Dienstrad

Das Dienstrad ist eine ökologische Variante zum PKW, dem Firmenwagen steuerlich weitgehend gleichgestellt und eine gute Alternative. Doch was sind Vor- und Nachteile? Und welche Rolle spielt es im Moment?

Prestige, Macht und Statussymbol – der eigene Dienstwagen steht seit langem für den Erfolg in einem Unternehmen. Doch mittlerweile bekommt er Konkurrenz durch das Dienstfahrrad. Aktuell hat die Coronakrise den Verkauf der Fahrräder auf ein Allzeithoch befördert. Bereits im letzten Jahr stiegen immer mehr Berufstätige auf das Rad um, um entspannt und fit bei der Arbeit anzukommen. Im „Fahrrad-Monitor Deutschland 2019“ haben fast ein Drittel der berufstätigen und Azubis angegeben, das Fahrrad mindestens ein paar Mal pro Woche auf dem Weg zur Arbeit zu nutzen. Diesen Trend spüren auch viele Firmen, die statt Firmenwagen auch Diensträder für Mitarbeiter anbieten. Experten schätzen, dass mittlerweile knapp 300.000 Dienstfahrräder in Deutschland im Einsatz sind. Diese Popularität verwundert kaum: Im Jahr 2019 wurden 4,31 Millionen Fahrräder in Deutschland verkauft, davon 1,36 Millionen E-Bikes. Neben dem Firmenwagen spielt das Dienstfahrrad aber noch eine Außenseiterrolle.

Dienstfahrrad steuerlich absetzbar

Pluspunkte für das Dienstfahrrad gibt es viele. Neben dem Umweltaspekt findet sich ein weiterer im steuerlichen Bereich. So muss – im Gegensatz zum Firmenwagen – der Anfahrtsweg zur Arbeit mit dem Fahrrad nicht versteuert werden. Außerdem sind Dienstwagen und Dienstfahrrad steuerlich gleichgestellt: Auch E-Bikes können außerhalb der Arbeitszeit für private Fahrten genutzt werden.

Beste Option: Fahrrad-Leasing

Dienstfahrrad
Ein Dienstfahrrad.

Auch das Leasing von Fahrrädern hat sich etabliert. Unternehmen und Mitarbeiter können dadurch die zahlreichen Vorteile eines Dienstfahrrads bestens nutzen. Die Anbieter von Leasing-Fahrrädern können dabei auf unterschiedlichste Modelle zugreifen. Von normalen Fahrrädern über E-Bikes bis hin zu Lastenfahrrädern mit elektronischer Verstärkung – für jeden Anlass das richtige Rad. Die Vorteile des Leasings sind:

  • Die meisten Verträge beinhalten einen Rundum-Service mit Reparatur, Ersatzrad sowie Austausch nach Vertragsende.
  • Unternehmer müssen keine hohen Kosten investieren, sondern nur monatliche Leasingraten zahlen. 
  • Leasingraten sowie Versicherungsbeiträge zählen zu den Betriebskosten und lassen sich steuerlich absetzen. 
  • Nach dem Ende der Vertragslaufzeit kann der Mitarbeiter sein Wunschrad privat übernehmen, wenn er dafür einen prozentualen Anteil am Restwert bezahlt.

Dienstfahrrad oder Firmenwagen?

Lastenfahrrad
Mit einem Lastenfahrrad lässt sich schwere Ladung transportieren.

Wie so häufig lässt sich diese Frage nicht so einfach beantworten. Sie hängt unmittelbar mit der Art des Einsatzes zusammen. In verschiedenen Bereichen gibt es Vor- und Nachteile bei Firmenwagen wie auch Dienstrad. 

  • Bei kurzen Strecken spricht alles für das Zweirad. Die lästige Parkplatzsuche entfällt und man ist schneller bei dem Kunden als mit dem Auto. 
  • Selbst schwere Güter lassen sich mit dem E-Lastenfahrrad heute problemlos transportieren.
  • Eine holländische Studie konnte beweisen, dass radfahrende Arbeitnehmer seltener krankheitsbedingt ausfallen und fitter sind.
  • In Zeiten des Klimawandels können sich Arbeitgeber mit Dienstfahrrädern in Nachhaltigkeit profilieren.
  • Wer mit dem Rad zur Arbeit kommt und dies auch für dienstliche Fahrten nutzt, benötigt keinen Pkw-Stellplatz.
  • Ein Dienstwagen hingegen kann bei jeder Wetterlage genutzt werden. Mitarbeiter kommen trocken bei ihren Kunden an. 
  • Geht es darum Güter zu transportieren, oder Besuche bei weit entfernten Kunden zu tätigen, kommt man am Pkw kaum vorbei.

Dienstfahrrad, aber welches?

Wenn es um die Auswahl von Diensträdern geht, sind fast alle Zweiräder dafür geeignet. Dazu zählen selbst Rennräder, Mountainbike und E-Bikes, die den Fahrer mit einer Geschwindigkeit bis 25 Kilometer pro Stunde unterstützen. Für Pedelecs (S-Pedelecs) mit bis zu 45 Stundenkilometer benötigt man nicht nur Führerschein, Versicherungskennzeichen und Helm – das Finanzamt setzt sie auch mit dem Dienstwagen gleich.

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