Checkliste zur Leasingrückgabe

Wer ein Fahrzeug nach der Leasinglaufzeit zurückgeben möchte, muss eine Vielzahl von Punkten beachten. Welche Dokumente müssen mitgenommen werden? Wie erfolgt die richtige Protokollierung für Ihre Unterlagen? Laden Sie jetzt die kostenlose Checkliste herunter und garantieren Sie eine einwandfreie Rückgabe.

Mit Checkliste zur Leasingrückgabe zu mehr Sicherheit

Mit dem Formular ist bei der Fahrzeugrückgabe nichts mehr vergessen. Die Liste hilft Ihnen, an alle wichtigen Dokumente zu denken und die Rückgabe richtig zu protokollieren. Der Rückgabeprozess erfolgt einwandfrei und schneller, sodass mehr Zeit für weitere Fuhrparkaufgaben bleiben.

Das Formular listet Aspekte zu folgenden Themen auf:

  • Was müssen Sie vor der Rückgabe beachten?
  • Welche Vorbereitungen müssen Sie treffen?
  • Welche Unterlagen benötigen Sie?
  • Was beinhaltet ein richtiges Rückgabeprotokoll für Autos?

Warum ein Leasingrückgabe Protokoll so wichtig ist

Gestapelte Akten

Bei der Leasingrückgabe muss ein Protokoll angefertigt werden. Dieses Protokoll ist für den reibungslosen Ablauf des Rückgabeprozesses von überaus großer Bedeutung. Beide Parteien – sowohl der Leasinggeber als auch der Leasingnehmer – müssen sich auf die inhaltliche Richtigkeit verlassen können.
Das Leasingrückgabe Protokoll zeigt verbindlich auf, wann und in welchem Zustand der Leasingnehmer das Auto zurückgegeben hat. Es dient als Beweismittel für sämtliche Mängel und Schäden, die der Leasinggeber rügen möchte. Ist ein Mangel nicht protokolliert worden, kann der Leasinggeber diesen im Nachhinein nicht mehr gegen den Leasingnehmer geltend machen. Aus diesem Grund erfolgt eine besonders sorgfältige Protokollierung. Im Zuge der Anfertigung des Rückgabeprotokolls wird das Auto eingehend begutachtet und auf alle in Betracht kommenden Schäden hin untersucht. Abschließend bestätigen beide Parteien den Inhalt mit ihrer Unterschrift.

Mehr Sicherheit dank Fahrzeugrückgabe Formular

Die Anfertigung eines Rückgabeprotokolls für Autos senkt für beide Vertragsparteien das mit der Rückgabe des Leasingfahrzeugs verbundene Risiko. Denn einerseits muss des Leasinggeber nicht befürchten, dass der Leasingnehmer bei Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs behauptet, der entsprechende Mangel sei erst nach der Rückgabe und damit in der Obhut des Leasinggebers eingetreten. Andererseits wird der Leasingnehmer davor geschützt, dass der Leasinggeber sich nach der Rückgabe des Fahrzeugs auf Mängel beruft, die zum Zeitpunkt der Übergabe noch gar nicht vorhanden waren.

Dank Rückgabeprotokoll fürs Auto keinen Ärger mehr

Bei der Leasingrückgabe ein Protokoll anzufertigen ist also überaus wichtig. Neben die spürbar erhöhte Sicherheit für den Leasinggeber und den Leasingnehmer tritt noch eine weitere Funktion: Im Zuge der Anfertigung des Auto Rückgabeprotokolls können kleinere Dispute über bestimmte Mängel sofort geklärt werden. So erspart man sich eine langwierige Auseinandersetzung. Häufig fällt es schwer, den üblichen Verschleiß von Schäden aufgrund einer übermäßigen Nutzung des Fahrzeugs zu trennen. Bei einer sorgfältigen Begutachtung des Fahrzeugzustands kann der Leasinggeber Nachfragen zur Entstehung bestimmter Mängel stellen. Dem Leasingnehmer obliegt es dann darüber aufzuklären, ob es sich um normale Gebrauchsspuren oder um außergewöhnliche Beschädigungen handelt.

Leasingrückgabe Protokoll auch bei Uneinigkeiten

Auch wenn sich beide Seiten über das Vorhandensein bestimmter Schäden streiten, sollte ein Leasinrückgabe Protokoll angefertigt werden. Einwände können im Dokument unmittelbar schriftlich festgehalten werden. So bleibt für beide Seiten nachvollziehbar, welche Schäden bestritten werden und auf was man sich bereits geeinigt hat. Die Unterschrift stellt schließlich keinesfalls eine Anerkennung aller im Protokoll niedergelegten Mängel dar. Das Auto Rückgabeprotokoll soll das Fahrzeug in dem Zustand beschreiben, in dem es sich bei der Übergabe befand. Ihm kommt keine rechtsverbindliche Wirkung mit Blick auf die Frage der Kostenübernahme zu. Diese ist separat zu klären.

Checkliste zur Leasingrückgabe

Die Checkliste zur Leasingrückgabe hilft Ihnen dabei, an alle Punkte zu denken. Schauen Sie sich die Liste an, bevor Sie eine Rückgabe planen. Nehmen Sie die Liste auch bei der tatsächlichen Leasingrückgabe mit. Die Checkliste führt Punkte zur Vorbereitung vor der Rückgabe, die notwendigen Unterlagen zur Rückgabe sowie das Rückgabeprotokoll.

Hier Checkliste erhalten!

Und Leasingrückgabe einfach abwickeln.

Checkliste Leasingrückgabe

Dokumentation im Leasingrückgabe Protokoll

Das Rückgabeprotokoll beim Leasing ist natürlich wenig wert, wenn es kaum Informationen enthält. Das ist auch den meisten Leasinggebern bewusst. Deshalb nutzen die meisten Anbieter für die Protokollierung der Fahrzeugrückgabe ein Formular. Trotz dessen ist es unerlässlich, dass gerade Fuhrparkverantwortliche als Leasingnehmer prüfen, welche Angaben das Protokoll enthält und welche nicht. Schließlich kann das Dokument nur insoweit Beweiskraft entfalten, wie in ihm tatsächlich auch Informationen niedergelegt sind.

Verschiedene Daten

Die notwendigen Daten

Zunächst einmal gibt ein seriös gestaltetes Leasingrückgabe Protokoll detailliert darüber Auskunft, wann und wo das Leasingfahrzeug zurückgegeben wurde. Diese Angaben sind von überaus großer Bedeutung, denn sie bilden die Grundlage für die weitere Beweiskraft des Protokolls. Darüber hinaus muss das Protokoll stets auch eine genaue Identifikation des Fahrzeugs ermöglichen. Fuhrparkverantwortliche sollten deshalb unbedingt darauf achten, dass Daten wie die Fahrgestell-Nummer oder wenigstens das amtliche Kennzeichen notiert werden.

Fahrzeugzustand im Leasing Rückgabeprotokoll festhalten

Anschließend sollte der Zustand des Fahrzeugs detailliert protokolliert werden. Fallen dem Leasinggeber Schäden auf, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass diese möglichst genau beschrieben werden. Insbesondere vage Angaben zum Ort und zum Ausmaß der Mängel können schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Die den Leasingnehmer schützende Beweiskraft des Protokolls entfällt fast vollständig, wenn die Angaben zu den Beschädigungen einer weitreichenden Interpretation zugänglich sind.

Weitere Informationen

Über die genannten Informationen hinaus sollte das Leasingrückgabe Protokoll auch das Vorhandensein sowie den Zustand sämtlichen Zubehörs des Fahrzeugs belegen. Darüber hinaus dürfen Angaben zum Zustand der Reifen und Felgen ebenfalls nicht fehlen. Schlussendlich empfiehlt es sich auch, in einem Fahrzeugrückgabe Formular den Öl- und Kühlmittelstand festzuhalten. Wurde die Fahrzeugrückgabe in einem Formular protokolliert, sollten Sie am Ende der Begutachtung darauf drängen, dass sich beide Parteien darauf einigen, dass dem Dokument eine abschließende Wirkung zukommt. Nur so sind FuhrparkleiterInnen effektiv vor der überraschenden Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Leasinggeber geschützt.

Fahrzeugrückgabe: Tipps & Tricks

Mit der Rückgabe des Leasingautos oder dem Verkauf kann es teilweise teuer werden. Muss es aber nicht. Mit ein paar Tricks lässt sich Ärger bei einer Rückgabe schon beim Vertragsabschluss vermeiden.

Wer gut informiert ist, denkt schon bei Vertragsunterzeichnung an die Rückgabe der Firmenfahrzeuge. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, müssen Sie im Vorfeld einen Schadenkatalog anfordern, der übliche Abnutzungsspuren beschreibt. Auch den Einsatzzweck sollte man bereits bei Vertragsabschluss festlegen. Wer im Leasingvertrag die Nutzungsform festlegt, hat später weniger Ärger. Beim Restwertleasing ist es auf jeden Fall sehr sinnvoll, dass der Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Rückgabe nicht zu hoch angesetzt wird. Besonders dann, wenn niedrige Leasingraten noch so verlockend wirken.

Schlüsselübergabe

Tipps zur Restwertermittlung​

Häufig basieren sie auf unrealistischen Annahmen zum Restwert und die großen Überraschungen in Form von Nachzahlungen kommen zum Schluss. Wer von vorn herein realistische Einschätzungen zum Restwert vornimmt, schützt sich vor enormen Nachforderungen. Im Zweifelsfall hilft eine juristische Prüfung. Nicht selten enthalten Restwertleasingverträge Klauseln, die rechtlich unwirksam sind. Doch Vorsicht: Ist das Auto erst einmal weg aus dem Fuhrpark, kann die Abrechnung selten korrigiert werden. Einsatzzweck bei Vertragsabschluss festlegen: Schreiben Sie im Leasingvertrag die Nutzungsform fest. Das schützt vor Ärger.

Die Tipps zur Leasingrückgabe

Pflegen und hegen

Egal, welcher Vertragstyp gewählt oder ob das Auto gekauft wurde. Entscheidend bei Rückgabe oder Verkauf ist, ob und wie der Wagen gepflegt wurde. Einhalten von Inspektionsterminen und der Austausch von Verschleißteilen gehören ebenso dazu wie gute Pflege. So wird übermäßige Abnutzung verhindert und der Wert des stabilisiert. Zusätzlich ist es sinnvoll, bei Vertragsende oder Verkaufs eine professionelle Aufbereitung des Autos in Betracht zu ziehen. Gutachter und Käufer sind wohlwollender gestimmt, wenn sich das Auto innen wie außen im Top-Zustand präsentiert. Letztlich ist das Aussehen die Visitenkarte und lässt auf einen pfleglichen Umgang mit dem Wagen schließen. Spätestens bei der Übergabe oder dem Verkauf hat man die Kosten von bis zu 250 Euro für eine professionelle Aufbereitung schnell wieder drin.

Gut vorbereitete Rückgabe 

Es gibt zwar selten wirklich große Auseinandersetzungen bei der Fahrzeugübergabe. Trotzdem sollten Sie gut vorbereitet sein. Der erste Schritt zur Kostenkontrolle ist ein Übergabeprotokoll. Der Fuhrparkmitarbeiter dokumentiert mit dem Verantwortlichen der Leasinggesellschaft alle Schäden schriftlich. Das stellt sicher, dass die Leasinggesellschaft nur tatsächlich vorhandene Schäden nachberechnet. Es bietet sich auch an, den Zustand des Wagens anhand von Fotos ausführlich zu dokumentieren. Zusätzlich empfiehlt es sich, zum Übergabetermin immer einen Zeugen mitzunehmen. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen sind Sie so auf der sicheren Seite. Und zu guter Letzt: Das Übergabeprotokoll immer genau lesen und erst danach unterschreiben. 

Schaden, was nun?

Was ist, wenn wirklich ein Schaden entsteht? Streitfragen lassen sich häufig nur mithilfe eines Sachverständigen klären. Aber auch die Schadenkataloge der Leasinggesellschaften helfen bei dringenden Fragen. Sie listen auf, was bei einer normalen Nutzung alles passieren kann und darf. Geringere Schäden, die auch bei sachgemäßer Behandlung nach einiger Zeit auftreten, gelten als dem Alter des Fahrzeugs entsprechende Abnutzungserscheinungen – und dürfen nicht auf Kosten des Mieters behoben werden.

Fahrzeugschaden

Im Zweifelsfall liegt die Beweislast bei der Leasinggesellschaft. Die Summe aller Schäden entspricht dabei übrigens nicht dem Betrag, der bei einer Nachzahlung zu leisten ist. Einige Leasinggesellschaften addieren auch die einzelnen Minderwerte. So summieren sich kleine Schäden zu einer stattlichen Gesamtsumme. Dem Kunden wird diese in manchen Fällen als Nachzahlung berechnet. Eine übliche Prozedur, bei der allerdings nur ein bestimmter Anteil vom Kunden zu bezahlen ist. Der tatsächliche Minderwert ist also geringer, die Nachzahlung folglich niedriger. Wird der Restwert vom Händler deutlich niedriger angesetzt als ursprünglich vereinbart, bleibt noch der Verkauf des Fahrzeugs, um einen höheren Preis zu erzielen. Eine Faustformel besagt, dass Händler-Angebot dann als angemessen gilt, wenn er etwa 10 Prozent unter dem Händlerverkaufspreis liegt.

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