Flott unterwegs – Fahrtenbuch mit dem Motorrad

ein Mottorradfahrer

Wer Motorrad fährt, mag vermutlich den Nervenkitzel – lästige Pflichten wie die Fahrzeugversteuerung oder die Halterhaftung bleiben deswegen leider nicht aus. Hier erfahren Sie wie Sie als Motorradfahrer mit einem Fahrtenbuch Steuern sparen und bei einer Fahrtenbuchauflage den Überblick behalten können.

Fahrtenbücher dienen dazu, die Strecken, die mit einem Kraftfahrzeug zurückgelegt werden zu dokumentieren – das geht auch bei Motorrädern. In der Regel gibt es zwei Fälle, bei denen ein Fahrtenbuch bei einem Motorrad zum Einsatz kommt. Erstens, Sie nutzen Ihr Motorrad anstelle eines Autos als eine Art „Dienstwagen“ oder aber zweitens, die Fahrtenbuchführung wurde Ihnen nach Verkehrsverstößen vom Gesetzgeber auferlegt, um den Fahrzeugfahrer genau identifizieren zu können. Bei beiden Varianten gibt es einiges zu beachten.

Motorrad als Dienstfahrzeug

Sollte Ihnen Ihr Arbeitgeber ein Motorrad für betriebliche Fahrten bereitstellen und private Fahrten erlauben, so ist das Fahrtenbuch eine Möglichkeit für Sie Ihr Fahrzeug zu versteuern. Wieso ist das nötig? Wenn Ihr Motorrad quasi ein Firmenwagen auf zwei Rädern ist, gelten die gleichen Regeln wie für ein Auto. Nutzen Sie Ihr Fahrzeug zu einem Großteil betrieblich, aber auch für Privatfahrten, so entsteht ein

ein Motorrad
Auch ein Motorrad kann als Dienstfahrzeug dienen.

geldwerter Vorteil, den Sie beim Finanzamt versteuern müssen. Dies kann per 1-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch geschehen.

Bei der Ein-Prozent-Methode wird Ihr Motorrad nach seinem Bruttolistenpreis versteuert. Liegt dieser beispielsweise bei 10.400 Euro, so müssen Sie 104 Euro Steuern pro Monat zahlen. Auf das gesamte Steuerjahr hochgerechnet wären dies also 1.248 Euro.

Bei der Fahrtenbuchmethode werden die tatsächlichen Kosten berechnet, die für Sie pro Kilometer im Jahr anfallen und anschließend wird der auf diese Weise genau berechnete Privatanteil Ihrer Fahrten versteuert. Durch diese genaue Ermittlung der Betriebskosten und Kilometer kann es zu einer Steuerersparnis kommen. 

Was ist nun der Vorteil eines Fahrtenbuchs? Ein Fahrtenbuch lohnt sich vor allem dann für Sie wenn über 50% der mit Ihrem Motorrad getätigten Fahrten betrieblich sind. Zudem ist es im Vergleich zur Ein-Prozent-Methode besonders günstig, wenn der Bruttolistenpreis Ihres Fahrzeugs sehr hoch angesetzt ist. Mit einem Firmenwagenrechner können Sie Ihre Steuerersparnis durch ein Fahrtenbuch genau berechnen

Fahrtenbuchpflicht durch den Gesetzgeber

Ein Fahrtenbuch kann Ihnen als Fahrzeughalter eines Motorrads vom Gesetzgeber auferlegt werden – dies erfolgt bei Verstößen im Straßenverkehr. Dabei gilt zu beachten, dass nach §25a StVG die Halterhaftung nur für den ruhenden Verkehr gilt und bei einem Verstoß im Fließverkehr der jeweilige Fahrer selbst haftet. Das bedeutet, dass einem Fahrzeughalter, der nicht bereit ist sich darüber zu äußern, wer das Motorrad beim Verstoß gefahren ist, nach §31a StVZO eine Fahrtenbuchführung auferlegt werden kann. Dies heißt konkret, dass in einem Fahrtenbuch vor Beginn jeder Fahrt der vollständige Name, die Anschrift des Fahrzeugführers (des Fahrers), das amtliche Kennzeichen, Datum und Uhrzeit angeben muss. Hinzukommen nach der Fahrt das Fahrtende, Datum und Uhrzeit. Das Fahrtenbuch mit diesen Angaben muss der zuständigen Behörde jederzeit auf deren Verlangen vorgelegt werden können.

Wann kommt es zu einer Fahrtenbuchauflage?

Zu einer Fahrtenbuchauflage kann es schon nach einem einzigen Verstoß kommen. Bei Dauer der auferlegten Fahrtenbuchführung kann es zu Unterschieden kommen, denn sie richtet sich nach der Schwere des Verstoßes. Für Motorradfahrer gilt hier zu beachten: Die Fahrtenbuchauflage ist oft länger als bei einem Pkw, da die Wintermonate, in denen das Motorrad nicht genutzt wird, aufgerechnet werden. Erhalten Sie zum Beispiel eine Fahrtenbuchauflage für 15 Monate, die bei einem Auto nur 12 Monate gelten würde, liegt das daran, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Sie Ihr Motorrad im Winter drei Monate nicht fahren. In den Wintermonaten, in denen das Motorrad außer Betrieb ist, kann jedoch keine Belastung durch ein Fahrtenbuch entstehen.

Bei geringeren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung lohnt es sich durch einen Anwalt prüfen zu lassen, ob die Fahrtenbuchauflage wirklich notwendig und rechtens ist. Zudem ist zu beachten, dass die Behörden ausreichende Ermittlungsschritte eingeleitet haben. Die Behörden müssen pflichtgemäß und auf Erfahrungswerten aus ähnlichen Fällen Maßnahmen ergriffen haben, die zur Fahrerermittlung führen können. Dazu zählt unter anderem die Einhaltung gewisser Fristen, im Idealfall eine zweiwöchige Befragung des Fahrzeughalters. Danach kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Halter sich nicht mehr daran erinnert, wer sein Motorrad gefahren ist. Mehr über die Fahrtenbuchauflage können Sie hier nachlesen. Einfacher machen Sie es sich jedoch, wenn Sie immer einen Überblick über die Nutzung Ihres Motorrads behalten – und vielleicht sowieso schon ein Fahrtenbuch führen, wenn verschiedene Fahrer ein Fahrzeug nutzen.

In jedem Falle lohnt sich zudem bei einem überwiegend betrieblich genutzten Fahrzeug eine Überprüfung, ob die Fahrtenbuchführung aus steuerlichen Gründen sinnvoll ist. Egal ob bei Auflage durch den Gesetzgeber oder aus eigener Entscheidung können Ihnen elektronische Fahrtenbücher dabei helfen, eine umständliche Zettelsammlung und viel Ärger zu ersparen. Über digitale Fahrtenbücher können Sie sich hier weiter informieren.

VIMCAR – Ihr Partner für eine unkomplizierte Fahrtenbuchführung.

Das manuelle Führen eines Fahrtenbuchs kann schnell zu einer zeitaufwendigen und fehleranfälligen Aufgabe werden. Mit dem digitalen Fahrtenbuch von VIMCAR gehört dies der Vergangenheit an. Unsere Technologie erfasst jede Fahrt automatisch und sorgt für eine nahtlose, finanzamtkonforme Dokumentation. Entdecken Sie, wie VIMCAR Ihnen hilft, Zeit zu sparen und Ihre Fahrtenbuchführung zu vereinfachen.

Weitere Artikel & Vorlagen

Melden Sie sich jetzt
für den kostenlosen
Online-Kurs an!

Melden Sie sich jetzt
für den kostenlosen
Online-Kurs an!

Hiermit akzeptiere ich die AGB und Datenschutzbestimmungen der Vimcar GmbH.

Wir nutzen Ihre Daten zur Bereitstellung unserer Dienstleistung. Durch das Absenden dieses Formulars akzeptieren Sie von uns per Mail und Telefon kontaktiert zu werden. Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Melden Sie sich hier für unseren Newsletter an und werden Teil unser 5,000 Leser.

Melden Sie sich jetzt
für den kostenlosen
Online-Kurs an!