Achtung, aufpassen: Änderungen im Fuhrpark 2022

Kalender 2022

Neues Jahr, andere Gesetze, viel Zündstoff: Von erhöhten Spritpreise über den veränderten Bußgeldkatalog bis hin zum Führerschein-Umtausch müssen Fuhrparkverantwortliche einiges im Blick haben. Wir haben die Übersicht.

Das kommt 2022 auf den Fuhrpark zu

Auch 2022 bringt wieder neue Regeln mit sich, die für Verantwortliche des Fuhrparks durchaus eine gewisse Tragweite besitzen. Ein Treiber dafür ist unter anderem der Wille zur Klimaneutralität der Bundesregierung. Um die Ziele umzusetzen, sollen über den Preis von CO2 und Förderungen mehr Anreize für die Elektromobilität geschaffen werden. Andere Themen im neuen Jahr: Der Umtausch von Führerscheinen, höhere Bußgelder und neue Assistenzsysteme für Fahrzeuge. 2022 bringt für Autofahrer und Fuhrparkverantwortliche wichtige Änderungen und Neuerungen. Der Überblick.

Spritpreise steigen

Schon an Neujahr tritt die nächste Stufe der CO2-Bepreisung in Kraft. Die Abgaben klettern dann von 25 auf 30 Euro pro Tonne CO2. Ein Anstieg, der sich kommendes Jahr bei den Spritpreisen deutlich bemerkbar macht. Der Benzinpreis geht um etwa 8,4 Cent rauf, der Dieselpreis um rund 9,5 Cent. Für Fuhrparkleiter ein weiterer möglicher Grund auf E-Mobilität umzusteigen.

Verlängerte Förderprämie für E-Autos und Plug-in-Hybride

Die Bundesregierung verlängert die Kaufprämie für Elektro- und Hybridautos bis Ende 2022. Wie bereits vorher erhalten Käufer von rein elektrisch betriebenen Autos bis zu 9000 Euro Förderung. Plug-in-Hybride werden mit maximal 6750 Euro gefördert. Ab 2023 sollen nur noch E-Autos gefördert werden, die einen positiven Klimaschutzeffekt haben – von der Herstellung bis zur Entsorgung. 

Bei der Förderung von Plug-in-Hybriden gibt es Veränderungen bei der Reichweite: Hier gilt eine Erhöhung der rein elektrischen Mindestreichweite von 40 auf 60 Kilometer. Ab 2023 steigt diese auf 80 Kilometer. Bei der CO2-Emissionsgrenze von 50 Gramm je Kilometer ändert sich hingegen nichts. 

Spritpreise steigen

Umtausch des alten Führerscheins

Bis zum 19. Januar 2022 müssen die Jahrgänge 1953 bis 1958 ihren alten Führerschein gegen eine fälschungssichere und europaweit gültige Fahrerlaubnis umtauschen. Dafür benötigt man Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Lichtbild und den bisherigen Führerschein. Die Erneuerung kostet 25 Euro und gilt dann 15 Jahre lang. Wer mit dem alten „Lappen“ fährt, also einen Führerschein in Papierform erwischt wird, dem droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro. Der Wechsel setzt sich 2023 fort – dann sind die Jahrgänge 1959 bis 1964 an der Reihe.

Bussgeldkatalog

Bußgeldkatalog wurde aktualisiert

Schon gemerkt, dass Falschparken teuer ist? Seit November 2021 gilt der neue Bußgeldkatalog. Besonders Rasern geht es an den Kragen. Bereits bei 16 bis 20 km/h innerorts zu schnell kosten 70 statt bisher 35 Euro. Auf einem Geh- und Radweg, Schutzstreifen oder in zweiter Reihe kurz parken? Dann freut sich der Staat über ein Bußgeld von saftigen 55 Euro. Noch höhere Strafen gibt es beim Blockieren der Rettungsgasse.

Kleine Änderungen bei den Typklassen

Mehr als sieben Millionen Autofahrer müssen sich auf eine höhere Einstufung in der Haftpflichtversicherung einstellen – für sie gelten künftig höhere Typklassen. Etwa 4,3 Millionen Autofahrer profitieren hingegen von einer besseren Typklasse. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt, bleibt für rund 30,3 Millionen Autofahrer alles beim Alten.

Masken im Kfz-Verbandskasten

Corona verändert selbst den Inhalt in Kfz-Verbandkästen. 2022 soll die DIN 13164 angepasst und um zwei Mund-Nasen­ Bedeckungen ergänzt werden. Der genaue Zeitpunkt ist noch unklar, genau wie die Höhe des Bußgeldes.

Farben der TÜV-Plaketten

Bunte Plakettenwelt: Alle nicht erstzugelassenen Fahrzeuge bekommen 2022 nach der Hauptuntersuchung (HU) eine sogenannte TÜV-Plakette mit der Farbe Grün. Sie müssen sich dann – wie immer – alle zwei Jahre erneut checken lassen. Neuzulassungen bekommen eine orange Plakette und müssen erst nach drei Jahren erneut zum TÜV.

Neue Assistenten für mehr Sicherheit

Auch die Sicherheit wird 2022 in Fahrzeugen erhöht. Neue Pkw-Typen müssen ab dem 6. Juli mit zusätzlichen Assistenzsystemen ausgestattet sein. Dazu zählt etwa ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent (Intelligent Speed Assistance, ISA), der den Fahrer bei Überschreiten des aktuellen Tempolimits warnt. 

Zu den weiteren obligatorischen Helfern zählen ein Notbremsassistent und ein Notfall-Spurhalteassistent. Darüber hinaus werden ein Unfalldatenspeicher (Black Box) und eine Schnittstelle für eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre zur Pflicht. Für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen, das betrifft vor allem Transporter und Lkw, ist ab 2022 der ein Abbiegeassistent vorgeschrieben, der vor Unfällen warnt. Zunächst gilt die Regelung für neue Typen von Fahrzeugen – ab 2024 für alle Neuwagen.

Assistenten Sicherheit Pkw

Änderungen bei den Mautgebühren in Österreich und der Schweiz

Interessant für alle, die regelmäßig unsere Nachbarländer bereisen: Die Vignette in Österreich wurde zum Jahr 2022 um rund 1,4 Prozent teurer und trägt die Farbe Marille. Eine Jahresvignette kostet dann 93,80 Euro. Für zwei Monate werden 28,20 Euro, für zehn Tage 9,60 Euro fällig. Autofahrer, die eine Jahresvignette für die Schweiz brauchen, müssen nun 39 Euro bezahlen. Die Preiserhöhung um 50 Cent ist dem Wechselkurs geschuldet, in der Schweiz kostet sie nach wie vor 40 Franken.

Ermäßigung für Autogas fällt weg

Fahrzeug mit Autogas (LPG) haben bislang von einer Energiesteuerermäßigung profitiert. Diese Steuerbegünstigung verringerte sich in den letzten Jahren schon schrittweise und endet am 31.12.2022.

In Zukunft mit Karte zahlen – direkt an E-Ladesäulen

Ab Juli 2023 werden Kartenlesegeräte an neuen Ladesäulen für Elektrofahrzeuge verpflichtend. Wer mit einem E-Auto tankt, hat dann die Möglichkeit, mit Debit- oder Kreditkarte zu bezahlen.

Transparenz Ladesäule

Transparentere Preisangaben an Ladesäulen

Häufig ist es nur schwer zu erkennen, was das Tanken kostet. Eine entsprechende Verordnung für verbraucherfreundlichere Darstellung der Preise tritt am 28.5.2022 in Kraft. Betreiber öffentlich zugänglicher Ladestationen müssen danach den Verbrauchern das „Ad-hoc-Aufladen“ ohne Vertrag ermöglichen und am Ladepunkt den „Arbeitspreis je Kilowattstunde“ angeben.

Nutzer von E-Autos können Geld verdienen

Um die Klimaziele im Verkehrsbereich zu erreichen, gibt die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) Mineralölunternehmen Ziele zur Einsparung von CO₂-Emissionen vor. Halter von rein elektrischen Fahrzeugen können ab 2022 ihre eingesparten CO₂-Emissionen an Unternehmen verkaufen.

Beweislastumkehr: Mehr Rechte für Kunden beim Autokauf

Es kommt immer wieder zur Frage, wer bei einem Mangel am Neu- oder Gebrauchtwagen haftet. Nun gibt es die Verlängerung der Beweislastumkehr: Ab dem 1.1.2022 sind Käufer gegenüber dem Händler besser geschützt als bisher. Jetzt wird ganze zwölf statt sechs Monate nach dem Kauf davon ausgegangen, dass das Auto bereits bei der Auslieferung mangelhaft war. Nach Ablauf der Frist muss der Käufer den Beweis führen, dass der Mangel bzw. Schaden von Anfang an vorhanden war.

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