Antrag zur Förderung der Digitalisierung der Pflege

Das Pflegestärkungsgesetz (PpSG) ist zum 01.01.2019 in Kraft getreten und wurde verlängert mit dem Ziel, die Pflegebranche zu entlasten und zu unterstützen. Das Gesetz wird auch als Sofortprogramm Pflege bezeichnet. Pflegekräfte sollen durch das Sofortprogramm Pflege bessere Arbeitsbedingungen und Einrichtungen mehr Personal bekommen. Teil des Gesetzes ist die Digitalisierung der Pflege. Betriebe erhalten die Möglichkeit, Fördermittel zur Digitalisierung zu erhalten.

Im Artikel erfahren Sie:

  1. Ziel des Pflegestärkungsgesetzes: Das Gesetz zielt darauf ab, die Pflegebranche zu entlasten und zu unterstützen, insbesondere durch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte und die Bereitstellung zusätzlichen Personals.

  2. Digitalisierungsförderung: Ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzes ist die Förderung der Digitalisierung in der Pflege. Pflegeeinrichtungen können Fördermittel für digitale und technische Ausrüstungen beantragen, um Effizienz und Dokumentation zu verbessern.

  3. Antragsdetails: Der Antrag ermöglicht eine Förderung von bis zu 40 % der Kosten (maximal 12.000 Euro) für digitale Ausrüstungen. Anspruchsberechtigt sind ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, Pflegedienste sowie Kurzzeit- und Tagespflegestätten.

Das Pflegestärkungsgesetz im Überblick​

Das Pflegestärkungsgesetz hat das Ziel, die Gesamtsituation in der Pflege zu verbessern. Nachdem die Bundesregierung im Jahre 1995 erstmals die Pflegeversicherung eingeführt hatte, gab es aufgrund der angespannten Situation in allen Bereichen der Pflege dringenden Handlungsbedarf. Die Gesamtsituation kann in vielen Regionen Deutschlands als schwierig bezeichnet werden. Es gibt häufig zu wenig Pflegepersonal. Die Bezahlung ist oftmals schlecht, die Arbeitszeiten ungünstig. Darunter leidet die Qualität der Pflege. Dies betrifft vor allem die Pflegeheime, von denen viele unterbesetzt sind. 

Frau enttäuscht

Herausforderungen bei der Vergabe von Pflegestufen

Bevor eine professionelle Pflege gewährt und von der Pflegekasse bezahlt wird, ist die Anerkennung eines Pflegestatus notwendig. Auch hier gibt es große Defizite, weil das Prozedere der Anerkennung eine lange Zeit in Anspruch nimmt. Darüber hinaus beklagen viele Betroffene, dass die Gesetze zu streng ausgelegt sind und dass eine Pflegestufe sehr zurückhaltend erteilt wird. Alle Probleme rund um die Organisation und die Durchführung der Pflege werden im Pflegestärkungsgesetz aufgegriffen. Es gilt, mit einem Sofortprogramm für die Pflege die Situation für alle Betroffenen kurzfristig zu verbessern.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

In der nachfolgenden Infobox werden die Rahmenbedingungen der Förderung der Digitalisierung Pflege kurz zusammengefasst. Ausführliche Informationen zum Digitalisierung Pflege Zuschuss sind im Merkblatt zu finden.

  1. Höhe der Förderung: 40 % (bis zu 12.000 Euro) 
  2. Frequenz: einmaliger Zuschuss 
  3. Förderfähig: Ausrüstung im Telematikbereich
  4. Anspruchsberechtigte: ambulante und vollstationäre Pflegeeinrichtungen, Pflegedienste, Kurzzeit- und Tagespflegestätten 
  5. Zeitraum: bereits getätigte Maßnahmen ab 01.01.2019 | geplante Maßnahmen bis 31.12.2023
  6. Antragstellung: zuständige Pflegekasse

Merke: Förderungsfähig sind einmalige Anschaffungen von digitalen oder technischen Ausrüstungen, die sich für Folgendes eignen:

    • Begebung von Effizienzdefiziten 
    • Verbesserung der Dokumentation 
    • Einrichtungsübergreifender Informationsaustausch 
    • Erhebung von Qualitätsindikatoren 
    • Verbesserung der Dienst- und Tourenplanung
Antrag zur Förderung zur Digitalisierung der Pflege

Der Antrag zur Förderung der Digitalisierung

Um mehr Informationen zu dem Pflegepersonalstärkungsgesetz zu erhalten, laden Sie folgendes Merkblatt herunter. Das Merkblatt beantwortet Ihnen wichtige Fragen zu dem Antrag des Fördermittels. Gleichzeitig erhalten Sie hier eine Checkliste, die Ihnen dabei hilft an alle Aspekte der Beantragung zu denken.

Außerdem mit dabei: ein vorgefertigter Antrag auf Fördermittel von einem elektronischen Fahrtenbuch und von einer Fuhrparksoftware. Sie können die Vorlagen nutzen, um das elektronische Fahrtenbuch oder die Fuhrparksoftware von Vimcar zu beantragen. Oder Sie füllen den Antrag neu aus, um für eine andere Lösung Fördermittel zu erhalten.

Maximierung der Förderung: Zusätzliche förderungsfähige Produkte

Vor dem Einreichen des Förderung Digitalisierung Pflege Antrags sollten Sie unbedingt prüfen, ob Sie noch weitere förderungsfähige Produkte in den Antrag einbeziehen können oder wollen. Wir empfehlen Ihnen außerdem, sich die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Digitalisierung in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen durchzulesen, um einen detaillierten Eindruck des Programms zu erhalten.

Jetzt Antrag herunterladen!

Und Förderung zur Digitalisierung erhalten.

Sie können unter folgenden Buttons die jeweiligen Vorlagen herunterladen. Die Anträge für die Fuhrparksoftware und das digitale Fahrtenbuch werden mit Klick auf den Button automatisch als Excel-Datei heruntergeladen. Schauen Sie dann ggf. in Ihrem Download-Ordner nach. 

Antrag zur Digitalisierung der Pflege
Digitalisierung Pflegebranche Illustration

Maßnahmen des Sofortprogramm Pflege

01 Förderung von Digitalisierung in Pflegebetrieben

Ein besonderer Punkt des Sofortprogramms Pflege ist die Förderung der Digitalisierung der Pflege. Die Pflegeversicherung unterstützt Pflegeeinrichtungen über die anteilige Finanzierung einer technischen oder digitalen Ausrüstung. Egal ob ambulant oder stationär – eine digitale Lösung kann Pflegeeinrichtungen enorm unterstützen. Der Digitalisierung Pflege Zuschuss kann pro Einrichtung mit einer 40-prozentigen Finanzierung von bis zu 12.000 Euro bei 30.000 Euro erfolgen. 

Digitale Unterstützung im Pflegealltag: Prozessoptimierung und Mehrwert

Eine digitale Lösung unterstützt Einrichtungen in den alltäglichen Aufgaben und optimiert die Prozesse. Die Digitalisierung der Pflege weist einen großen Mehrwert auf. Neben der Verwaltung und Personalplanung kann Software bei automatischen Kostenanalysen sowie Dienst- und Tourenplanung helfen. Ein Beispiel ist das Einsetzen einer Fuhrparkmanagement Software. Diese hilft Pflegeeinrichtungen dabei, Fahrzeuge zu koordinieren. Firmenfahrzeuge sind im Alltag unentbehrlich, denn nur mit ihnen kann das Personal Patienten flexibel und schnell erreichen, sei es auf im Voraus geplanten Touren oder bei kurzfristigen Einsätzen. Gleichzeitig stellen die Fahrzeuge aber einen großen Kostenfaktor dar. Ausgaben wie der Kraftstoff, Reparatur und die Wartung sind kostspielig, können aber durch eine Fuhrparksoftware überschaut und optimiert werden. Entscheiden Sie sich dazu, eine Fuhrparksoftware für Ihre Einrichtung anzuschaffen, sollten Sie einen Antrag auf Fördermittel einreichen und von dem Digitalisierung Pflege Zuschuss profitieren. So stellen Sie sicher, dass Sie mit dem Sofortprogramm Pflege die Möglichkeit auf die anteilige Finanzierung bekommen.

02 Bessere Betreuung von pflegebedürftigen Menschen

Im Mittelpunkt der drei bislang auf den Weg gebrachten Pflegestärkungsgesetzen steht die bessere Betreuung aller Menschen, die einen Pflegebedarf haben. Dabei handelt es sich nicht nur um ältere und kranke Menschen. Auch Pflegebedürftige, die von einer Behinderung betroffen sind, werden in die Leistungsgesetze einbezogen. Im Mittelpunkt steht der Patient. Er soll im Idealfall selbst entscheiden können, ob er die notwendige Pflege zu Hause oder in einer Einrichtung in Anspruch nehmen möchte. Mit dem Sofortprogramm Pflege soll außerdem erreicht werden, dass der Aufwand für die Beantragung von Pflegeleistungen nicht mehr so hoch ist. Leistungen sollen für die Menschen, die einen akuten Bedarf haben, schnell und ohne viel Aufwand auf den Weg gebracht werden. Ziel ist es, dass jeder Pflegebedürftige die für seinen Bedarf beste Betreuung bekommt. Die Digitalisierung der Pflege kann durch die Vereinfachung von Prozessen dabei helfen.

Pflegemitarbeiterin

03 Ausbau der häuslichen Pflege

Viele Menschen wünschen sich im hohen Alter ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu Hause. Da Heimplätze knapp sind, gilt es, die häusliche Pflege zu optimieren und auszubauen. Dieses Ziel wurde im Sofortprogramm für die Pflege fest verankert. Darüber hinaus sollen mehr Heimplätze geschaffen werden. Im Hinblick auf den demographischen Wandel steht die Gesellschaft vor Herausforderungen. Es wird immer mehr ältere Menschen geben, die einen Pflegebedarf haben. 

Weitere Neuerungen des Sofortprogramm Pflege

Krankenschwester

1. Neue Pflegestellen: Das Sofortprogramm Pflege unterstützt den Pflegebereich durch die Erschaffung von 13.000 neuen Pflegesetellen in stationären Pflegeinrichtungen. So soll der akute Mangel an Pflegekräften bekämpft werden. Die Belastung des bestehenden Personals ist hoch – oft bleibt nicht die notwendige Zeit für die Pflege einzelner Patienten. Dank des Gesetzes werden neue Stellen zur Unterstützung geschaffen.

2. Neue Personaluntergrenzen: Das Gesetz soll dem Personal mehr Zeit für die Versorgung einzelner Patienten sicherstellen. Krankenhäuser müssen daher ein Mindestpersonal einsetzen. Das verhindert, dass sich zu wenig Personal um eine hohe Anzahl an Kranken kümmern muss.

3. Vergütung von Personal: Die Vergütung von Pflegekräften in Krankenhäusern soll anders gehandhabt werden. Dementsprechend müssen Krankenhäuser das Personal unabhängig von der Fallpauschale der Krankenversicherung vergüten. Es wird nun auf das individuelle Personal und die Personalkosten der Einrichtung eingegangen.

4. Unterstützung pflegender Angehöriger: Pflegende Angehörige, die sich um ihre erkrankten Verwandten kümmern, sollen unterstützt werden. Sie haben nun die Möglichkeit, einfache stationäre Rehabilitationsmaßnahmen zu nutzen, um sich vor einer psychischen oder physischen Belastung aufgrund der Krankenpflege zu erholen. Gleichzeitig sollen die Pflegebedürftigten in der Einrichtung mitversorgt werden.

5. Krankenfahrten: Pflegebedürftigte können nun einfacher eine Krankenfahrt zu einer Behandlung bei Ihrer Krankenversicherung anfragen. Bisher war der Prozess aufwendig, doch soll das neue Gesetz diesen Aufwand nun minimieren.

Alle Neuregelungen finden Sie auch auf der offiziellen Seite des Bundesministerium für Gesundheit.

Die Geschichte des Sofortprogramm Pflege

Bislang traten die Pflegestärkungsgesetze in den Jahren 2015, 2016 und 2017 in Kraft. Im ersten Gesetz wurden die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ausgeweitet. Außerdem erfolgte eine Erhöhung der Anzahl der Pflegekräfte. Dazu wurden auch Kräfte aus dem Ausland angeworben. Um die Leistungen finanzieren zu können, musste der Beitrag zur Pflegeversicherung um einen halben Prozentpunkt angehoben werden. Die Leistungen werden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu gleichen Teilen finanziert.

Das zweite Pflegestärkungsgesetz trat zum 1. Januar 2016 in Kraft. In dem Gesetz wurde der Pflegebegriff neu definiert. Die drei Pflegestufen wurden in fünf Pflegegrade aufgespalten. Zusätzlich wurden für die Pflege von Patienten mit Demenz Erleichterungen eingeführt. So gibt es für diese Patientengruppe nunmehr einen eigenen Pflegegrad. Bislang war es schwierig, demenzkranke Patienten in die Pflegestufen einzuordnen. Oftmals kam es zu einer Benachteiligung, unter denen nicht nur der Patient selbst, sondern auch die Angehörigen gelitten haben.

Das dritte Pflegestärkungsgesetz wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2017 auf den Weg gebracht. In diesem Gesetz geht es um den einfacheren Bezug von Pflegeleistungen in Kombination mit dem Bezug von Sozialleistungen. Außerdem wurde eine weitere Verbesserung der Situation des Pflegepersonals beschlossen.

FAQ

1. Was ist das Ziel des Pflegestärkungsgesetzes (PpSG)?

Das PpSG, auch bekannt als Sofortprogramm Pflege, zielt darauf ab, die Pflegebranche zu unterstützen und zu entlasten. Es soll bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte schaffen und Einrichtungen ermöglichen, mehr Personal einzustellen.

2. Welche Rolle spielt die Digitalisierung im Rahmen des PpSG?

Ein wichtiger Bestandteil des PpSG ist die Förderung der Digitalisierung in der Pflege. Ziel ist es, durch digitale Lösungen die Effizienz in Pflegeeinrichtungen zu steigern und die Dokumentation sowie den Informationsaustausch zu verbessern.

3. Wer ist förderberechtigt und wie hoch ist die Förderung?

Förderberechtigt sind ambulante und vollstationäre Pflegeeinrichtungen, Pflegedienste sowie Kurzzeit- und Tagespflegestätten. Die Förderung beträgt bis zu 40 % der Kosten für digitale oder technische Ausrüstungen, maximal jedoch 12.000 Euro.

4. Wie wird der Antrag auf Förderung gestellt?

Der Antrag auf Förderung muss bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Es gibt vorgefertigte Antragsformulare und Checklisten, die dabei helfen, alle Aspekte der Beantragung zu berücksichtigen.

5. Welche Maßnahmen und Produkte sind förderfähig?

Förderfähig sind einmalige Anschaffungen von digitalen oder technischen Ausrüstungen, die zur Behebung von Effizienzdefiziten, Verbesserung der Dokumentation, zum einrichtungsübergreifenden Informationsaustausch, zur Erhebung von Qualitätsindikatoren und zur Verbesserung der Dienst- und Tourenplanung dienen.

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