.
Im Artikel erfahren Sie:
- Definition Dienstwagenprivileg: Ein Blick auf die Definition des Begriffs sowie auf die Bedeutung der Subvention für Umwelt- und Klimaschutz.
- Dienstwagenprivileg abschaffen oder reformieren: Hintergründe für die Kritik am Dienstwagenprivileg.
- Dienstwagenbesteuerung in der Zukunft: Mögliche Lösungen für die Zukunft, sobald es um die Besteuerung von Firmenwagen geht.
Was ist das Dienstwagenprivileg?
Es handelt sich beim Dienstwagenprivileg um eine steuerliche Vergünstigung für Arbeitnehmer, die ihren Firmenwagen auch für Privatfahrten nutzen. Die private Nutzung des Dienstwagens führt zum sogenannten geldwerten Vorteil, der zu versteuern ist.
Die wichtigsten Fakten zum Dienstwagenprivileg:
- Der Arbeitgeber stellt ein Fahrzeug zur Verfügung, dass auch privat verwendbar ist
- Das zu versteuernde Einkommen des Arbeitgebers wird durch den so entstehenden geldwerten Vorteil erhöht
- Steuerliche Subvention: Nur für Arbeitnehmer mit einem Dienstwagen
- Für die Versteuerung des geldwerten Vorteils lässt sich die 1%-Regel nutzen oder es wird ein Fahrtenbuch geführt
- 1%-Regel: Pauschale Versteuerung von 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs
- Fahrtenbuch: Nur tatsächlich erfolgte Fahrten werden versteuert
- Ebenfalls für Selbstständige und Freiberufler wichtig
Wer profitiert vom Dienstwagenprivileg?
Zuerst einmal profitieren vor allem Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen geschäftlich und privat nutzen, vom Dienstwagenprivileg. Vor allem Außendienstler und leitende Angestellte können in vielen Unternehmen weiterhin einen Dienstwagen nutzen, der als Privileg empfunden wird. Unternehmen können durch das Dienstwagenprivileg und die Vergünstigungen Mitarbeiter eher an sich binden.
Dienstwagenprivileg unter Kritik: Ein Relikt der Vergangenheit?
Teilweise wird das Dienstwagenprivileg als Relikt der Vergangenheit angesehen und steht seit einiger Zeit aus verschiedenen Gründen unter Kritik. Vor allem steht die Bevorzugung der wenigen Menschen mit Dienstwagen in der Kritik, da hier keine Gleichbehandlung der Steuerzahler vorliegt.
Folgende Kritikpunkte treten verstärkt auf:
- Ökologische Kritik: Fördert die Nutzung von leistungsstarken Fahrzeugen/ unterstützt umweltfreundliche Verkehrsmittel nicht
- Soziale/ steuerliche Kritik: Steuerzahler werden nicht gleich behandelt/ führt zu Steuerausfällen
- Fördert den Absatz von teuren und CO2-intensiven Verbrenner-Autos
- Einige wenige Menschen mit Dienstwagen werden bevorzugt (der Großteil der Menschen hat keinen Zugang dazu)
- Wer mehr privat fährt, profitiert stärker von der 1%-Regelung
Was bedeutet eine Abschaffung des Dienstwagenprivilegs?
Eine Abschaffung des Dienstwagenprivilegs geht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber mit finanziellen Auswirkungen einher. Die Abschaffung würde vermutlich eine verstärkte Nutzung umweltfreundlicherer Verkehrsmittel fördern. Jedoch kann es auch zu einer Überarbeitung der Vergütungsmodelle der Unternehmen führen, die häufig einen Dienstwagen einbeziehen.
Nicht zu unterschätzen sind jedoch die Konsequenzen für die Autoindustrie bei einer Abschaffung des Dienstwagenprivilegs. Befürworter der bisherigen Regelung weisen auf die große Bedeutung des Dienstwagenprivilegs für die deutsche Automobilindustrie hin. Firmenwagen sind dem Verband der Automobilindustrie VDA zufolge für die deutschen Hersteller sehr wichtig. Der deutsche Marktanteil habe bei Dienstwagen im Jahr 2022 ganze 82 Prozent betragen, im Gesamtmarkt dagegen nur 68 Prozent.
Dienstwagenprivileg reformieren statt abschaffen?
Da beide Seiten zu betrachten sind, wird eine Reformierung des Dienstwagenprivilegs anstelle einer reinen Abschaffung gefordert. So fordern Umweltverbände eine Reformierung, da die aktuelle Regelung die Mobilitätswende ausbremst und nicht mehr zeitgemäß wirkt. Eine Förderung kleinerer E-Autos könnte zur Einhaltung der Klimaziele beispielsweise durch eine Reform des Dienstwagenprivilegs erreicht werden. Auf diese Weise bleiben Mittel für Investitionen in Klimaschutz von staatlicher Seite aus übrig.
Verkehrsplaner der SPD schlagen zum Beispiel vor, die Steuern für Dienstwagen mit Verbrennungsmotor zu erhöhen. Der Vorschlag beinhaltet die Einführung eines neuen Systems, welches sich nach den CO2-Emissionen richtet. Eine Reform der Dienstwagenbesteuerung mit Fokus auf umweltfreundliche Antriebe ist denkbar.
Zwar ist die Zukunft des Dienstwagenprivilegs weiterhin völlig offen, jedoch ist eine Reform zum aktuellen Zeitpunkt wahrscheinlicher als die Abschaffung.
Dienstwagenprivileg abschaffen: Was könnte das einsparen?
Einer Studie des Forums Sozial-Ökologische Marktwirtschaft (FÖS) im Auftrag der Klima-Allianz Deutschland, des Deutschen Caritasverbandes und des WWF Deutschland zufolge bezahlt der Staat durch das Dienstwagenprivileg bis zu 5,5 Mrd. Euro. Beim Thema Dienstwagenprivileg abschaffen geht es somit um sehr hohe mögliche Einsparungen für den Staat.
Besonders zu beachten ist an dieser Stelle, dass vor allem die einkommensstärksten zehn Prozent der Bevölkerung mit mehr als 80.000 Euro Bruttojahresgehalt von der Regelung profitieren. Das Dienstwagenprivileg kostet den Staat nach Schätzungen jährlich zwischen drei und sechs Milliarden Euro. Die Nutzung öffentlicher, klimafreundlicher Verkehrsmittel wird hingegen unattraktiv, da sie nicht staatlich subventioniert und damit viel zu teurer sind.
Vorteile und Nachteile eines Dienstwagenprivilegs
Arbeitnehmer nutzen durch das Dienstwagenprivileg ein Fahrzeug zu sehr günstigen Konditionen – jedoch gibt es auch einige Nachteile und Kritikpunkte, die zu beachten sind.
Vorteile Dienstwagenprivileg | Nachteile Dienstwagenprivileg |
Geringere Kosten für den Dienstwagen für Arbeitnehmer | Steuerlast des Arbeitnehmers erhöht sich durch den Dienstwagen |
Zusätzliche steuerliche Vorteile für Elektro- und Hybridfahrzeuge | Höhere Sozialversicherungsbeiträge durch Versteuerung des geldwerten Vorteils |
Verwendung für dienstliche und private Zwecke | Nachteilig sobald der Anteil der Privatfahrten höher ist |
Kalkulierbare Kosten bei der 1%-Regelung | Höherer Aufwand bei einem manuellen Fahrtenbuch/ schwerer zu kalkulierende Kosten |
Ein privates Fahrzeug ist für Arbeitnehmer oft nicht mehr erforderlich | Teilweise sind zwei Fahrzeuge unumgänglich, was finanziell nachteilig ist |
Für Unternehmen: Mehr Kosten lassen sich steuerlich absetzen | Für Unternehmen: Erheblicher Arbeitsaufwand und anfangs höhere Kosten durch die Anschaffung |
Ein Vorschlag zur künftigen Besteuerung von Dienstwagen
Das Dienstwagenprivileg abschaffen und keine Alternative bieten, stellt keine wirkliche Option dar – daher an dieser Stelle eine mögliche Lösung zur künftigen Besteuerung von Dienstwagen.
Die Bertelsmannstiftung empfiehlt eine allgemeine Anhebung der 1-%-Regel für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor und Plug-in-Hybride auf zwei Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat.
Für Elektroautos bleibt vorerst der bestehende Steuervorteil erhalten: Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 95.000 Euro unterliegen einer pauschalen Besteuerung von 0,25 Prozent. Bei Bruttolistenpreisen über 95.000 Euro beträgt die pauschale Besteuerung 0,5 Prozent. Die Grenze der Bruttolistenpreise wurde mehrfach angehoben, um den Absatz teurerer Elektrofahrzeuge zu steigern.
Es ist ratsam, ein Enddatum für die steuerlichen Vergünstigungen von batterieelektrischen Fahrzeugen (BEV) in der Dienstwagenbesteuerung festzulegen, vorzugsweise bis zum Jahr 2030 oder sobald das aktuelle Ziel der Bundesregierung von 15 Millionen Elektrofahrzeugen erreicht ist. Der schrittweise Abbau der Vergünstigungen für elektrische Dienstwagen lässt sich in Betracht ziehen, um dauerhafte Subventionierungen von Elektrofahrzeugen im Dienstwagensektor zu verhindern. So lässt sich die Elektrifizierung möglicherweise beschleunigen.
Die Besteuerung des Arbeitswegs bleibt dem Vorschlag zufolge unverändert. Hier gelten weiterhin 0,03 Prozent pro Kilometer der einfachen Strecke zwischen Arbeits- und Wohnstätte. Die Möglichkeit einer detaillierten Abrechnung privater Fahrten durch das Führen eines Fahrtenbuchs bleibt erhalten. Im Idealfall lässt sich eine solche Option durch digitale Lösungen unterstützen, die den Datenschutz gewährleisten.
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Fazit zur möglichen Abschaffung des Dienstwagenprivilegs
Die Debatte um das Dienstwagenprivileg ist komplex und berührt verschiedene wirtschaftliche und gesellschaftliche Aspekte. Eine Reformation oder Abschaffung hängt von politischen Entscheidungen und gesellschaftlichen Prioritäten ab. Wer einen Dienstwagen privat nutzt, bekommt Anschaffungskosten, Steuern und teilweise auch Sprit vom Arbeitgeber bezahlt. Diesen geldwerten Vorteil müssen Nutzer des Fahrzeugs versteuern. Subventioniert werden durch das Dienstwagenprivileg besonders stark Oberklassemodelle und SUV, weniger jedoch Kleinwagen.
Kritiker fordern eine Verringerung der steuerlichen Vergünstigungen für Dienstwagen sowie eine Abschaffung der Pauschalbesteuerung. Auf diese Weise können öffentliche Verkehrsmittel als attraktive Alternative gelten. Schon jetzt macht es oftmals Sinn, in Sachen Versteuerung des geldwerten Vorteils auf ein elektronisches Fahrtenbuch zu setzen und nicht mehr auf eine Pauschalbesteuerung. Die Zukunft des Dienstwagenprivilegs bleibt aktuell spannend, da die Auswirkungen auf Umwelt, Arbeitswelt und Absatzzahlen der Fahrzeuge spürbar sein werden.
FAQ zum Dienstwagenprivileg Abschaffen
1. Warum wird eine Abschaffung des Dienstwagenprivilegs gefordert?
Das Dienstwagenprivileg fördert besonders stark große SUVs und Fahrzeuge, die als nachteilig zum Erreichen von Klimazielen angesehen werden. Außerdem wird bemängelt, dass die Subvention den Staat viel kostet und vor allem die einkommensstärksten Arbeitnehmer begünstigt. Eine steuerliche Gleichbehandlung ist hier nicht vorhanden.
2. Wer profitiert besonders vom Dienstwagenprivileg?
Vom Dienstwagenprivileg profitieren vor allem die einkommensstärksten Arbeitnehmer, die über einen Dienstwagen verfügen. Nur wer einen Dienstwagen vom Arbeitgeber erhält, der auch für Privatfahrten zum Einsatz kommen darf, profitiert wirklich von der Regelung.
3. Wie sieht die Zukunft des Dienstwagenprivilegs aus?
Bisher ist die Zukunft des Dienstwagenprivilegs völlig unklar. Sowohl eine vollständige Reform als auch eine Abschaffung davon sind möglich. Relativ sicher ist jedoch schon, dass die Zukunft an diesem Punkt größere Veränderungen mit sich bringt.
4. Welche Vorschläge gibt es für eine Reform des Dienstwagenprivilegs?
Eine Anhebung der 1%-Regelung auf pauschale 2 Prozent ist genauso möglich wie eine Veränderung der bestehenden Regelungen, um kleinere E-Autos mehr zu fördern. Vorschläge sind dabei recht unterschiedlich, jedoch geht der Trend vermutlich bei einer Reform weg von der Förderung der größeren Verbrenner, die nicht als klimafreundlich anzusehen sind.
5. Warum ist der Staat daran interessiert, dass Dienstwagenprivileg abzuschaffen?
Die Kosten für die Subvention durch das Dienstwagenprivileg durch den Staat werden auf rund 3 bis 6 Milliarden Euro jährlich geschätzt. Da es sich um eine Subvention handelt, die dem Erreichen der Klimaziele eher entgegen steht, ist der Staat besonders an einer Reformierung oder Abschaffung des Dienstwagenprivilegs interessiert.
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