Fahrtenbuchauflage §31a StVZO

Ist der Fahrzeugführer unbekannt und es erfolgte ein Verkehrsverstoß, besteht die Möglichkeit, dass der Fahrzeughalter gezwungen ist ein Fahrtenbuch zu führen. Anders als bei einem herkömmlichen Fahrtenbuch zur Firmenwagenversteuerung kommt es hier darauf an, wer das Fahrzeug wann fährt. Die Fahrtenbuchauflage soll so verhindern, dass ein erneuter Verstoß ohne Täter bleibt. 

Die Fahrtenbuchauflage - ein Verkehrverstoß mit Folgen

Wird ein Verkehrsverstoß mit Ihrem Fahrzeug begangen, aber Sie waren nicht der Fahrer, ist es notwendig, den Fahrer zu ermitteln. Die Behörden können Ihnen die Fahrtenbuchführung auferlegen, wenn der Fahrzeugführer nicht identifizierbar ist. Nach §31a StVZO (Paragraf 31a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) können nach Landesrecht zuständige Behörden einem Fahrzeughalter die Führung eines Fahrtenbuches auferlegen, wenn diese den Fahrer des Fahrzeuges nach einem Verkehrsverstoß nicht feststellen konnten. Betroffen wären bei einer solchen Auflage potentiell ein oder mehrere derzeit oder künftig auf den Fahrzeughalter zugelassene Fahrzeuge.Damit eine Fahrtenbuchauflage möglich und rechtens ist, müssen folgende Punkte die Anordnung voraussetzen:

  •  Ein eintragspflichtiger Verstoß jeder Art aus dem Fahreignungsregister (FAER) muss begangen worden sein. Schon eine Zuwiderhandlung ist hier genug; eine Wiederholungsgefahr muss nicht bestehen. Der Verstoß muss allerdings bewiesen sein.
  • Die Ermittlung des schuldigen Fahrzeugführers war nicht möglich.
Fahrtenbuch

Ausschlaggebend ist außerdem die Reaktion des Fahrzeughalters. Lehnt dieser zum Beispiel unter Berufung des Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrechts jeglige Unterstützung ab, können die Behörden argumentieren, dass die Ermittlung des Fahrzeugführers unmöglich war. Erst, wenn die Behörden nach allen “angemessenen und zumutbaren” Maßnahmen keinen Täter ermitteln konnte, ist die Anordnung eines Fahrtenbuches rechtmäßig. Wird also unter Berufung auf das Zeugnisverweigerungsrecht Kooperation verweigert, so gilt weitere, erwartungsgemäß mit hohem Aufwand verbundene Ermittlungsarbeit für die Polizei als unzumutbar. Kooperation oder Anfrage nach Beweismitteln kann daher einer Auflage im letzten Schritt vorbeugen.

Beispiel Urteil

Eine Fahrtenbuchauflage, bei deren Ermittlung die Identifikation des Täters nicht unmöglich gewesen wäre, wurde nach Klage der Betroffenen als unzulässig erklärt. Nachdem ein unbekannter Fahrer eine Ordnungswidrigkeit beging, erkundigte sich der Anwalt der Fahrzeughalterin der betroffenen Firma nach weiteren Beweisen, um die Suche nach dem Schuldigen zu erleichtern. Daraufhin erteilte das zuständige Landesamt ohne weiteres eine Fahrtenbuchauflage für alle 32 Fahrzeuge der Fahrzeughalterin. Hier wurde vorschnell gehandelt – denn die Voraussetzung, dass die Täterermittlung unmöglich war, wurde hier noch nicht erfüllt. Die Fahrtenbuchauflage wurde daher in diesem Fall wieder abgewehrt (vgl. Beschluss Verwaltungsgerichte Sigmaringen (Az.: 5 K 2765/15)).War jede Wehr erfolglos, müssen Sie bei der Fahrtenbuchführung Sonderfälle beachten. Das auferlegte Fahrtenbuch muss folgende Informationen enthalten:

  • Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers
  • amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Datum und Uhrzeit des Fahrtbeginns
  • Datum und Uhrzeit des Fahrtendes
  • Unterschrift des Fahrzeugführers nach Fahrtende

Anders als bei einem herkömmlichen Fahrtenbuch zur Firmenwagenversteuerung, fehlen hier zum Beispiel Kilometerstand und Zweck der Fahrt (betrieblich oder privat). Es kommt nicht auf die Fahrten, sondern vielmehr auf die Fahrzeugführerermittlung an, sodass voller Name und Anschrift sowie Unterschrift des Fahrers notwendig sind. Der Fahrzeugführer muss auf Verlangen der Behörden das Fahrtenbuch während der beschlossenen Frist sowie bis zu sechs Monate danach vorzeigen. Wird dem nicht nachgekommen oder wurde das Fahrtenbuch unzureichend geführt, kann mit einem Bußgeld von 100 Euro gerechnet werden. Punkte oder gar Fahrverbot haben Sie in einem solchen Fall allerdings nicht zu befürchten.

Fahrtenbuchauflage FAQ

Wann gibt es eine Fahrtenbuchauflage?

Eine Fahrtenbuchauflage wird in der Regel dann verhängt, wenn ein Unternehmen nicht darlegen kann, wer ein Firmenwagen im Zusammenhang mit einer Verkehrsordnungswidrigkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt gefahren hat. Grundlage bildet hierbei §31 StVZO. Durch die Maßnahme soll gewährleistet werden, dass die Identifizierung eines Fahrers bei Verkehrsverstößen ohne Schwierigkeiten möglich ist. Zusätzlich kann es eine Fahrtenbuchauflage geben, wenn FahrzeughalterInnen nicht in der Lage sind, nachzuweisen, dass sie das Fahrzeug ausschließlich für betriebliche Zwecke nutzen. Eine solche Auflage kann vom Finanzamt oder von der Polizei angeordnet werden, falls der Verdacht besteht, dass das Fahrzeug auch privat genutzt wird – oder eben bei einem Verkehrsverstoß.

Was ist eine Fahrtenbuchauflage?

Eine Fahrtenbuchauflage ist ein Mittel, um sicherzustellen, dass FahrerInnen eindeutig identifiziert werden können. Etwa nach Unfällen oder Überschreitungen der Geschwindigkeit. Es wird gemeinhin bei einer erfolglosen Feststellung der FahrzeugführerInnen bei einem Verkehrsverstoß angeordnet. Die FahrzeughalterInnen müssen in einem solchen Fall ein lückenloses Fahrtenbuch führen, in dem alle Fahrten, die mit dem Fahrzeug unternommen werden, genau dokumentiert sind. Das Fahrtenbuch muss alle relevanten Daten enthalten, wie beispielsweise das Datum der Fahrt, den Kilometerstand bei Fahrtbeginn und -ende, den Zweck der Fahrt und den Namen der KundInnen oder Geschäftspartner, mit denen die Fahrt unternommen wurde. Wie lange die Dauer der Fahrtenbuchauflage läuft, hängt von der vorgeworfenen Verfehlung ab. Sie schwankt zwischen sechs Monaten und bis zu drei Jahren bei schweren Vergehen – wie zum Beispiel Fahrerflucht.

Wie teuer ist eine Fahrtenbuchauflage?

Die Kosten für eine Fahrtenbuchauflage variieren je nach Land und individueller Situation. In der Regel sind damit aber einige Kosten verbunden. Zunächst müssen die Ausgaben für die Anschaffung des Fahrtenbuchs berücksichtigt werden. Darüber hinaus fallen Kosten für den Zeitaufwand an, den die FahrzeughalterInnen benötigen, um das Fahrtenbuch ordnungsgemäß zu führen. Insbesondere wenn das Fahrzeug von mehreren Personen genutzt wird, kann dies mit einem erheblichen zeitlichen Aufwand verbunden sein. Darüber hinaus können auch finanzielle Konsequenzen entstehen, wenn die FahrzeughalterInnen gegen die Fahrtenbuchauflage verstoßen. In diesem Fall kann das Finanzamt ein Bußgeld verhängen. Die Aufforderung zum Führen des Fahrtenbuchs wird in der Regel mit einem Bußgeld zwischen 50 und 100 Euro verknüpft. Wird das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt oder die Auflage ignoriert, wird auch dafür ein Bußgeld aus dem Bußgeldkatalog fällig. Wer das Fahrtenbuch gewissenhaft führt, kann die Kosten also klar reduzieren.

Wer kontrolliert die Fahrtenbuchauflage?

In der Regel kontrollieren die zuständige Bußgeldstelle oder die Fahrtenbuch-Behörde das Führen des Fahrtenbuches – und das in bestimmten Abständen. Die Verbeamteten prüfen dabei regelmäßig, ob das Fahrtenbuch ordnungsgemäß geführt wird und ob alle Fahrten lückenlos dokumentiert sind. Dafür können sie unangekündigt Einsicht in das Fahrtenbuch verlangen oder auch eine Prüfung vor Ort durchführen. Auch die Polizei kann im Rahmen einer Verkehrskontrolle das Fahrtenbuch einsehen und überprüfen. Wichtig: Das Fahrtenbuch selbst muss auch nach Ablauf der Verordnung für weitere sechs Monate aufbewahrt werden, falls es zu einer erneuten Kontrolle kommt.

Was passiert, wenn man ein Fahrtenbuch nicht führt?

Wenn man ein Fahrtenbuch nicht oder es nicht ordnungsgemäß führt, kann das verschiedene Konsequenzen haben. Bei der unvollständigen oder fehlerhaften Führung des Fahrtenbuchs können bis zu 100 Euro Bußgeld drohen. Wie das Fahrtenbuch zu führen ist, unterliegt keiner gesetzlichen Regelung. Ob nun handschriftlich oder per Fahrtenbuch-App für das Smartphone: das liegt in der eigenen Hand. Aber Achtung: Wenn das Finanzamt feststellt, dass ein reines Dienstfahrzeug auch privat genutzt wurde und kein lückenloses Fahrtenbuch vorliegt, kann es ein Bußgeld verhängen. In schweren Fällen kann das Finanzamt auch eine Schätzung der privaten Nutzung vornehmen, was zu einer erheblichen Nachzahlung von Steuern führen kann. Wer das Fahrtenbuch gewissenhaft führt, reduziert die Kosten also wesentlich.

Was ist, wenn ich den Fahrer oder die Fahrerin nicht angebe?

Falls der Fahrer oder die Fahrerin vom Halter nicht angegeben wird, kann dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ganz besonders dann, wenn sie beispielsweise bei einem Unfall verschwiegen werden. In diesem Fall übernimmt die Polizei die weiteren Ermittlungen. Gibt es ein Blitzerfoto, aus dem sich erkennen lässt, dass die HalterInnen nicht am Lenkrad gesessen haben, liegt dem Bescheid ein Zeugenfragebogen bei. Zur Aufklärung des Sachverhaltes setzt die Behörde auf Mithilfe durch die HalterInnen.

Vimcar Fahrtenbuch – die digitale Lösung für Firmenwagen

Um die Fahrtenbuchauflage stets einzuhalten, bietet sich das Vimcar Fahrtenbuch als digitale Lösung an. Das Fahrtenbuch von Vimcar ist speziell für FirmenwagenfahrerInnen und Selbstständige entwickelt worden und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen an ein Fahrtenbuch. Mit der App können alle Fahrten einfach und schnell erfasst werden, ohne dass man sich um das lästige Ausfüllen von Papier Formularen kümmern muss.
Die App erkennt automatisch, ob es sich um eine betriebliche oder private Fahrt handelt, basierend auf dem Kalender und den Standortdaten des Smartphones. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Fahrten korrekt erfasst werden. Weitere Daten wie der Zweck der Fahrt und der Kunde oder Geschäftspartner lassen sich ebenfalls erfassen.

Fahrtenbuch Vimcar

Integration in Buchhaltungs- oder ERP-Systeme

Das Vimcar Fahrtenbuch bietet zudem eine Reihe von weiteren Funktionen, die das Führen eines Fahrtenbuchs deutlich vereinfachen. So können beispielsweise Fahrtkosten automatisch berechnet und Belege digital archiviert werden. Auch die Integration in Buchhaltungs- oder ERP-Systeme ist möglich. Wer also eine Fahrtenbuchauflage hat und sich vor den Konsequenzen eines falsch geführten Fahrtenbuchs schützen möchte, sollte das Vimcar Fahrtenbuch in Betracht ziehen. Die App ist eine einfache und kostengünstige Lösung, um das Fahrtenbuch digital zu führen und so alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.  Mit nur einem Klick ist Ihre Fahrt kategorisiert und das Fahrtenbuch finanzamtkonform geführt. Unsere Kundinnen und Kunden sparen so im Durchschnitt  2.758€ Steuern pro Jahr. Mehr Informationen und eine kostenlose Demo gibt es auf der Webseite von Vimcar.

Melden Sie sich jetzt
für den kostenlosen
Online-Kurs an!

Melden Sie sich jetzt
für den kostenlosen
Online-Kurs an!

Hiermit akzeptiere ich die AGB und Datenschutzbestimmungen der Vimcar GmbH.

Wir nutzen Ihre Daten zur Bereitstellung unserer Dienstleistung. Durch das Absenden dieses Formulars akzeptieren Sie von uns per Mail und Telefon kontaktiert zu werden. Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Melden Sie sich hier für unseren Newsletter an und werden Teil unser 5,000 Leser.

Melden Sie sich jetzt
für den kostenlosen
Online-Kurs an!