- Juli 1, 2024
- Lesedauer: 6 Minuten
Mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Elektromobilität stellt sich die Frage, ob es für Unternehmen sinnvoll ist, in E-Fahrzeuge zu investieren. Neue Förderprogramme der Bundesregierung sollen den Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter vorantreiben und somit die Elektromobilität attraktiver gestalten. Wir geben einen Überblick über die aktuellen Förderungen und analysieren, ob sich die Investition in E-Fahrzeuge für den Fuhrpark von Unternehmen lohnt.
Vor Kurzem hat Bundesverkehrsminister Volker Wissing eine neue Förderung für Schnellladeinfrastruktur angekündigt, die sich gezielt an Unternehmen mit gewerblich genutzten Fahrzeugen richtet. Insgesamt werden 150 Millionen Euro bereitgestellt, um den Aufbau von Schnellladepunkten für gewerbliche E-Fahrzeuge zu unterstützen. Diese Maßnahme ist Teil eines umfassenden Programms zur Förderung der Elektromobilität, das zusätzlich zur bisherigen Ladeinfrastruktur- und Fahrzeugförderung umgesetzt wird. Besonders relevant dürfte das Programm für Unternehmen sein, die auf Elektromobilität umsteigen möchten, und betrifft die Transport- und Logistikbranche sowie andere gewerbliche Flottenbetreiber. Das ist wichtig, denn die Bundesregierung hatte bereits die bedeutendsten Förderprogramme für Fahrzeuge eingestellt, einschließlich des Umweltbonus für Pkw und der KsNI-Förderung für Lkw. Zudem sind seit dem 1. September 2023 gewerbliche Fahrzeughalter nicht mehr berechtigt, den Umweltbonus zu beantragen.
E-Autos: Förderung für Flottenbetreiber
Die neuen Fördergelder sollen hauptsächlich in den Aufbau von Schnellladepunkten für Transport- und Logistikunternehmen, Handwerksbetriebe sowie Flottenbetreiber, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter fließen. Eine wichtige Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Strom für die Ladevorgänge aus erneuerbaren Energien stammt. Zudem muss die Schnellladeinfrastruktur innerhalb Deutschlands errichtet werden.
Bedeutung von Fuhrparks für den Klimaschutz
Volker Wissing betont die Bedeutung gewerblich genutzter Fahrzeuge für den Klimaschutz. Sie haben im Vergleich zu Privatfahrzeugen eine deutlich höhere Laufleistung und können daher einen großen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen leisten. Aus diesem Grund stellt das Verkehrsministerium weitere 150 Millionen Euro für den Aufbau von Schnellladeinfrastruktur zur Verfügung.
Um den Übergang zu einer Elektroflotte erfolgreich zu gestalten, bedarf es jedoch einer sorgfältigen Planung und Analyse. Wichtig sind dabei:
Förderbedingungen für Unternehmen
Die Förderung richtet sich an Unternehmen der Transport- und Logistikbranche, Handwerksbetriebe, Flottenbetreiber wie Mietwagen- und Carsharing-Anbieter sowie Pflegedienste. Das Programm umfasst sowohl Ladepunkte für Elektro-Pkw als auch für Elektro-Lkw und ist unabhängig von anderen Fahrzeugförderungen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die von höheren Förderquoten profitieren können.
Förderdetails: Bis zu 40 Prozent für KMU
- Förderquote: KMU können eine Förderung von bis zu 40 Prozent der Investitionskosten bekommen. Große Unternehmen erhalten eine Förderquote von bis zu 20 Prozent. Begrenzt ist diese „auf einen Höchstbetrag, der von der Leistung eines Ladepunktes abhängig ist“. In vergleichbaren Programmen lag die Förderquote teilweise bei bis zu 80 Prozent.
- Förderfähige Kosten: Dazu zählen Investitionen in die Schnellladeinfrastruktur, technische Ausrüstung, Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen.
- Bedingungen: Die Schnellladepunkte sollen in Deutschland errichtet werden, und der verwendete Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.
Vorteile für Unternehmen
Kosteneffizienz und Umweltvorteile
Die Förderung soll Unternehmen den Einstieg in die Elektromobilität erleichtern, indem sie die hohen Anfangsinvestitionen für die notwendige Ladeinfrastruktur senkt. Besonders in der aktuell angespannten wirtschaftlichen Lage des Straßengüterverkehrs ist das von großer Bedeutung. Das betonte Oliver Luksic, Parlamentarischer Staatssekretär und Logistikkoordinator der Regierung. Der Förderaufruf läuft bereits seit 3. Juni und bietet Logistikern sowie anderen gewerblichen Nutzern erhebliche finanzielle Erleichterungen. Zudem bieten E-Fahrzeuge zahlreiche weitere Vorteile wie:
- Geringere Betriebskosten und reduzierte CO2-Emissionen
- Einhaltung von Nachhaltigkeitszielen
- Prestige bei Kunden und Mitarbeitenden
Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren besonders von der Förderung, da sie häufig nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um die hohen Anfangsinvestitionen für den Aufbau einer eigenen Ladeinfrastruktur zu stemmen. Die staatlichen Zuschüsse erleichtern KMU den Zugang zu moderner Ladeinfrastruktur und unterstützen sie bei der Umstellung auf klimafreundliche Mobilität.
Herausforderung: Strategische Ladeinfrastruktur
Eine der größten Herausforderungen bei der Einführung von E-Fahrzeugen ist die Ladeinfrastruktur. Obwohl die Bundesregierung erhebliche Mittel bereitstellt, bleibt der flächendeckende Ausbau von Schnellladepunkten eine komplexe Aufgabe. Unternehmen sollten langfristig strategisch planen, wie und wo sie Ladepunkte errichten, um einen effizienten Betrieb ihrer E-Fahrzeuge sicherzustellen.
Ein Blick in die Zukunft: Elektromobilität im Unternehmensfuhrpark
Technologische Entwicklungen erhöhen Reichweite
Mit der fortschreitenden Technologieentwicklung werden E-Fahrzeuge immer leistungsfähiger und kostengünstiger. Neue Batterietechnologien und verbesserte Ladeinfrastrukturen tragen dazu bei, dass die Reichweite von E-Fahrzeugen steigt und die Ladezeiten sinken. Diese Entwicklungen machen E-Fahrzeuge im Unternehmensfuhrpark zunehmend attraktiver für den Einsatz.
Attraktive gesetzliche Rahmenbedingungen
Die Bundesregierung setzt weiterhin auf strenge Klimaziele und fördert Maßnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen. Unternehmen, die ihren Fuhrpark auf E-Mobilität umstellen, können nicht nur von staatlichen Förderungen profitieren, sondern auch ihre Umweltbilanz verbessern und sich als nachhaltige und zukunftsorientierte Betriebe positionieren.
Zusätzliche Anreize und Einnahmemöglichkeiten
Um den gestrichenen Umweltbonus 2024 auszugleichen und zusätzliche Einnahmen zu generieren, gibt es mehrere Optionen:
- THG-Quote: Eine bedeutende Möglichkeit bietet die Treibhausgasquote (THG-Quote). Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre CO₂-Emissionen zu reduzieren. Elektrofahrzeuge verursachen keine direkten Emissionen und tragen somit zur Erfüllung der THG-Quote bei. Unternehmen können ihre eingesparten Emissionen in Form von THG-Zertifikaten an andere Unternehmen verkaufen, die ihre Quoten nicht erfüllen können. Dies schafft eine zusätzliche Einnahmequelle.
- Steuervergünstigungen: Elektrofahrzeuge sind oft von der Kfz-Steuer befreit oder profitieren von niedrigeren Steuersätzen. Elektrofahrzeuge mit einem Listenpreis von bis zu 70.000 Euro werden monatlich nur mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil besteuert. Selbst teurere Elektrofirmenwagen unterliegen einer Besteuerung von lediglich 0,5 Prozent anstatt der üblichen 1 Prozent bei konventionellen Fahrzeugen. Neben reinen Elektrofahrzeugen profitieren auch Mitarbeitende, die Plug-in-Hybride als Firmenwagen nutzen, unter bestimmten Voraussetzungen von einer verringerten Besteuerung: Es gelten eine Mindestreichweite von 60 Kilometern im rein elektrischen Modus oder einen CO2-Ausstoß von höchstens 50 Gramm pro gefahrenen Kilometer. In diesem Fall unterliegen die Hybridfahrzeuge ebenfalls einer Besteuerung von 0,5 Prozent als geldwerter Vorteil.
- Vermarktung von Nachhaltigkeit: Unternehmen, die aktiv Nachhaltigkeitsziele verfolgen und kommunizieren, können ihr Markenimage verbessern und dadurch neue Kunden gewinnen.
Diese zusätzlichen Fördermöglichkeiten für Elektroautos gibt es 2024
Sowohl Bundes- als auch Landesförderprogramme bieten weitere Anreize, die den Wechsel zur Elektromobilität finanziell attraktiv machen. Besonders vorteilhaft können folgende Förderungen für KMU, Selbstständige und Unternehmen sein:
- Charge@BW in Baden-Württemberg
- Förderprogramm Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) in Berlin
- Klimaschutzoffensive für den Mittelstand der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (NIP) – Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und Innovation – Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität
- Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen (Land Mecklenburg-Vorpommern)
- Sofortprogramm Saubere Luft BMU
Fazit: Investition in E-Fahrzeuge lohnt sich für Unternehmen
Die neuen Fördermaßnahmen der Bundesregierung stellen eine wichtige Unterstützung für Unternehmen dar, die ihre Fahrzeugflotten auf E-Mobilität umstellen möchten.
Ganz besonders profitieren kleine und mittlere Unternehmen von den finanziellen Zuschüssen, welche die initialen Investitionskosten senken und den Zugang zu moderner Ladeinfrastruktur erleichtern. Die kontinuierliche technologische Weiterentwicklung und die zunehmende Verfügbarkeit von Schnellladepunkten tragen dazu bei, dass E-Fahrzeuge eine immer attraktivere Option für Unternehmensfuhrparks werden.
Trotz der bestehenden Herausforderungen im Bereich der Ladeinfrastruktur überwiegen dabei die Vorteile von E-Fahrzeugen, besonders im Hinblick auf Kosteneffizienz und Umweltfreundlichkeit. Für Unternehmen, die nachhaltig und zukunftsorientiert agieren möchten, lohnt sich die Investition in E-Fahrzeuge also weiterhin.
Die neuen Förderprogramme der Bundesregierung bieten dabei eine wertvolle Unterstützung und tragen dazu bei, die Elektromobilität in Deutschland weiter voranzutreiben. Unternehmen können so ihre Betriebskosten senken, ihre CO2-Bilanz verbessern und sich als nachhaltige Akteure im Markt positionieren.
Weitere Informationen zur aktuellen Förderung und zur Umsetzung von Elektromobilität in Unternehmen finden Sie auf den Webseiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.
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