Die Hauptuntersuchung, auch als TÜV-Prüfung bekannt, kennt jeder. Aber wo liegt genau der Unterschied zur regelmäßigen UVV Prüfung?
Das sind die Unterschiede zwischen Hauptuntersuchung und UVV Prüfung
Bis das der TÜV uns scheidet. Ein bekannter Spruch, der als Aufkleber so manche Heckscheibe von Autos verzierte. Aber es ist auch ein ewiger Treueschwur des Besitzers an sein Gefährt, der durch herzlose Techniker immer wieder gebrochen wurde. Seit 70 Jahren besteht nun die Pflicht zur „Hauptuntersuchung für Kraftfahrzeuge“ (HU) in regelmäßigen Zeitabständen. Im Fokus liegt hier ganz klar die Verkehrssicherheit. Entspricht das Fahrzeug nicht mehr den Anforderungen der Verkehrssicherheit, kann entweder nachgebessert werden oder das Fahrzeug wird aus dem Verkehr gezogen. Die HU findet in regelmäßigen Abständen nach zwölf oder 24 Monaten statt – nur bei Neufahrzeugen ist die erste Hauptuntersuchung nach 36 Monaten fällig.
Was wird bei der HU geprüft?

Wann eine Hauptuntersuchung ansteht, ist wie bei der UVV Prüfung durch eine Prüfplakette gekennzeichnet, die auf dem Kennzeichen angebracht ist. Die Durchführung der Hauptuntersuchung muss von der verantwortlichen Person dokumentiert werden und ist an den Fahrzeughalter auszuhändigen. Gleiches gilt für eine Sicherheitsprüfung. Diese Berichte müssen bis zur nächsten Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung aufbewahrt werden. Eine Sicherheitsprüfung ist etwa bei Bussen und anderen Kraftfahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen, Kraftfahrzeugen, die zur Güterbeförderung bestimmt sind und Anhängern durchzuführen. Die HU umfasst Prüfungen aller technischen Details, die das Fahrzeug sicher durch den Verkehr gleiten lassen. Dazu zählen u.a. Bremsen, Elektrik aber auch die Abgasuntersuchung (AU) – das verlangt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Fahrzeugprüfung nach UVV
Bei der UVV Prüfung hingegen sollten alle gewerblich genutzten Fahrzeuge mindestens einmal im Jahr durch einen Sachkundigen geprüft werden. Geschäftlich genutzte Privatfahrzeuge sind davon jedoch unberührt. Dabei erfolgt die Prüfung unter Berücksichtigung der Betriebssicherheit, die sich aus Arbeitssicherheit und Verkehrssicherheit zusammensetzt und ebenfalls mit einer Prüfplakette dokumentiert wird. Es ist nach § 57 Abs. 1 DGUV Vorschrift 70 übrigens durchaus möglich, auf eine Prüfung durch einen Sachkundigen zu verzichten. Und zwar dann, wenn die vom Hersteller vorgeschriebenen Inspektionsintervalle ordnungsgemäß durchgeführt wurden und mängelfreie Ergebnisse vorliegen. Zusätzlich sollten die Nachweise der durchführenden Fachwerkstatt auch den mängelfreien arbeitssicheren Zustand ausweisen. Dafür müssen Verantwortliche auf die Prüfung nach § 57 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 70 auf der Inspektionsrechnung hinweisen. Ist das nicht ausdrücklich im Prüfbericht gekennzeichnet, muss die Fahrzeugprüfung trotz durchgeführter mängelfreier Inspektionen durchgeführt werden.

Fahrerkontrolle ist wichtig
Trotz aller Prüfplaketten und technischer Bestätigungen: Die regelmäßige Kontrolle des Fahrzeugs durch das Fahrpersonal bleibt ein wichtiger Bestandteil im Fuhrpark. Vor jeder Fahrt hat der Dienstwagennutzer stets darauf zu achten, ob das Fahrzeug in mängelfreiem Zustand ist. Bei allen auftretenden Mängeln sollte der Fahrer sofort Meldung an den Fuhrparkmanager machen. Denn auch die Kontrolle durch das Fahrpersonal zählt zur UVV Prüfung, um den allgemeine Zustand des Fahrzeugs vor und während der Fahrt zu überprüfen.
Ablauf einer Hauptuntersuchung
Im folgenden Video wird Ihnen der Ablauf der HU im Detail erklärt.
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