Die Kilometerpauschale ist eine Form der Versteuerung, die Sie alternativ zur 1-Prozent-Methode oder zum Fahrtenbuch anwenden können. Das ist jedoch nur möglich, sofern das Auto in das notwendige Privatvermögen eingestuft wurde. Die Pauschale ist gesetzlich festgelegt und beläuft sich aktuell bei einem Pkw auf 0,30 Euro pro geschäftlich gefahrenen Kilometer (Betriebsfahrt).
Die Kilometerpauschale
Berechnung der Steuerersparnis bei einem PKW: Sie multiplizieren die Gesamtsumme der gefahrenen Kilometer mit 0,30 Euro. So erhalten Sie einen Betrag, den Sie sich in Teilen oder ganz erstatten lassen können. Die Erstattung erfolgt bei Ihrem Arbeitgeber oder dem Finanzamt. Beachten Sie jedoch die Ausnahmen im Urlaub und bei der Heimfahrt zur Familie. Ausgenommen von der Anwendung dieser Pauschale sind Reisen – bei Ihnen dürfen Sie die pauschale Kilometersätze nicht absetzen. Bei einer sogenannten Familienheimfahrt lohnt sich eine Vorabinformation zur richtigen Angabe.
Nutzen Sie ein privates Fahrzeug auch für betriebliche Fahrten, können Sie diese Geschäftsfahrten bei einer Gewinnermittlung in der Steuererklärung geltend machen. Die Ermittlung kann entweder über eine Berechnung der tatsächlichen Kilometerkosten oder über eine Kilometerpauschale für Dienstreisen erfolgen. Gerade wer einen weiten Arbeitsweg hat oder oft für die Firma betrieblich unterwegs ist, kann mit einer Kilometerpauschale Steuern sparen. Der Pauschalwert zur Berechnung der Steuerabzüge beläuft sich aktuell bei einem Pkw auf 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer. Nicht nur bei einem Auto können Sie die Kilometerpauschale nutzen. Bei einem Motorrad oder Moped kommt ein Pauschalwert von 0,20 Euro pro Kilometer zum tragen.
Auf den Kilometer genau
Der Aufwand dieses Prozedere ist klar ersichtlich: Mit großer Sorgfalt müssen Sie Belege sammeln, wobei es zu Fehlern und Lücken kommen kann. Eine Erleichterung liefert ein regelmäßig geführtes Fahrtenbuch, in dem die Daten direkt nach der Fahrt eingetragen werden können.
Erhalten Sie mehr Informationen zur Kilometerpauschale und zur Versteuerung von Firmenwagen und von Poolfahrzeugen . Die Broschüren erklären Ihnen alles, was Sie zur Dienstwagenversteuerung wissen müssen.