Kilometerpauschale

Die Kilometerpauschale ist eine Form der Versteuerung, die Sie alternativ zur 1-Prozent-Methode oder zum Fahrtenbuch anwenden können. Das ist jedoch nur möglich, sofern das Auto in das notwendige Privatvermögen eingestuft wurde. Die Pauschale ist gesetzlich festgelegt und beläuft sich aktuell bei einem Pkw auf 0,30 Euro pro geschäftlich gefahrenen Kilometer (Betriebsfahrt).

Die Kilometerpauschale

Berechnung der Steuerersparnis bei einem PKW: Sie multiplizieren die Gesamtsumme der gefahrenen Kilometer mit 0,30 Euro. So erhalten Sie einen Betrag, den Sie sich in Teilen oder ganz erstatten lassen können. Die Erstattung erfolgt bei Ihrem Arbeitgeber oder dem Finanzamt. Beachten Sie jedoch die Ausnahmen im Urlaub und bei der Heimfahrt zur Familie. Ausgenommen von der Anwendung dieser Pauschale sind Reisen – bei Ihnen dürfen Sie die pauschale Kilometersätze nicht absetzen. Bei einer sogenannten Familienheimfahrt lohnt sich eine Vorabinformation zur richtigen Angabe.

Nutzen Sie ein privates Fahrzeug auch für betriebliche Fahrten, können Sie diese Geschäftsfahrten bei einer Gewinnermittlung in der Steuererklärung geltend machen. Die Ermittlung kann entweder über eine Berechnung der tatsächlichen Kilometerkosten oder über eine Kilometerpauschale für Dienstreisen erfolgen. Gerade wer einen weiten Arbeitsweg hat oder oft für die Firma betrieblich unterwegs ist, kann mit einer Kilometerpauschale Steuern sparen. Der Pauschalwert zur Berechnung der Steuerabzüge beläuft sich aktuell bei einem Pkw auf 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer. Nicht nur bei einem Auto können Sie die Kilometerpauschale nutzen. Bei einem Motorrad oder Moped kommt ein Pauschalwert von 0,20 Euro pro Kilometer zum tragen.

Personen schauen auf eine Karte auf dem Smartphone

Auf den Kilometer genau

Viele OrdnerEntscheiden Sie sich für die Berechnung der tatsächlichen Kilometerkosten, müssen Sie sämtliche Belege, beispielsweise über die Benzin- oder Versicherungskosten gründlich sammeln. Um die Kosten bei der Gewinnermittlung geltend zu machen, addieren Sie die Belege anschließend, um die Gesamtkosten des relevanten Steuerjahres zu ermitteln. Im Anschluss teilen Sie diese Gesamtsumme durch die im Jahr gefahrenen Kilometer, wodurch Sie die Kosten für den einzelnen Kilometer errechnen. Dieser Wert wird dann mit allen betrieblichen Fahrten multipliziert – es ergibt sich der Kostenaufwand für berufliche Zwecke.

Der Aufwand dieses Prozedere ist klar ersichtlich: Mit großer Sorgfalt müssen Sie Belege sammeln, wobei es zu Fehlern und Lücken kommen kann. Eine Erleichterung liefert ein regelmäßig geführtes Fahrtenbuch, in dem die Daten direkt nach der Fahrt eingetragen werden können.

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