E-Auto Fahrtenbuch: So funktioniert die Versteuerung von Elektro-Dienstwagen

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Dienstwagenfahrer, die Elektrofahrzeuge privat nutzen, profitieren von besonderen Konditionen bei der Firmenwagenversteuerung. Gerade das E-Auto Fahrtenbuch ist dabei eine mögliche Lösung. Wie genau die Versteuerung funktioniert, erfahren Sie in folgendem Artikel. Weitere Informationen zu der Firmenwagenversteuerung von Elektroautos finden Sie auch in unserer kostenlosen Broschüre im PDF-Format zu diesem Thema. 

Im Artikel erfahren Sie:

  1. Vorstellung der Fahrtenbuchmethode für Elektroautos: Hintergründe, Bedeutung und Vorgehen in der Praxis.
  2. 1%-Regelung bei E-Autos: Nutzen und Möglichkeiten der pauschalen Versteuerung.
  3. Eigenverbrauch und Steuern: Besonderheiten bei E-Autos beachten.

Was ist die Fahrtenbuchmethode für Elektroautos?

Mit der Fahrtenbuchmethode für Elektroautos ist die Versteuerung des geldwerten Vorteils bei privaten Fahrten mit dem Führen eines Fahrtenbuchs gemeint. Das bedeutet, dass jede Fahrt für das Finanzamt vollständig aufgeführt wird, um im Idealfall eine geringere Steuerlast zu erreichen. Im Gegensatz zur sonst verbreiteten pauschalen Versteuerung des geldwerten Vorteils werden beim E-Auto Fahrtenbuch nur die tatsächlich durchgeführten Fahrten versteuert.

Wann lohnt sich das Fahrtenbuch bei der Versteuerung von E-Autos?

Sobald der Anteil von beruflichen Fahrten an einem Fahrzeug überwiegt, lohnt sich das E-Auto Fahrtenbuch zur Versteuerung der Privatfahrten. Im Idealfall erfolgt ein Vergleich zwischen dem Fahrtenbuch und der 1%-Regelung unter Berücksichtigung aller Besonderheiten vor der Entscheidung für eine Methode. So lässt sich die bestmögliche Option wählen – auch, wenn doch mehr Privatkilometer als ursprünglich geplant gefahren werden.

Ebenfalls sinnvoll ist die Nutzung von einem Fahrtenbuch bei E-Autos, sobald ein hoher Bruttolistenpreis oder eine hochwertige, werksseitig eingebaute Sonderausstattung vorliegen.

E-Auto Fahrtenbuch

Versteuerung von E-Autos: Bruttolistenpreis und Umweltbonus

Bei der Versteuerung von E-Autos ist ein Blick auf den Bruttolistenpreis wichtig. Aktuell ist der Umweltbonus in diesem Zusammenhang nicht mehr relevant, da dieser Ende 2023 ausgelaufen ist. Der Bruttolistenpreis ist für die Versteuerung von E-Autos wichtig und wird durch teure Sonderausstattungen, die vom Werk eingebaut werden, zusätzlich erhöht.

Die Regelungen für die genaue Versteuerung des Bruttolistenpreises wurden mehrfach verändert, wodurch immer der Blick auf aktuelle Werte zu beachten ist. So gelten aktuell (Stand: Oktober 2024) 0,25% Besteuerung bei einem Bruttolistenpreis bis 70.000 Euro und 0,5% Besteuerung bei höheren Preisen. Diese Grenze wurde schrittweise angehoben, um auch bei teureren Elektroautos die attraktive Versteuerung zu ermöglichen. Weitere Anhebungen sind in Zukunft möglich. 

Besonderheiten bei der 1%-Regelung für Elektrofahrzeuge

Die pauschale Versteuerung, bekannt unter der 1%-Regelung, ist unter Beachtung bestimmter Besonderheiten auch bei Elektrofahrzeugen möglich. Sinnvoll ist die pauschale Versteuerung bei Dienstfahrzeugen, die einen höheren Privatnutzungsanteil aufweisen. In einem solchen Fall wäre das Fahrtenbuch mit höheren Kosten als die pauschale Versteuerung verbunden. Aufgrund der höheren Bruttolistenpreise von vielen Elektroautos im Vergleich zu Verbrennern ist hier ein Vergleich beider Methoden empfehlenswert.

Details zur 1%-Regelung:

  • Bruttolistenpreis bis 70.000 Euro: Nur 0,25% davon werden versteuert (anstelle der 1%, die bei einem Verbrenner gelten)
  • Bruttolistenpreis von mehr als 70.000 Euro: 0,5% davon werden versteuert
  • Die 0,5%-Regelung gilt auch für extern aufladbare Hybrid-Fahrzeuge (Fahrzeug muss mindestens 80 Kilometer rein elektrisch fahren oder darf nicht mehr als 50 Gramm CO2/ Kilometer ausstoßen)

Achtung: Weitere Anpassungen des Bruttolistenpreises sind möglich. 

E-Auto Fahrtenbuch

Eigenverbrauch und Steuer bei Elektroautos

Sobald der Dienstwagen privat genutzt wird, ist von einem Eigenverbrauch die Rede, der zu versteuern ist. Für Arbeitnehmer mit einem E-Dienstwagen ist es daher beim vorhandenen Eigenverbrauch wichtig, sich für eine passende Methode für die Versteuerung zu entscheiden. Zur Verfügung steht neben der immer beliebter werdenden Fahrtenbuchmethode für E-Autos noch die 1%-Regelung, bei der vergünstigte Bedingungen für Elektroautos angeboten werden.

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Zusätzlich zu der Elektro-Kaufprämie gibt es steuerliche Vorteile, die E-Dienstwagenfahrer/-innen erhalten. Wie die Firmenwagenversteuerung von Elektroautos funktioniert und was Fahrer/-innen dabei beachten müssen, erfahren Sie hier. 

E-Auto Fahrtenbuch

Fazit: Fahrtenbuch oder 1%-Regelung für Elektroautos?

In vielen Fällen lohnt sich bei der Firmenwagenversteuerung von Elektroautos das Führen von einem Fahrtenbuch. Jedoch ist dies nicht der Fall, wenn der Anteil der Privatfahrten sehr hoch ist. Details wie der reduzierte Betrag bei der 1%-Regelung sind genau wie das individuelle Fahrverhalten zu beachten, um eine passende Entscheidung zu treffen. Da die gewählte Methode zur Firmenwagenversteuerung von Elektroautos die zu zahlenden Steuern betrifft, ist ein Vergleich immer zu empfehlen. Häufig macht es Sinn, sich die Vorteile eines digitalen Fahrtenbuchs, wie die Lösung von Vimcar, genauer anzuschauen. Auf diese Weise profitieren Sie von den Vorteilen des Fahrtenbuchs, ohne den Aufwand des Führens von einem manuellen Fahrtenbuchs zu haben.

FAQ zur Versteuerung von Elektroautos

1. Worin unterscheidet sich die Besteuerung von Elektroautos und Verbrennern?

Elektroautos sind im direkten Vergleich bei der Anschaffung meist teurer als ein Verbrenner, dafür jedoch günstiger in den Folgekosten. Denn E-Autos sind von der Kfz-Steuer befreit. Die Steuerbefreiung gilt bis 2030 und ist im Kraftfahrzeugsteuergesetz § 9 Absatz 2 KraftStG festgehalten. Darüber hinaus gilt bei Dienstwagen ein verringerter Steuersatz bei E-Autos, sobald der geldwerte Vorteil versteuert wird.

2. Sind Hybrid- und Elektroautos gleichgesetzt?

Nein, ein Hybridauto hat als Basis einen Elektromotor, der einen Verbrennungsmotor zur Unterstützung hat. Ein Hybridauto verzichtet daher nicht auf fossile Brennstoffe und ist aus diesem Grund nicht von der Kfz-Steuer befreit. Allerdings bezieht sich das nicht auf den Elektromotor. Das heißt, die Steuer fällt geringer aus als bei einem Verbrenner. Ein Elektroauto besitzt keinen Verbrennungsmotor mehr und nutzt nur den eingebauten Elektromotor, wodurch fossile Brennstoffe wegfallen.

3. Wie hat sich die Kfz-Steuer in den letzten Jahren verändert?

Zu Beginn 2021 hat sich die Berechnung der Kfz-Steuer verändert. Dadurch hat sich die Steuer bei einigen Fahrzeugen erhöht. Der Grund dafür ist, dass die Kohlendioxid-Emissionen im Straßenverkehr um 40 % verringert und Anreize für klimafreundliche Autos geschaffen werden sollen. Daher sind Elektroautos bei einer Zulassung bis 2030 weiterhin für 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit, so der aktuelle Stand. Verbrenner hingegen müssen zunehmend mehr bezahlen, damit die Ziele erreicht werden können und der Anteil von CO2-Emissionen sinkt.

4. Ist das Führen eines Fahrtenbuchs auch bei E-Autos möglich?

Ja, das Führen eines Fahrtenbuchs für E-Autos ist möglich. Ebenso wie beim Verbrenner kann das E-Auto als unentgeltliche Überlassung für Dienstfahrten ausgeliehen werden. Allerdings ist der Aufwand für das Führen des manuellen Fahrtenbuchs in der Praxis sehr hoch. Im Fahrtenbuch ist der Kilometerstand jeder Fahrt von Beginn und Ende zu erfassen. Zusätzlich ist das Reiseziel mit Straße und Ort, der Reisezweck und die Geschäftspartner zu nennen. Außerdem sind alle Tankbelege und Service-Rechnungen zu sammeln, um die entstandenen Kosten zu belegen. Der Trend geht daher immer mehr hin zu digitalen Lösungen beim Fahrtenbuch, wodurch der Aufwand sich stark reduzieren lässt.

5. Welche Methode lohnt sich beim E-Auto, die 1-%-Methode oder das Fahrtenbuch?

Überwiegen dienstliche Fahrten, ist beim E-Auto meist das Führen von einem Fahrtenbuch besser. Allerdings lohnt sich beim Elektroauto die 1%-Regelung ebenfalls in vielen Fällen. Grund dafür ist der Fokus auf den Listenpreis des Autos. E-Autos, die einen Listenpreis von bis zu 70.000 Euro haben, zahlen im Vergleich zum Verbrenner nur ein Viertel der Besteuerung. E-Autos, die über 70.000 Euro kosten, eine Halbierung. Dadurch schrumpft die Steuerlast stärker als es bei der 1 %-Regelung bei Verbrennern der Fall ist.

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