So sichern Sie Ihren vierbeinigen Gefährten richtig
Grundsätzlich ist der Fahrer eines Fahrzeugs für den sicheren Transport von seiner Ladung zuständig. Das bedeutet, dass dieser die Ladung gemäß den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) sichern muss. Laut Definition gelten auch Haustiere als Ladung. Das klingt erst einmal komisch, unsere geliebten Vierbeiner sehen wir natürlich nicht als Gegenstände. Doch führt man sich einmal vor Augen, was für einen Schaden ein ungesicherter Hund anstellen kann ist klar – die Sicherheit des haarigen Gefährten und des Fahrers steht auf dem Spiel. Ein Hund wiegt schnell einmal 20 Kilogramm oder mehr. Wenn diese 20 Kilogramm bei einem Unfall unkontrolliert durch das Fahrzeug fliegen, ist die Gefahr groß. Und genau deswegen müssen Fahrzeughalter Hunde im Auto ordnungsgemäß sichern. Es gibt jedoch keine expliziten Richtlinien für den Transport von Tieren, sondern es gelten die Vorschriften zur Ladungssicherung gemäß § 22 und § 23 der StVO. Der Paragraf 23 besagt, dass ein Fahrzeugführer dafür verantwortlich ist,
dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.
§ 23 StVO Tweet
Verantwortung liegt bei Fahrer
Sie sind also dafür verantwortlich, dass Ihre Haustiere Sie nicht bei dem sicheren Fahren behindern! Gleichzeitig gelten auch die Vorschriften des Tierschutzgesetzes. Das Tierschutzgesetz existiert bereits seit 1972 mit dem Ziel, einen verantwortlichen Umgang der Menschen mit den Tieren zu garantieren. Demnach dürfen Menschen Tieren kein Leid und keine Schmerzen zufügen. Das Tierschutzgesetz schreibt deswegen Regeln zum Transport von Tieren vor. Allgemein besagt das Gesetz, dass Fahrzeughalter Hunde “angemessen” transportieren müssen. Das bedeutet, dass sie ausreichend Platz im Verhältnis zu der Hundegröße haben müssen. Wie Sie sich vorstellen können, sind die Vorgaben von Tier zu Tier abhängig und der Leser kann diese unterschiedlich interpretieren. Es ist deswegen ratsam, sich in einem Tierfachhandel beraten zu lassen und darauf zu achten, dass der Hund nicht in einer Position gefesselt ist, sondern sich frei bewegen kann.
Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder
Beachten Sie bitte auch, dass bei der Nichteinhaltung der Gesetze Bußgelder drohen können. Diese reichen von recht geringen Beträgen wie 30€ bis zu 75 € und einem Punkt in Flensburg. Im schlimmsten Fall kommt es aber zu einem Unfall und Sie bringen Ihr Haustier, Ihre Umgebung und sich selbst in Gefahr. Hinzu kommt, dass Sie Probleme mit dem Versicherungsschutz bekommen. Ist Ihr ungesicherter Hund für einen Vollschaden oder Unfall verantwortlich, bleiben Sie im Zweifelsfall auf den Kosten sitzen.
Ratgeber zur Sicherung vom Hund im Auto
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