- November 3, 2020
- Lesedauer: 2 Minuten
Kleine Fehler beim Leasing können große Auswirkungen haben. Denn es gibt viele vermeidbare Kostenfallen beim Leasing, die Kunden leicht umgehen können. Wir nennen die wichtigsten Stolpersteine.
Zuerst einmal hilft eine gut geplante Ausschreibung, dass nicht alle Kosten wild über den Kopf wachsen. Aber selbst mit einem detaillierten Anforderungsprofil fürs Leasing des Fuhrparks lassen sich nicht alle Hindernisse aus dem Weg räumen. Es gibt ein paar kostspielige Unwägbarkeiten, die man kennen sollte. Selten wissen Fahrzeugverwalter, was Schäden aus gewöhnlicher oder ungewöhnlicher Abnutzung sind. Oder was der Unterschied ist, ob bei einem Totalschaden der Buch- oder Verkehrswert eines Fahrzeugs ersetzt wird? Aus verschiedenen Klauseln im Vertrag entstehen leicht vierstellige Zusatzkosten.
Übermäßiger Gebrauch kann teuer werden
Trotz des vertraglich festgelegten Restwertes, wird das Auto vor der Rückgabe beim Auslaufen des Leasingvertrages von einem Gutachter taxiert. Häufiger Streitpunkt: Was ist übermäßiger Gebrauch? Gelten Kratzer im Lack oder ein Fleck auf dem Sitz als eine übliche Abnutzungserscheinung, muss das Leasingunternehmen sich damit zufriedengeben. Entscheidet der Gutachter auf übermäßigen Gebrauch, muss der Kunde die Wertminderung ausgleichen. Es kommt nicht selten vor, dass sämtliche Kosten für die Reparatur dem Leasingnehmer zugeschoben werden. Zur Berechnung einfließen darf aber nur die Wertminderung ohne Umsatzsteuer. Bei Abschluss des Vertrags sollte man sich nicht nur zusichern lassen, dass man die Wahl des Sachverständigen beeinflussen darf. Auch die Option, die Schäden in freien Werkstätten reparieren zu lassen, sollte der Kunde vertraglich festlegen.
Vorsicht bei Totalschaden und Diebstahl
Wer denkt, er sei mit seinem Leasingfahrzeug rundum abgesichert, der erlebt im Fall eines Schadens möglicherweise eine Überraschung. Denn bei Diebstahl oder einem Unfall mit Totalschaden übernimmt die Versicherung zwar die Kosten – doch es bleiben Kosten offen. Versicherungen ersetzen häufig den niedrigeren Verkehrswert des Fahrzeugs, die Leasinggesellschaft setzt allerdings den höheren Buchwert an. Diese Differenz kann bei mehreren tausend Euro liegen – tragen muss sie der Leasingnehmer. Das Risiko lässt sich mit einer Gap-Versicherung verhindern. Sie bezahlt die entstandene Differenz.
Auf Kündigung verzichten
Wenn das Fahrzeug gestohlen wurde oder einen Totalschaden erlitten hat, darf man den Vertrag kündigen. Das hat einen Haken, denn der Leasinggeber wegen vorzeitiger Kündigung Schadensersatz fordern. Hier könnte der Widerruf eine Lösung sein. Über den Widerruf können Fahrzeugverwalter das Fahrzeug zurückgeben und erhalten alle bereits gezahlten Raten zurück. Ob das möglich ist, kann jedoch nur ein Anwalt im Einzelfall entscheiden.
Achtung – falscher Restwert
Leasinggeber definieren bei Vertragsabschluss den Restwert viel höher als den tatsächlich zu erwartenden Fahrzeugwert bei Ende des Leasingvertrags. Ist der Verkaufswert des Fahrzeugs am Ende der Leasingperiode niedriger als der bei Vertragsabschluss abgemachte Restwert, muss der Leasingnehmer häufig draufzahlen. Faustformel für die realistische Bewertung des Restwertes: Der Wertverlust beträgt im ersten Jahr etwa ein Viertel des Neupreises, nach spätestens fünf Jahren ist der Wagen noch etwa die Hälfte des Neupreises wert.
Kilometer-Falle
Beim Kilometerleasing muss man genau hinschauen, ob die erlaubte Nutzungsdistanz und Vertragsdauer eingehalten wird. Fährt man mehr oder weniger als abgemacht, bekommt man Minderkilometer erstattet, oder muss für Mehrkilometer bezahlen. Das kann extrem teuer werden: Minderkilometer schlagen mit 8-10 ct/km, Mehrkilometer mit 20 ct./km Kosten zu Buche. Bei mehreren Fahrzeugen im Fuhrpark ein teurer Spaß. Entsprechende Telematiksysteme warnen vor zu viel oder zu wenig gefahrenen Kilometern.
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